Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 31. Juli 2009
§ 72

§ 72 – Hochwasser

Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.

Kurz erklärt

  • Hochwasser ist eine vorübergehende Überschwemmung.
  • Es betrifft normalerweise trockenes Land.
  • Die Überschwemmung kann durch Flüsse oder Meerwasser verursacht werden.
  • Küstengebiete sind besonders betroffen.
  • Abwasserüberschwemmungen sind nicht eingeschlossen.