Anlage XXIII – (zu § 47)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 826 - 887) Fundstelle col1 2* col2 9.5* 1 col1 Inhaltsübersicht 1 col2 1 col1 Vorschriften zur Erlangung der Betriebserlaubnis 1 col2 1 col1 Anwendungsbereich 1 col2 1 col1 Begriffsbestimmungen 1 col2 1 col1 Anforderungen 1 col2 1 col1 Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis 1 col2 1 col1 Genehmigungsverfahren 1 col2 1 col1 Änderungen an genehmigten Fahrzeugtypen und des Wartungsplans 1 col2 1 col1 Prüfungen 1 col2 1 col1 Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in der Produktion und während der Fahrzeuglebensdauer 1 col2 1 col1 (weggefallen) 1 col2 1 col1 Genehmigungsbehörde 1 col2 1 col1 Mitteilung über die Prüfung 1 col2 1 col1 Anerkennung von Prüfungen in anderen Staaten 1 col2 1 col1 Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis, Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, Wartungsplan 1 col2 1 col1 Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis 1 col2 1 col1 Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, der emissionsmindernden und -relevanten Bauteile des Fahrzeugtyps, für den die Betriebserlaubnis beantragt wird 1 col2 1 col1 Wartungsplan für die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile 1 col2 1 col1 Durchführung der Prüfungen der gas- und partikelförmigen luftverunreinigenden Emissionen 1 col2 1 col1 Einleitung 1 col2 1 col1 Übersicht über die Prüfungen 1 col2 3.2.1 1 col1 Vorbereitung 1 col2 3.2.2 1 col1 Prüfung der Abgasemissionen 1 col2 3.2.3 1 col1 Prüfung der Verdunstungsemissionen 1 col2 1 col1 Prüffahrzeug und Kraftstoff 1 col2 3.3.1 1 col1 Prüffahrzeug 1 col2 3.3.2 1 col1 Zusätzliche Vorrichtungen am Prüffahrzeug 1 col2 3.3.3 1 col1 Kraftstoff 1 col2 1 col1 Prüfeinrichtungen 1 col2 3.4.1 1 col1 Fahrleistungsprüfstand 1 col2 3.4.2 1 col1 Abgas- und Partikelentnahmeeinrichtung 1 col2 3.4.3 1 col1 Einrichtung zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen 1 col2 3.4.4 1 col1 Analysegeräte 1 col2 3.4.5 1 col1 Volumenmessung 1 col2 3.4.6 1 col1 Gase 1 col2 3.4.7 1 col1 Zusätzliche Messgeräte 1 col2 3.4.8 1 col1 Abgasentnahmesystem 1 col2 1 col1 Vorbereitung der Prüfungen 1 col2 3.5.1 1 col1 Anpassung der äquivalenten Schwungmassen an die translatorisch bewegten Massen des Fahrzeugs 1 col2 3.5.2 1 col1 Einstellung der Bremse auf dem Prüfstand 1 col2 3.5.3 1 col1 Vorbereitung der Messeinrichtungen 1 col2 3.5.4 1 col1 Vorbereitung des Fahrzeugs 1 col2 1 col1 Emissionsprüfungen 1 col2 3.6.1 1 col1 Allgemeine Vorschriften 1 col2 3.6.2 1 col1 Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren 1 col2 3.6.2.1 1 col1 Allgemeines zum Prüfablauf 1 col2 3.6.2.2 1 col1 Prüfung der Tankatmungsverluste 1 col2 3.6.2.3 1 col1 Prüfung der Abgasemissionen 1 col2 3.6.2.4 1 col1 Prüfung der Verdunstungsemissionen beim Heißabstellen 1 col2 3.6.3 1 col1 Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren 1 col2 3.6.3.1 1 col1 Allgemeines zum Prüfablauf 1 col2 3.6.3.2 1 col1 Prüfung der Abgasemissionen 1 col2 3.6.4 1 col1 Prüfung gemäß § 47a 1 col2 1 col1 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 1 col2 3.7.1 1 col1 Probenahme 1 col2 3.7.2 1 col1 Analyse 1 col2 3.7.3 1 col1 Bestimmung der Menge der emittierten luftverunreinigenden Gase und Partikel 1 col2 1 col1 Fahrkurven zur Bestimmung der durchschnittlichen Emissionsmengen 1 col2 3.8.1 1 col1 Allgemeines 1 col2 3.8.2 1 col1 Zulässige Abweichungen 1 col2 3.8.3 1 col1 Verwendung des Getriebes 1 col2 3.8.4 1 col1 Weitere Hinweise zum Durchfahren der Fahrkurven 1 col2 1 col1 Fahrleistungsprüfstand 1 col2 3.9.1 1 col1 Verfahren zur Kalibrierung des Fahrleistungsprüfstands 1 col2 3.9.1.1 1 col1 Allgemeines 1 col2 3.9.1.2 1 col1 Kalibrierung der Leistungsanzeige in Abhängigkeit von der aufgenommenen Leistung 1 col2 3.9.2 1 col1 Fahrwiderstand eines Fahrzeugs 1 col2 3.9.2.1 1 col1 Allgemeines 1 col2 3.9.2.2 1 col1 Beschreibung der Fahrbahn 1 col2 3.9.2.3 1 col1 Metereologische Bedingungen 1 col2 3.9.2.4 1 col1 Zustand und Vorbereitung des Prüffahrzeugs 1 col2 3.9.2.5 1 col1 Messverfahren für die Energieänderung beim Auslaufversuch 1 col2 3.9.2.6 1 col1 Messverfahren für das Drehmoment bei konstanter Geschwindigkeit 1 col2 3.9.3 1 col1 Überprüfung der Gesamtschwungmassen des Fahrleistungsprüfstands bei elektrischer Simulation 1 col2 3.9.3.1 1 col1 Allgemeines 1 col2 3.9.3.2 1 col1 Prinzip 1 col2 3.9.3.3 1 col1 Vorschriften 1 col2 3.9.3.4 1 col1 Kontrollverfahren 1 col2 3.9.3.5 1 col1 Technische Anmerkung 1 col2 1 col1 Beschreibung der Gas- und Partikelentnahmesysteme 1 col2 3.10.1 1 col1 Einleitung 1 col2 3.10.2 1 col1 Kriterien für das System mit variabler Verdünnung beim Messen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen im Abgas 1 col2 3.10.3 1 col1 Beschreibung der Systeme 1 col2 3.10.4 1 col1 Ermittlung der Massenemissionen 1 col2 1 col1 Kalibrierverfahren für die Geräte 1 col2 3.11.1 1 col1 Erstellung der Kalibrierkurve des Analysators 1 col2 3.11.2 1 col1 Überprüfung der Wirksamkeit des NO x -Konverters 1 col2 3.11.3 1 col1 Kalibrierung des Entnahmesystems mit konstantem Volumen (CVS-System) 1 col2 3.11.4 1 col1 Überprüfung des Gesamtsystems 1 col2 1 col1 Kalibrierung der Messkammer und Berechnung der Verdunstungsemissionen 1 col2 3.12.1 1 col1 Kalibrierung der gasdichten Kammer zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen 1 col2 3.12.2 1 col1 Berechnung der Verdunstungsemissionen 1 col2 1 col1 Berechnung der emittierten Mengen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen 1 col2 3.13.1 1 col1 Allgemeines 1 col2 3.13.2 1 col1 Volumenbestimmungen 1 col2 3.13.3 1 col1 Berechnung der korrigierten Konzentration luftverunreinigender Gase im Auffangbeutel 1 col2 3.13.4 1 col1 Berechnung des Feuchtekorrekturfaktors für NO 1 col2 3.13.5 1 col1 Bestimmung der mittleren CH-Konzentration bei Selbstzündungsmotoren 1 col2 1 col1 Ermittlung des Verschlechterungsfaktors und des Verschlechterungswerts 1 col2 1 col1 Allgemeines 1 col2 1 col1 Durchführung der Dauerlaufprüfung 1 col2 1 col1 Berechnung 1 col2 1 col1 Schlussbericht 1 col2 1 col1 Prüfkraftstoffspezifikation 1 col2 1 col1 Technische Daten des Prüfkraftstoffes für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor 1 col2 1 col1 Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor 1 col2 1 col1 Prüfkraftstoff für die