Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
01. April 2015
§ 184
§ 184 – Organe
Die Satzung hat zu bestimmen, wie ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und eine oberste Vertretung (oberstes Organ; Versammlung von Mitgliedern oder von Vertretern der Mitglieder) zu bilden sind.
Kurz erklärt
- Die Satzung regelt die Bildung des Vorstands.
- Sie legt fest, wie der Aufsichtsrat gebildet wird.
- Es wird bestimmt, wie die oberste Vertretung entsteht.
- Die oberste Vertretung kann aus Mitgliedern oder Vertretern der Mitglieder bestehen.
- Alle diese Regelungen müssen in der Satzung festgehalten werden.