Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
17. Dezember 2008
Art 112
Art 112 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme von Artikel 110a Abs. 2 und 3, am 1. September 2009 in Kraft; ... (2) Artikel 110a Abs. 2 und 3 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Gesetz zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314) nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, wenn dieser Tag auf den 1. September 2009 fällt oder vor diesem Zeitpunkt liegt.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft.
- Artikel 110a Abs. 2 und 3 haben einen anderen Inkrafttretetermin.
- Diese Absätze treten in Kraft, wenn ein bestimmtes Gesetz in Kraft tritt.
- Das besagte Gesetz betrifft den internationalen Schutz von Erwachsenen.
- Der Inkrafttretetermin für Artikel 110a Abs. 2 und 3 ist der gleiche oder früher als der 1. September 2009.