Prüfung von Flüssiggasfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor 1 col2 1 col1 Formblatt: Mitteilung über die Betriebserlaubnis 1 col2 Anhang I 1 col1 Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIII 1 col2 Anhang II 1 col1 Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes; Vorschriften zur Erlangung der Betriebserlaubnis normal normal Anwendungsbereich normal Diese Anlage regelt die zulässigen Emissionen luftverunreinigender Gase und Partikel von Personenkraftwagen sowie normal normal Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 800 kg mit Fremdzündungsmotoren (Ottomotoren) und Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren), mit mindestens vier Rädern, einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 400 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h. normal normal normal arabic normal normal Begriffsbestimmungen a) Abgasemissionen: Luftverunreinigende Stoffe, die vom Motor über die Auslassöffnung durch die Auspuffanlage in die Atmosphäre abgegeben werden. normal normal b) Bezugsmasse: Leermasse zuzüglich 136 kg. normal normal c) Emissionsmindernde Bauteile: Bauteile, die zum Zwecke der Emissionsminderung luftverunreinigender Gase und Partikel in das Fahrzeug eingebaut werden. normal normal d) Emissionsrelevante Bauteile: Bauteile des Fahrzeugs, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Abgas-, Verdunstungs- und Kurbelgehäuseemissionen haben. normal normal e) Fahrzeuglebensdauer im Sinne dieser Anlage ist eine Fahrstrecke von 80 000 km oder eine Nutzungszeit von fünf Jahren. normal normal f) Fahrzeugtyp umfasst Fahrzeuge, die sich in ihrer Konstruktion und Bauweise nicht wesentlich unterscheiden. normal normal g) Gesamtmasse ist die vom Hersteller vorgeschriebene höchstzulässige Masse des Fahrzeugs. normal normal h) Kraftstoffsystem ist die Gesamtheit aller kraftstoffführenden Teile wie Kraftstofftank(s), Kraftstoffpumpe, Kraftstoffleitungen, Vergaser oder Einspritzanlagen. Es umfasst alle dazugehörenden Öffnungen sowie alle Komponenten zur Verhinderung oder Verminderung der Verdunstungsemissionen. normal normal i) Kurbelgehäuse ist die Gesamtheit aller Räume, die im Motor oder außerhalb des Motors vorhanden sind und die durch innere und äußere Verbindungen an den Ölsumpf angeschlossen sind. normal normal j) Kurbelgehäuseemissionen sind Gase oder Dämpfe, die aus irgendeinem Teil des Kurbelgehäuses in die Atmosphäre entweichen können. normal normal k) Leermasse ist die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs ohne Fahrer, Passagiere oder Ladung, mit vollem Kraftstofftank und sonstigen vollen Betriebsstoff-Vorratsbehältern, mit serienmäßigem Bordwerkzeug und mit serienmäßigem Reserverad. normal normal l) Luftverunreinigende Gase sind Kohlenmonoxid (CO), Summe der Kohlenwasserstoffe (CH; ausgedrückt als CH 1,85 ) und Summe der Stickoxide (NO x ; ausgedrückt als NO ). normal normal m) Luftverunreinigende Partikel sind Abgasbestandteile, die bei einer Temperatur von höchstens 52 °C im verdünnten Abgas mit Filtern entsprechend Nummer 3 abgeschieden werden. normal normal n) Tankatmungsverluste: Verdunstungsemissionen aus dem (den) Kraftstofftank(s), die durch die Schwankungen der Umgebungstemperaturen entstehen. normal normal o) Verdunstungsemissionen: Verdunstungsemissionen bezeichnen die von einem Kraftfahrzeug an die Atmosphäre abgegebenen Kohlenwasserstoffe, die keine Abgas- und Kurbelgehäuseemissionen sind. Sie ergeben sich aus der Addition von Tankatmungsverlusten, Emissionen während der Heißabstellphase und Emissionen während des Fahrzeugbetriebs (Fahrkurve I). normal normal p) Verschlechterungsfaktor (dimensionslos) für die Abgasemissionen: normal f v = Abgasemissionen bei 80 000 km dividiert durch die Abgasemissionen bei 6 400 km. normal normal q) Verschlechterungswert (in g/Test) für die Verdunstungsemissionen: normal f D = Verdunstungsemissionswert bei 80 000 km minus dem Verdunstungswert bei 6 400 km. normal normal normal alpha normal normal Anforderungen normal Der Hersteller hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fahrzeuge während ihrer gesamten Lebensdauer möglichst niedrige Emissionen luftverunreinigender Gase und Partikel haben. Die Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen muss im gesamten Geschwindigkeitsbereich sichergestellt sein. Der Hersteller hat nachzuweisen und sicherzustellen, dass die in Nummer 1.7 aufgeführten Grenzwerte für luftverunreinigende Gase und Partikel über eine Fahrstrecke von 80 000 km oder eine Betriebsdauer von fünf Jahren (je nachdem, was zuerst erreicht wird) bei ordnungsgemäßer Wartung, die dem mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis vorzulegenden Wartungsplan entsprechen soll, und bei Betrieb des Fahrzeugs mit unverbleitem Kraftstoff eingehalten werden. normal Die Funktionsfähigkeit der emissionsmindernden und emissionsrelevanten Bauteile muss während der Fahrzeuglebensdauer und in den auftretenden Geschwindigkeitsbereichen durch die in den Nummern 1.7 und 1.8 näher beschriebenen Einzelprüfungen nachgewiesen werden: Prüfung der gas- und partikelförmigen Emissionen von Prüffahrzeugen entsprechend Nummer 1.7 (Typprüfung) durch den Technischen Dienst. Dies wird ergänzt durch die nach Nummer 1.4.2 ermittelten Verschlechterungsfaktoren. normal normal Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften in der Produktion entsprechend Nummer 1.8.2.1 (Serienprüfung) durch den Hersteller, ergänzt durch stichprobenartig von der Genehmigungsbehörde angeordnete Serienprüfungen nach Nummer 1.8.2.2 durch den Technischen Dienst. normal normal normal arabic normal normal Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis normal normal 1.4.1 Dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis für Abgas- und Verdunstungsemissionsverhalten sind vom Hersteller oder seinem Beauftragten die in Nummer 2.2 aufgeführten Unterlagen und Erklärungen beizufügen. normal Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Betriebserlaubnis für Abgas- und Verdunstungsemissionsverhalten kann auf Antrag des Herstellers auf andere Fahrzeugtypen ausgedehnt werden. Der Hersteller legt der Genehmigungsbehörde die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vor. Die Behörde entscheidet darüber auf der Grundlage der in Nummer 2.1 beschriebenen Kriterien. normal normal 1.4.2 