Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
12. April 2016
#0 – vgv_2016
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).
Kurz erklärt
- Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe um.
- Die Richtlinie stammt vom Europäischen Parlament und Rat und wurde am 26. Februar 2014 verabschiedet.
- Sie ersetzt die vorherige Richtlinie 2004/18/EG.
- Ziel ist die Regelung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
- Die Verordnung ist Teil des europäischen Rechtsrahmens für öffentliche Beschaffungen.