Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 12. April 2016

#0 – vgv_2016

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

Kurz erklärt

  • Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe um.
  • Die Richtlinie stammt vom Europäischen Parlament und Rat und wurde am 26. Februar 2014 verabschiedet.
  • Sie ersetzt die vorherige Richtlinie 2004/18/EG.
  • Ziel ist die Regelung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Die Verordnung ist Teil des europäischen Rechtsrahmens für öffentliche Beschaffungen.