Der Hersteller hat alle Prüfdaten der Genehmigungsbehörde vorzulegen, die gemäß den in Nummer 4 beschriebenen Prüfvorschriften über die Lebensdauer des Fahrzeugs ermittelt wurden. Durch diese Daten soll der Hersteller nachweisen, dass die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile der Prüffahrzeuge ihre Funktion zur Einhaltung der geltenden Abgasgrenzwerte über die Lebensdauer der Fahrzeuge beibehalten. Wird ein Dauerlauf (Nummer 4) durchgeführt, müssen alle Wartungsarbeiten dokumentiert und vorgelegt werden. normal Der Hersteller hat ferner nachzuweisen, dass die Einrichtungen zur Minderung der Verdunstungsemissionen in einer Weise ausgeführt sind, dass dadurch die geltenden Verdunstungsemissionsgrenzwerte über die Lebensdauer des Fahrzeugs eingehalten werden. normal Auf Antrag des Herstellers kann die Genehmigungsbehörde auf den Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Rahmen eines Dauerlaufs verzichten, wenn der Hersteller glaubhaft macht, dass das Prüffahrzeug die geltenden Grenzwerte für luftverunreinigende Gase und Partikel über die Lebensdauer einhält. Bei Nichtvorlage des im Dauerlauf ermittelten jeweiligen Verschlechterungsfaktors ist für die Entscheidung über die Einhaltung der Grenzwerte ein Verschlechterungsfaktor bei den Abgasemissionen von 1,3 und ein Verschlechterungswert bei den Verdunstungsemissionen von 0,3 g/Test heranzuziehen. normal Bei einer Jahresproduktion von weniger als 10 000 Fahrzeugen je Fahrzeugtyp einschließlich der Fahrzeugtypen, auf die die Genehmigung ausgedehnt ist, gelten folgende Verschlechterungsfaktoren bzw. -werte, sofern keine im Dauerlauf ermittelten Verschlechterungsfaktoren vorgelegt werden: normal normal center col1 3.00* center col2 48.00* center col3 10.00* center col4 10.00* center col5 10.00* center col6 10.00* center col7 10.00* Abgasreinigungssystem 1 1 2 col2 col1 1 middle Verschlechterungs- 1 center 0 col6 col3 0 bottom 1 col7 0 faktor 1 1 col6 col3 1 top wert 1 col7 1 CH 1 col3 1 1 middle CO 1 col4 1 1 middle NO x 1 col5 1 1 middle Partikel 1 col6 1 1 middle Verdunstungsemission 1 col7 1 middle bottom 1 left col1 0 0 Fremdzündungsmotor mit Oxidationskatalysator 1 left col2 1 0 1,3 1 center col3 1 0 1,2 1 center col4 1 0 1,0 1 col5 1 0 – 1 col6 1 0 0,0 1 col7 0 1 left col1 0 0 Fremdzündungsmotor ohne Katalysator 1 left col2 1 0 1,3 1 col3 1 0 1,2 1 col4 1 0 1,0 1 col5 1 0 – 1 col6 1 0 0,0 1 col7 0 1 left col1 0 0 Fremdzündungsmotor mit Dreiwegekatalysator 1 left col2 1 0 1,3 1 col3 1 0 1,2 1 col4 1 0 1,1 1 col5 1 0 – 1 col6 1 0 0,0 1 col7 0 1 left col1 0 Dieselmotoren 1 left col2 1 1,0 1 col3 1 1,1 1 col4 1 1,0 1 col5 1 1,2 1 col6 1 – 1 col7 top left 50 7 top 1 6Teil2 %yes; normal normal 1.4.3 Die Genehmigungsbehörde prüft vor Einleitung des nachstehend unter den Nummern 1.5 bis 1.7 beschriebenen Genehmigungsverfahrens die Vollständigkeit und Plausibilität der vom Hersteller vorgelegten Anmeldeunterlagen. normal normal Genehmigungsverfahren normal Die Genehmigungsbehörde wählt die Prüffahrzeuge anhand der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen aus. normal Die ausgewählten Prüffahrzeuge sind dem Technischen Dienst vorzuführen, der mit der Durchführung der in Nummer 3 beschriebenen Prüfungen beauftragt ist. Die Prüfungen finden beim Technischen Dienst statt. Auf Antrag des Herstellers können die Prüfungen beim Hersteller durchgeführt werden, falls die bei ihm erzielten Prüfergebnisse keine systematischen Abweichungen von denen des Technischen Dienstes zeigen. normal Die Merkmale, nach denen die Ausdehnung der Betriebserlaubnis für Abgas- und Verdunstungsemissionsverhalten auf weitere Fahrzeugtypen vorgenommen wird, sind in Nummer 2.1 beschrieben. In diesem Fall werden von der Genehmigungsbehörde zwei Prüffahrzeuge nach folgenden Kriterien ausgewählt: a) Prüffahrzeug: normal Fahrzeugtyp, der die höchsten Emissionen erwarten lässt. normal normal b) Prüffahrzeug: normal Nicht notwendig für die Ermittlung der Verdunstungsemissionen. Fahrzeugtyp, der die höchste Prüfmasse aufweist. normal normal normal alpha normal Besitzen davon mehrere Fahrzeugtypen eine gleiche Prüfmasse, wird unter diesen Fahrzeugtypen ein Prüffahrzeug ausgewählt, das auf der Straße bei 80 km/h den höchsten Fahrwiderstand aufweist. Weisen davon mehrere Fahrzeugtypen gleichen Fahrwiderstand auf, dann wird unter diesen Fahrzeugtypen ein Prüffahrzeug ausgewählt, das den größten Hubraum aufweist. Weisen davon wiederum mehrere Fahrzeugtypen den gleichen Hubraum auf, dann wird unter diesen Fahrzeugtypen ein Prüffahrzeug ausgewählt, das das höchste Gesamtübersetzungsverhältnis des Antriebsstrangs aufweist. Lässt der so ausgewählte Fahrzeugtyp gleichzeitig die höchsten Emissionen erwarten, und ist er damit bereits als erstes Prüffahrzeug bestimmt, dann wird bei der Auswahl des zweiten Prüffahrzeugs weiter entsprechend des obigen Kriterienkatalogs verfahren. normal Ist auch danach das ausgewählte zweite Prüffahrzeug mit dem ersten Prüffahrzeug identisch, wählt die Genehmigungsbehörde ein anderes Prüffahrzeug aus. normal Falls die so ausgewählten Prüffahrzeuge das Abgasemissionsverhalten der beantragten Fahrzeugtypen nicht ausreichend repräsentieren, kann die Genehmigungsbehörde ein weiteres Prüffahrzeug auswählen. normal Die Prüfung der Abgasemissionen im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Betriebserlaubnis umfasst Fahrtests der Fahrkurven I und II auf dem Fahrleistungsprüfstand. Dabei ist die Masse der in den Abgasen enthaltenen gas- und partikelförmigen Luftverunreinigungen zu ermitteln. Anschließend wird die Prüfung gemäß § 47a durchgeführt. normal Die Prüfung der Verdunstungsemissionen im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Betriebserlaubnis wird bei Fahrzeugen mit Fremdzündung durchgeführt. Dabei werden die Tankatmungsverluste und die Verdunstungsemissionen während des Heißabstellens ermittelt. normal Zeigen die an einem Prüffahrzeug gewonnenen Prüfergebnisse, dass die unter Nummer 1.7 genannten Grenzwerte für luftverunreinigende Gase und Partikel nicht eingehalten werden, kann der Hersteller eine Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung für das Prüffahrzeug beantragen. In diesem Falle werden für die Erteilung der Betriebserlaubnis lediglich die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung herangezogen. normal