Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
02. Juli 1969
Eingangsformel
Eingangsformel – ggart115dgo
Zur Ausführung des Artikels 115d des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für die Beratung dringlicher Gesetzesvorlagen im Verteidigungsfalle die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Kurz erklärt
- Der Bundestag hat eine Geschäftsordnung beschlossen.
- Diese Regelung betrifft die Beratung von dringlichen Gesetzesvorlagen.
- Sie tritt im Verteidigungsfall in Kraft.
- Der Bundesrat hat dieser Regelung zugestimmt.
- Die Regelung basiert auf Artikel 115d des Grundgesetzes.