Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
23. Juni 2021
§ 37
§ 37 – Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten
Kurz erklärt
AI-Zusammenfassung derzeit deaktiviert.