Die bei den Prüfungen ermittelten Werte für die Abgas- und Verdunstungsemissionen sind der Genehmigungsbehörde mitzuteilen. normal Die Genehmigungsbehörde entscheidet anhand der vom Technischen Dienst gemessenen Emissionswerte unter Berücksichtigung der Verschlechterungsfaktoren und -werte, ob die unter Nummer 1.7 genannten Grenzwerte für luftverunreinigende Gase und Partikel eingehalten werden. Dazu werden die gemessenen Abgas- und Partikelemissionswerte mit den jeweiligen Verschlechterungsfaktoren multipliziert; zu dem gemessenen Verdunstungsemissionswert wird der Verschlechterungswert addiert. normal normal Änderungen an genehmigten Fahrzeugtypen und des Wartungsplans normal Beabsichtigt der Hersteller emissionsrelevante oder -mindernde Bauteile zu ändern, so hat er dies der Genehmigungsbehörde mitzuteilen. Die Behörde entscheidet, ob eine erneute Prüfung erforderlich ist. Beabsichtigte Änderungen des Wartungsplans emissionsrelevanter und -mindernder Bauteile sind ebenfalls der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. normal normal Prüfungen normal normal 1.7.1 Die Prüfungen sind nach Abschnitt 3 durchzuführen. Fahrzeuge, für die gemäß Nummer 1.5 eine Betriebserlaubnis beantragt wird, müssen über ihre Lebensdauer folgende Grenzwerte für die Emissionen der gasförmigen Luftverunreinigungen Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide einhalten: normal normal 1.7.1.1 Fahrkurve I nach Nummer 3.8 Kohlenmonoxid (CO): 2,1 g/km normal normal Kohlenwasserstoffe (CH): 0,25 g/km normal normal Stickoxide (NO x ): 0,62 g/km normal normal normal arabic normal normal 1.7.1.2 Fahrkurve II nach Nummer 3.8 normal Die Wirksamkeit der Minderungsmaßnahme muss bei höheren Geschwindigkeiten erhalten bleiben. Dies gilt auch als nachgewiesen, wenn beim Test nach Fahrkurve II folgende Grenzwerte eingehalten werden F776225_63_BJNR067910012BJNE015000000 : Stickoxide (NO x ): 0,76 g/km normal normal normal arabic normal normal 1.7.2 Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor müssen über ihre Lebensdauer zusätzlich Grenzwerte für die Emissionen der partikelförmigen Luftverunreinigungen einhalten. normal Fahrkurve I nach Nummer 3.8 Partikel: 0,124 g/km normal normal normal arabic normal normal 1.7.3 Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor müssen über ihre Lebensdauer zusätzlich folgenden Grenzwert für Verdunstungsemissionen einhalten. normal Verdunstungstest nach Nummer 3 Kohlenwasserstoff (CH): 2,0 g/Test normal normal normal arabic normal normal 1.7.4 Emissionen gasförmiger Luftverunreinigungen aus dem Kurbelgehäuse von Fahrzeugen mit Fremdzündung (Ottomotoren). normal Aus dem Entlüftungssystem des Kurbelgehäuses dürfen keine Emissionen gasförmiger Luftverunreinigungen (Kohlenwasserstoffe) entweichen. normal normal Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften in der Produktion und während der Fahrzeuglebensdauer normal normal 1.8.1 Allgemeines normal Die in Nummer 1.7 aufgeführten Grenzwerte für luftverunreinigende Gase und Partikel müssen über die Fahrzeuglebensdauer bei ordnungsgemäßer Wartung und bei Betrieb des Fahrzeugs mit unverbleitem Kraftstoff eingehalten werden. Die Funktionsfähigkeit der emissionsmindernden und emissionsrelevanten Bauteile muss während der Fahrzeuglebensdauer gegeben sein. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist bei der Durchführung der nachfolgend beschriebenen Serienprüfungen und bei einer Überprüfung des Emissionsverhaltens im Verkehr befindlicher Fahrzeuge nachzuweisen und sicherzustellen. normal normal 1.8.2 Übereinstimmung der Produktion (Serienprüfung) normal normal 1.8.2.1 Serienprüfung durch den Hersteller normal Der Hersteller entnimmt in eigener Verantwortung nach statistischen Auswahlkriterien eine Stichprobe der produzierten Fahrzeuge eines Fahrzeugtyps in folgendem Umfang: normal Bei einer Jahresproduktion pro Fahrzeugtyp von col1 2.5* col2 20* col3 77* a) 1 col1 0 0 ≥ 20 000 1 col2 0 0 – 1 Promille der Produktion 1 col3 0 b) 1 col1 0 0 ≥ 2 000 < 20 000 1 col2 0 0 – fünf Fahrzeuge pro Quartal 1 col3 0 c) 1 col1 0 < 2 000 1 col2 0 – vier Fahrzeuge pro Jahr. 1 col3 top left 50 3 none 6Teil3 %yes; normal Bei einer Jahresproduktion von weniger als 100 Fahrzeugen je Fahrzeugtyp entfällt der Nachweis der Serienprüfung durch den Hersteller. normal Die aus der Produktion entnommenen Fahrzeuge sind der Prüfung der Abgasemissionen nach den Fahrkurven I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. normal Die Emissionen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen dürfen die Grenzwerte nach Nummer 1.7 unter Berücksichtigung der Verschlechterungsfaktoren und -werte nicht überschreiten. normal Die Serienproduktion gilt als vorschriftsmäßig, wenn a) mehr als 70 Prozent der Fahrzeuge der Stichprobe unterhalb der zulässigen Grenzwerte unter Berücksichtigung der Verschlechterungsfaktoren und -werte liegen und normal normal b) die geprüfte Stichprobe folgende Bedingungen erfüllt: left col1 3* center col2 10.00* center col3 10.00* center col4 10.00* center col5 10.00* center col6 10.00* center col7 10.00* center col8 10.00* x + k · S ≤ L 1 0 col8 col1 0 x : 1 left col1 0 0 jeweiliges arithmetisches Mittel der Emissionen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen 1 left col8 col2 0 L : 1 col1 0 0 zulässiger Grenzwert unter Berücksichtigung der jeweiligen Verschlechterungsfaktoren und -werte 1 left col8 col2 0 S : 1 col1 0 0 Standardabweichung center block bgbl1_2012_j0679-1_0240.jpg jpg Abbildung 1 left col8 col2 0 n : 1 col1 0 0 Zahl der Prüfungen 1 left col8 col2 0 k : 1 col1 0 0 statistischer Faktor, der von n abhängt und in der folgenden Tabelle angegeben ist 1 left col8 col2 0 x i : 1 col1 0 0 Messwert der Emissionen gasförmiger Luftverunreinigungen 1 left col8 col2 0 n 1 col1 0 1 1 0 col3 col2 1 1 col4 0 1 1 col5 0 1 1 col6 0 1 1 col7 0 1 1 col8 1 k 1 col1 0 0 0,973 1 0 col3 col2 0 0,613 1 col4 0 0 0,489 1 col5 0 0 0,421 1 col6 0 0 0,376 1 col7 0 0 0,342 1 col8 0 n 1 col1 0 1 1 0 col3 col2 1 1 col4 0 1 1 col5 0 1 1 col6 0 1 1 col7 0 1 1 col8 1 k 1 col1 0 0 0,317 1 0 col3 col2 0 0,296 1 col4 0 0 0,279 1 col5 0 0 0,265 1 col6 0 0 0,253 1 col7 0 0 0,242 1 col8 0 n 1 col1 0 1 1 0 col3 col2 1 1 col4 0 1 1 col5 0 1 1 col6 0 1 1 col7 0 1 1 col8 1 k 1 col1 0 0 0,233 1 0 col3 col2 0 0,224 1 col4 0 0 0,216 1 col5 0 0 0,210 