Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 19. Oktober 1994

#7 – bgsneuregg

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft. (2) Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz in der in Absatz 1 bezeichneten Fassung sind nur anwendbar, wenn der Deutsche Bundestag zuvor durch Beschluß zugestimmt hat.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.
  • Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz sind betroffen.
  • Diese Paragraphen gelten nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages.
  • Die Zustimmung muss durch einen Beschluss erfolgen.
  • Ohne diesen Beschluss sind die genannten Paragraphen nicht anwendbar.