Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
19. Oktober 1994
#7 – bgsneuregg
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft. (2) Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz in der in Absatz 1 bezeichneten Fassung sind nur anwendbar, wenn der Deutsche Bundestag zuvor durch Beschluß zugestimmt hat.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.
- Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz sind betroffen.
- Diese Paragraphen gelten nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages.
- Die Zustimmung muss durch einen Beschluss erfolgen.
- Ohne diesen Beschluss sind die genannten Paragraphen nicht anwendbar.