1 col6 0 0 0,203 1 col7 0 0 0,198 1 col8 0 wenn n ≥ 20, 1 0 col3 col1 center block bgbl1_2012_j0679-1_0250.jpg jpg Abbildung 1 col4 0 1 col5 0 1 col6 0 1 col7 0 1 col8 top left 50 8 none 6teiltab %yes; normal normal normal alpha normal Der Hersteller muss bei der von ihm durchgeführten Prüfung auf Übereinstimmung der Produktion (Serienprüfung) der Genehmigungsbehörde folgende Daten auf Verlangen vorlegen: a) Zahl der produzierten Fahrzeuge eines Fahrzeugtyps normal normal b) Zahl der geprüften Fahrzeuge eines Fahrzeugtyps normal normal c) Bezeichnung und Beschreibung der geprüften Fahrzeuge normal normal d) vollständige Auflistung der Emissionsergebnisse der einzelnen geprüften Fahrzeuge und der verwendeten Prüfeinrichtungen. normal normal normal alpha normal Die vorgelegten Dokumente sind mit Datum, Ort der Prüfung und Kilometerstand des Prüffahrzeugs durch den vom Hersteller benannten verantwortlichen Prüfstandsleiter zu kennzeichnen. Der Hersteller versichert, dass die übermittelten Emissionswerte nach seinem besten Wissen das mittlere Emissionsverhalten der Serie repräsentieren. normal normal 1.8.2.2 Serienprüfung durch den Technischen Dienst normal Die Genehmigungsbehörde kann in begründeten Fällen gleichermaßen Stichprobenprüfungen zur Überwachung des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge aus der Produktion durch den Technischen Dienst durchführen lassen. Die Prüfungen werden beim Technischen Dienst durchgeführt. normal Das (die) aus der Serie entnommene(n) Fahrzeug(e) ist (sind) der Prüfung der Abgasemissionen nach Fahrkurve I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. normal Die Genehmigungsbehörde kann zusätzlich die Prüfung der Verdunstungsemissionen nach Nummer 3.6.2 vornehmen lassen. normal Werden die genannten Grenzwerte von diesem (diesen) Fahrzeug(en) der ersten Stichprobe nicht eingehalten, so steht es dem Hersteller frei, Stichprobenmessungen an weiteren aus der Produktion entnommenen Fahrzeugen zu verlangen, wobei die Stichprobe das (die) ursprünglich geprüfte(n) Fahrzeug(e) enthalten muss. Die Fahrzeuge sind den gleichen Prüfungen zu unterziehen. Die Größe der Stichprobe bestimmt der Hersteller. Die Auswahl der Fahrzeuge erfolgt durch die Genehmigungsbehörde. Der Hersteller hat in diesem Fall die Kosten für die erweiterte Prüfung zu tragen. normal Die Serienprüfung gilt als vorschriftsmäßig, wenn die geprüfte Stichprobe die in Nummer 1.8.2.1 genannten Bedingungen erfüllt. normal normal (weggefallen) normal normal Genehmigungsbehörde normal Genehmigungsbehörde im Sinne dieser Anlage ist das Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Dies gilt nicht für das Verfahren nach § 21. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Aufgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf den Technischen Dienst übertragen. normal normal Mitteilung über die Prüfung normal Nach der Prüfung hat das Kraftfahrt-Bundesamt (Genehmigungsbehörde) das Formblatt über die Mitteilung nach Abschnitt 6 auszufüllen. Es hat eine Abschrift dieser Mitteilung dem Hersteller oder seinem Beauftragten zu übersenden. normal Die Angaben der Mitteilung nach Abschnitt 6 können von der Genehmigungsbehörde veröffentlicht werden. normal normal Anerkennung von Prüfungen in anderen Staaten normal Prüfungen, denen ein Fahrzeugtyp in einem anderen Staat unterzogen worden ist, werden anerkannt, wenn der Hersteller oder sein Beauftragter die Durchführung gleichwertiger Prüfungen nachweist und diese bei einer Genehmigungsbehörde oder einer amtlichen Prüfstelle durchgeführt wurden. Der Nachweis muss durch die Vorlage der in dem anderen Staat erteilten Betriebserlaubnis sowie der zugehörigen vollständigen Antragsunterlagen, die der Genehmigungsbehörde des anderen Staates vorzulegen waren, erfolgen; zu fremdsprachlichen Unterlagen sind deutsche Übersetzungen beizufügen. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Prüfungen in einem anderen Staat entscheidet die Genehmigungsbehörde in Absprache mit dem Technischen Dienst. normal normal Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis, Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, Wartungsplan normal normal Kriterien für die Ausdehnung der Betriebserlaubnis normal normal 2.1.1 Fahrzeuge mit gleichartiger Abgasemissionscharakteristik müssen in folgenden konstruktiven Merkmalen übereinstimmen: a) Abstand von Mittelpunkt zu Mittelpunkt der Zylinderbohrungen normal normal b) Anordnung, Zahl der Zylinder und Ausführung des Zylinderblockes (zum Beispiel luft- oder wassergekühlt, 4-Zylinder-Reihenmotor, V 6-Motor usw.) normal normal c) Lage der Ein- und Auslassventile (oder -öffnungen) normal normal d) Luftansaugverfahren (zum Beispiel Abgaslader) normal normal e) Typ des Ladeluftkühlers normal normal f) Brennverfahren normal normal g) Art des Abgasnachbehandlungssystems normal normal h) Zündanlage normal normal i) Gemischaufbereitungssystem normal normal normal alpha normal Die Kriterien können nach folgenden Merkmalen weiter spezifiziert werden, wenn Genehmigungsbehörde oder Hersteller dies für erforderlich halten: a) Bohrung und Hub normal normal b) Oberflächen-Volumenverhältnis des Brennraums (bei Kolbenstellung oberer Totpunkt) normal normal c) Ansaugsystem und Abgaskrümmer normal normal d) Größe der Einlass- und Auslassventile normal normal e) Kraftstoffsystem normal normal f) Steuerzeiten der Nockenwelle normal normal g) Zündungs- und Einspritzeinstellwerte normal normal normal alpha normal normal 2.1.2 Fahrzeuge mit gleichartiger Verdunstungsemissionscharakteristik müssen in folgenden konstruktiven Merkmalen übereinstimmen: a) Kraftstoffrückhaltevorrichtung normal (zum Beispiel Adsorptionsfalle, Luftfilter, Kurbelgehäuse) normal normal b) Kraftstofftank (zum Beispiel Werkstoff und Form) normal normal c) Kraftstoffleitung und Fördersystem normal normal d) Gemischaufbereitung normal normal normal alpha normal normal Beschreibung des Fahrzeugs, Hauptmerkmale des Motors, der emissionsmindernden und -relevanten Bauteile des Fahrzeugtyps, für den die Betriebserlaubnis beantragt wird normal normal 2.2.1 Fahrzeugbeschreibung, Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfung sind gemäß den Anhängen I und II vorzulegen. normal normal 2.2.2 Zusätzliche Angaben, soweit nicht in Anhang I oder II beschrieben: normal normal 2.2.2.1 Auflistung und Beschreibung aller Einstellgrößen von Bauteilen, die die Emissionen beeinflussen. normal Angaben der vom Hersteller empfohlenen Einstellwerte und der zulässigen Toleranzen von Bauteilen, die die Emissionen beeinflussen. normal Beschreibung der Feststellvorrichtungen, die den vom Hersteller empfohlenen Einstellbereich festlegen und eine unbefugte Verstellung verhindern. normal Angaben zur Einstellung der Feststellvorrichtungen und zu den dazugehörenden Toleranzen. normal normal 2.2.2.2 Nachweis, wie die unbefugte Verstellung emissionsrelevanter Einstellgrößen bei den im Verkehr befindlichen Fahrzeugen wirksam verhindert wird. normal normal 2.2.2.3 Nachweis, wie durch geeignete konstruktive Maßnahmen die Fahrzeuge mit Ottomotoren ausschließlich mit unverbleitem Kraftstoff betankt werden können. