Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 09. Mai 1995
Anlage 10

Anlage 10 – (zu § 22 Absatz 5 und § 23 Absatz 1)Untersuchungsbefund

A (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2009, 869) Fundstelle Der Untersuchungsbefund muss folgende Angaben enthalten: Aussteller des Untersuchungsbefunds, normal normal Name (Firma) des Antragstellers, normal normal vorgesehene Bezeichnung, normal normal sensorischer Befund a) bei Wein und Likörwein über Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack, normal normal b) bei Schaumwein und Perlwein über Farbe, Klarheit, Geruch, Geschmack sowie über die Schaumbildungs- und Perlfähigkeit (Mousseux), normal normal normal alpha normal normal die festgestellten analytischen Werte für a) Gesamtalkoholgehalt: Gramm im Liter und Volumenprozent , normal normal b) vorhandenen Alkoholgehalt: Gramm im Liter und Volumenprozent , normal normal c) zuckerfreier Extrakt (indirekt): Gramm im Liter , normal normal d) vergärbarer Zucker aa) vor Inversion bei Wein, Likörwein und Perlwein, normal normal bb) nach Inversion bei Schaumwein, normal normal normal a-alpha berechnet als Invertzucker: Gramm im Liter , normal normal e) Alkohol-Restzucker-Verhältnis, sofern eine Regelung getroffen ist, normal normal f) Gesamtsäure, berechnet als Weinsäure: Gramm im Liter , normal normal g) freie schweflige Säure: Milligramm im Liter , normal normal h) gesamte schweflige Säure: Milligramm im Liter , normal normal i) relative Dichte d 20/20 bei Wein, normal normal j) Kohlensäuredruck bei Schaumwein und Perlwein: Atmosphärenüberdruck bei 20 Grad Celsius . normal normal normal alpha normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Der Untersuchungsbefund muss den Aussteller und den Namen des Antragstellers enthalten.
  • Es sind sensorische Befunde zu Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack für verschiedene Weintypen erforderlich.
  • Analytische Werte wie Gesamtalkoholgehalt, vorhandener Alkoholgehalt und zuckerfreier Extrakt müssen angegeben werden.
  • Weitere wichtige Werte sind vergärbarer Zucker, Alkohol-Restzucker-Verhältnis, Gesamtsäure und schweflige Säure.
  • Bei Schaumwein und Perlwein sind zusätzlich der Kohlensäuredruck und die relative Dichte anzugeben.