Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. Juli 1969
Eingangsformel

Eingangsformel – ggart115dgo

Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Kurz erklärt

  • Der Bundestag hat eine Geschäftsordnung beschlossen.
  • Diese Regelung betrifft die Beratung von dringlichen Gesetzesvorlagen.
  • Sie tritt im Verteidigungsfall in Kraft.
  • Der Bundesrat hat dieser Regelung zugestimmt.
  • Die Regelung basiert auf Artikel 115d des Grundgesetzes.