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn der Tankeinfüllstutzen so konstruiert ist, dass das Fahrzeug nur mit einem Zapfhahn mit einem äußeren Durchmesser der Endöffnung von nicht mehr als 2,134 cm und einem geraden Mundstück von mindestens 6,34 cm Länge betankt werden kann. normal normal 2.2.3 Wartungsplan mit detaillierter Beschreibung und Auflistung der regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten an den emissionsrelevanten und emissionsmindernden Bauteilen. normal normal 2.2.4 Muster eines Wartungsbuchs, das zum Lieferumfang des Fahrzeugs zählt, und mit dem die ordnungsgemäßen Wartungsarbeiten der emissionsrelevanten und -mindernden Bauteile durch Werkstatt und Fahrzeughalter dokumentiert werden kann. Das Wartungsbuch soll auch den Wartungsplan enthalten. Der Nachweis über die Durchführung der ordnungsgemäßen Wartungsarbeiten kann auch anderweitig geführt werden. normal normal Wartungsplan für die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile normal Die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten in den vorgesehenen Intervallen ist die Voraussetzung für die Gewährleistungspflicht des Herstellers für die emissionsrelevanten und -mindernden Bauteile. normal Als ordnungsgemäße Wartung gilt, wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten entsprechend seinen Spezifikationen beim vorgeschriebenen Kilometerstand (+ 2 000 km) oder zum vorgeschriebenen Zeitpunkt (± drei Monate) durchgeführt und von der Werkstatt dokumentiert werden, und wenn gegebenenfalls erforderliche Ersatzteile verwendet werden, die den Spezifikationen des Herstellers entsprechen. Als ordnungsgemäße Wartung gilt auch, wenn der Fahrzeughalter zur Behebung einer Notlage unvorschriftsmäßige Arbeiten durchführen lässt, vorausgesetzt der Fahrzeughalter bringt das Fahrzeug innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder in den vorschriftsmäßigen Zustand. normal normal Durchführung der Prüfungen der gas- und partikelförmigen luftverunreinigenden Emissionen normal normal Einleitung normal Dieser Anhang beschreibt die Verfahren und die Einrichtungen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erlassenen Emissionsvorschriften prüfen zu können. Darüber hinausgehende Vorschriften zur Durchführung der Dauerlaufprüfung sind in Abschnitt 4 beschrieben. normal normal Übersicht über die Prüfungen normal Die unter den Nummern 3.2.1 und 3.2.3 beschriebenen Prüfabläufe für die Bestimmung der Abgas- bzw. Verdunstungsemissionen sind schematisch in Figur 1 bis 3 dargestellt. normal Die Umgebungstemperaturen für das Testfahrzeug während der gesamten Testfolge sollen nicht tiefer als 20 °C und nicht höher als 30 °C liegen. Das Fahrzeug soll während aller Phasen der Testfolge annähernd eben stehen. normal normal 3.2.1 Vorbereitung normal Vor der Durchführung der Emissionsmessungen sind die Prüffahrzeuge in einheitlicher Weise zu konditionieren, um die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Die Konditionierung besteht aus einer Fahrt auf einem Fahrleistungsprüfstand sowie einer Abstellphase bei definierter Umgebungstemperatur. normal normal 3.2.2 Prüfung der Abgasemissionen normal Die Prüfung der Abgasemissionen im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Betriebserlaubnis umfasst zwei Fahrtests auf einem Fahrleistungsprüfstand, während der die Mengen luftverunreinigender Gase und Partikel ermittelt werden. Bei den Fahrzeugen werden die Kohlenmonoxid-, Kohlenwasserstoff- und Stickoxidemissionen, bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren) zusätzlich die Partikelemissionen ermittelt. Die beiden Fahrtests werden im Folgenden als Fahrkurve I und Fahrkurve II bezeichnet und sind in Nummer 3.8 beschrieben. Nach dem Abschluss der Fahrtests wird die Prüfung nach § 47a durchgeführt. normal normal Figur 1 normal Prüfablauf für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren normal center 2569 inline bgbl1_2012_j0679-1_0260.jpg TIF 300 normal normal Figur 2 normal Prüfablauf für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren normal Verdunstungsemissionen normal center 2823 inline bgbl1_2012_j0679-1_0270.jpg TIF 300 normal normal Figur 3 normal Prüfablauf für Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren normal center 2079 inline bgbl1_2012_j0679-1_0280.jpg TIF 300 normal normal 3.2.3 Prüfung der Verdunstungsemissionen normal Die Prüfung der Verdunstungsemissionen im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Betriebserlaubnis wird bei Fahrzeugen mit Ottomotoren durchgeführt. Dabei werden die Tankatmungsverluste und die Verdunstungsemissionen während des Heißabstellens in einer gasdichten Messkammer ermittelt. Zwischen diesen beiden Prüfungen muss eine Prüfung der Abgasemissionen in der Fahrkurve I erfolgen. Falls erforderlich, werden zusätzlich die Verdunstungsemissionen während dieses Fahrbetriebs durch Messfallen ermittelt. normal normal Prüffahrzeug und Kraftstoff normal normal 3.3.1 Prüffahrzeug normal normal 3.3.1.1 Das Prüffahrzeug muss sich in einwandfreiem Betriebszustand befinden. Es muss insoweit eingefahren sein, dass weitgehend die Stabilität der Abgasemissionen gewährleistet ist. Das Fahrzeug darf aber vor der Prüfung nicht mehr als 6 400 km zurückgelegt haben. normal normal 3.3.1.2 Die Auspuffanlage darf kein Leck aufweisen. normal normal 3.3.1.3 Die Dichtigkeit des Ansaugsystems kann überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Verbrennungsvorgang nicht durch eine ungewollte Luftzufuhr geändert wird. normal normal 3.3.1.4 Die Einstellung des Motors und der Betätigungseinrichtungen des Fahrzeugs muss den Angaben des Herstellers in den Wartungsvorschriften entsprechen und mit den Einstellungen der Serienfahrzeuge übereinstimmen. normal Dies gilt insbesondere auch für die Einstellung des Leerlaufs (Drehzahl und CO-Gehalt im Abgas), der Kaltstarteinrichtung und der für die Abgasreinigung maßgeblichen Systeme. normal Das zu prüfende oder ein gleichwertiges Fahrzeug muss erforderlichenfalls mit einer Einrichtung zur Messung der charakteristischen Parameter versehen sein, die nach den Vorschriften der Nummern 3.5 und 3.9 für die Einstellung des Fahrleistungsprüfstands erforderlich sind. normal Der Technische Dienst kann prüfen, ob das Leistungsverhalten des Fahrzeugs den Angaben des Herstellers entspricht, ob es für normales Fahren und vor allem, ob es für Kalt- und Warmstart geeignet ist. normal normal 3.3.2 Zusätzliche Vorrichtungen am Prüffahrzeug normal normal 3.3.2.1 Bei Fahrzeugen mit Fremdzündung (Ottomotoren) ist ein Temperaturfühler zur Registrierung der Temperatur des Tankinhalts anzubringen. Der Temperaturfühler ist so anzubringen, dass bei einem Füllvolumen von 40 Prozent des Tanknennvolumens die Temperatur in der Mitte des eingefüllten Kraftstoffs gemessen wird. normal normal 3.3.2.2 Eine Einrichtung am Fahrzeugtank, die eine vollständige Entleerung des Kraftstoffs ermöglicht, ist erforderlich. normal normal 3.3.3 Kraftstoff normal Als Kraftstoff ist der in Nummer 5 spezifizierte Prüfkraftstoff zu verwenden. normal normal Prüfeinrichtungen normal normal 3.4.1 Fahrleistungsprüfstand normal normal 3.4.1.1 Auf dem Fahrleistungsprüfstand wird eine Straßenfahrt simuliert. Dabei werden die Fahrzeugmassen bei Beschleunigungen und Verzögerungen durch zuschaltbare Schwungscheiben an den Rollen oder durch elektrische Schwungmassensimulationen berücksichtigt. normal Die während der Straßenfahrt auftretenden Leistungsverluste, bedingt durch Luft- und Rollwiderstand, werden durch einstellbare Leistungsbremsen simuliert. Der Fahrleistungsprüfstand ist in regelmäßigen Abständen (ein Monat) nach einem der in Nummer 3.9 genannten Verfahren zu kalibrieren. normal normal 3.4.1.2 Das Betriebsverhalten des Prüffahrzeugs darf durch den Prüfstand zum Beispiel infolge von Schwingungen nicht beeinträchtigt werden. Das Fahrzeug muss auf dem Prüfstand eine annähernd horizontale Lage einnehmen. normal normal 3.4.1.3 Der Prüfstand muss mit einer Einrichtung ausgerüstet sein, mit der dem Fahrer die momentane Fahrgeschwindigkeit des Prüffahrzeugs relativ zu der Sollgeschwindigkeit derart angezeigt wird, dass der Fahrer die Fahrkurven I und II mit der verlangten Genauigkeit nachfahren kann. normal normal 3.4.1.4 Die Einrichtungen, mit denen die Schwungmasse und die Fahrwiderstände simuliert werden, müssen bei Prüfständen mit zwei Rollen von der vorderen Rolle angetrieben werden, sofern nicht beide Rollen gekoppelt sind. normal normal 3.4.1.5 Die Fahrzeuggeschwindigkeit muss entsprechend der Umdrehungsgeschwindigkeit der Prüfstandsrolle bestimmt werden. Sie muss bei Geschwindigkeiten über 10 km/h auf ± 1 km/h genau gemessen werden. Mit der Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung muss eine Einrichtung gekoppelt sein, mit der die auf dem Prüfstand zurückgelegte Fahrstrecke ermittelt wird. normal normal 3.4.1.6 Bei dem Fahrleistungsprüfstand muss die Einstellung der auf der Straße aufgenommenen Leistung bei 80, 60 und 40 km/h auf ± 5 Prozent und bei 20 km/h auf ± 10 Prozent genau angeglichen werden. Der Wert muss positiv sein. normal normal 3.4.1.7 Die Gesamtschwungmasse muss bekannt sein und der Schwungmassenklasse für die Prüfung auf ± 20 kg entsprechen. normal normal 3.4.1.8 Kühlgebläse normal Während der Fahrprüfungen ist ein Kühlgebläse mit konstanter Drehzahl so aufzustellen, dass dem Fahrzeug bei geöffneter Motorhaube Kühlluft in geeigneter Weise zugeführt wird. Bei Fahrzeugen mit Frontmotor ist das Gebläse in einem Abstand von 300 mm mitten vor dem Fahrzeug aufzustellen. Bei Fahrzeugen mit Heckmotor (oder wenn eine besondere Konstruktion die obige Anordnung unzweckmäßig macht) ist das Kühlgebläse so anzuordnen, dass es ausreichend Luft zur Aufrechterhaltung der Fahrzeugkühlung liefert. Die Gebläsekapazität soll normalerweise 2,50 m /s nicht überschreiten. Wenn jedoch der Hersteller nachweisen kann, dass eine zusätzliche Kühlung erforderlich ist, um eine repräsentative Prüfung durchführen zu können, kann die Gebläsekapazität erhöht werden oder es können zusätzliche Gebläse verwendet werden, wenn dies zuvor vom Technischen Dienst genehmigt wurde. normal normal 3.4.2 Abgas- und Partikelentnahmeeinrichtung normal normal 3.4.2.1 Mit den in Nummer 3.10 beschriebenen Auffangeinrichtungen müssen die luftverunreinigenden Gase und Partikel in den Abgasen gemessen werden. Dabei wird das Entnahmesystem mit konstantem Volumen (CVS) verwendet. Dazu müssen die Abgase des Fahrzeugs kontinuierlich mit der Umgebungsluft unter kontrollierten Bedingungen verdünnt werden. Um die emittierten Mengen mit diesen CVS-Verfahren messen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Gesamtvolumen der Mischung aus Abgasen und Verdünnungsluft muss gemessen und eine anteilige Probe dieses Volumens muss kontinuierlich für die Analyse aufgefangen werden. normal Die emittierte Partikelmenge wird bestimmt, indem aus einem anteiligen Teilstrom über die gesamte Dauer des Tests die Partikel auf geeigneten Filtern abgeschieden werden und die Menge gravimetrisch bestimmt wird (siehe Nummer 3.4.4.2). normal Die emittierten Mengen luftverunreinigender Gase werden aus den Konzentrationen in der Probe unter Berücksichtigung der Konzentration dieser Gase in der Umgebungsluft und aus der Durchflussmenge während der Prüfdauer bestimmt. normal normal 3.4.2.2 Der Durchfluss durch die Geräte muss groß genug sein, um unter allen Bedingungen eine Wasserdampfkondensation, die bei einer Prüfung auftreten könnte, entsprechend den Vorschriften in Nummer 3.10 zu verhindern. normal normal 3.4.2.3 Die schematische Darstellung des Entnahmesystems ist in der nachstehenden Abbildung, Figur 4 dargestellt. In Nummer 3.10 werden Beispiele von CVS-Entnahmesystemen beschrieben, die die Bedingungen dieses Abschnitts erfüllen. normal normal 3.4.2.4 Die Luft/Abgas-Mischung muss in den Entnahmesonden homogen sein. normal normal 3.4.2.5 Die Sonden müssen eine repräsentive Probe verdünnter Abgase entnehmen. normal normal Figur 4 normal Schema eines Probenahme- und Analysesystems normal zur Bestimmung gasförmiger Emissionen bei Pkw mit Ottomotoren normal center 1495 inline bgbl1_2012_j0679-1_0290.jpg TIF 300 normal normal 3.4.2.6 Die Entnahmeeinrichtung muss gasdicht sein. Sie muss so beschaffen sein und aus solchen Werkstoffen bestehen, dass die Konzentrationen der Abgasbestandteile in den verdünnten Abgasen nicht beeinflusst werden. Beeinflusst ein Geräteteil (Wärmetauscher, Ventilator usw.) die Konzentration eines luftverunreinigenden Gases in den verdünnten Gasen, so muss die Probe dieses Gases vor diesem Teil entnommen werden, wenn die Beeinflussung nicht ausgeschaltet werden kann. normal normal 3.4.2.7 Hat das zu prüfende Fahrzeug eine Auspuffanlage, die mehrere Endrohre aufweist, so sind diese Rohre so nahe wie möglich am Fahrzeug miteinander zu verbinden. normal normal 3.4.2.8 Bei angeschlossener Entnahmeeinrichtung dürfen die Druckschwankungen am (an den) Endrohr(en) sich um nicht mehr als ± 1,25 kPa gegenüber den Druckschwankungen ändern, die während der Fahrkurven auf dem Prüfstand gemessen wurden, wenn das (die) Auspuffendrohr(e) nicht mit der Entnahmeeinrichtung verbunden ist (sind). Eine Entnahmeeinrichtung, mit dem diese Druckunterschiede auf ± 0,25 kPa gesenkt werden können, ist dann zu verwenden, wenn der Hersteller unter Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Verringerung dies schriftlich von der Genehmigungsbehörde verlangt. Der Gegendruck muss im Auspuffendrohr möglichst am äußeren Ende oder einem Verlängerungsrohr mit gleichem Durchmesser gemessen werden. normal normal 3.4.2.9 Die einzelnen Ventile zur Weiterleitung der Gasproben müssen Schnellschaltventile sein. normal normal 3.4.2.10 Die Gasproben sind in genügend großen Beuteln aufzufangen. Diese Beutel müssen aus Werkstoffen bestehen, die den Gehalt an luftverunreinigenden Gasen 20 Minuten nach dem Auffangen um nicht mehr als ± 2 Prozent verändern. normal normal 3.4.3 Einrichtung zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen normal Die Einrichtung zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen besteht aus den nachfolgend beschriebenen Komponenten. normal normal 3.4.3.1 Gasdichte Hülle normal Durch eine gasdichte Hülle wird eine rechteckige Messkammer gebildet, in welcher das zu prüfende Fahrzeug steht. Der freie Zugang zum Fahrzeug muss von allen Seiten gewährleistet sein. Im verschlossenen Zustand muss die Kammer gasdicht sein gemäß Prüfung nach Nummer 3.12. Die innere Oberfläche der Hülle muss für Kohlenwasserstoffe undurchlässig sein. Mindestens eine Fläche muss aus flexiblem undurchlässigem Material bestehen, um aus Temperaturschwankungen resultierende kleinere Druckschwankungen durch Volumenveränderungen ausgleichen zu können. Bei der Gestaltung der Wände ist eine gute Wärmeverteilung anzustreben. Wird die Kammer gekühlt, so darf die Temperatur der inneren Wandoberfläche 20 °C an keiner Stelle unterschreiten. normal normal 3.4.3.2 Kohlenwasserstoffanalysator normal Die Kohlenwasserstoffkonzentration in der Kammer wird mit Hilfe eines Flammen-Ionisations-Detektors (FID) bestimmt. Der nicht verbrannte Teil des Probengasstroms muss in die Kammer zurückgeführt werden. Die Anforderungen an die Genauigkeit des Geräts und die Kalibrierung werden in Nummer 3.11 beschrieben. Der FID muss mit Einrichtungen zur kontinuierlichen Aufzeichnung oder Speicherung der Messdaten ausgerüstet sein. normal normal 3.4.3.3 Tankbeheizung, Temperaturmessung normal Die Beheizung des Kraftstofftanks erfolgt durch eine in der Heizleistung verstellbare Wärmequelle. Geeignet ist beispielsweise eine Heizmatte mit einer Leistung von 2 000 W. Die Einstellung der Heizleistung kann manuell oder automatisch erfolgen. Die Wärmezuführung muss gleichmäßig an die Tankwandungen unterhalb des Kraftstoffspiegels erfolgen. normal Die Einrichtung zur Tankbeheizung muss die gleichmäßige Erwärmung des Kraftstoffs im Tank von 16 °C um 14 K innerhalb von 60 Minuten ermöglichen. Die Kraftstofftemperatur ist etwa in der Mitte des im Tank befindlichen Kraftstoffvolumens zu messen. normal Die Raumtemperatur wird an zwei Stellen von Temperaturgebern erfasst, die so geschaltet sein müssen, dass ein Mittelwert angezeigt wird. Die Messstellen befinden sich etwa 10 cm entfernt von der vertikalen Mittellinie jeder Seitenwand in einer Höhe von 90 ± 10 cm. normal Die Temperaturen müssen während der Verdunstungsmessungen in Abständen von je einer Minute aufgezeichnet oder gespeichert werden. Die Messgenauigkeit einschließlich der Aufzeichnung muss ± 1,5 K betragen. Das Aufzeichnungs- oder Speichersystem muss die Zeiten mit einer Auflösung von ± 15 s und die Temperaturen mit einer Auflösung von ± 0,4 K wiedergeben können. normal normal 3.4.3.4 Gebläse normal Durch Verwendung eines Gebläses oder mehrerer Gebläse muss erreicht werden können, dass a) die CH-Konzentration in der Kammer vor einer Messung auf die Umgebungskonzentration gesenkt wird, normal normal b) eine gleichmäßige Temperatur- und CH-Verteilung in der Kammer während der Messung erreicht wird. Das zu prüfende Fahrzeug darf dabei keiner direkten Strömung ausgesetzt werden. normal normal normal alpha normal normal 3.4.3.5 CH-Sammelstellen normal Mit den CH-Sammelstellen – soweit diese gemäß Nummer 3.6.2.2 Buchstabe m erforderlich sind – müssen die beim Betrieb nach Fahrkurve I entstehenden Verdunstungsemissionen aufgefangen werden können. normal normal 3.4.4 Analysegeräte normal normal 3.4.4.1 Allgemeine Vorschriften normal normal 3.4.4.1.1 Die Analyse der luftverunreinigenden Gase und Partikel ist mit folgenden Geräten durchzuführen: a) Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO ): normal Nichtdispersiver Infrarot-Absorptionsanalysator (NDIR); normal normal b) Kohlenwasserstoffe (CH) – Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor: normal Flammenionisations-Detektor (FID) propankalibriert, ausgedrückt in Kohlenstoffatom-Äquivalent (C ); normal normal c) Kohlenwasserstoffe (CH) – Fahrzeuge mit Dieselmotor: normal Flammenionisations-Detektor mit Ventilen, Rohrleitungen usw. beheizt auf 190 °C ± 10 °C (HFID); propankalibriert, ausgedrückt in Kohlenstoffatom-Äquivalent (C ); normal normal d) Stickoxide (NO x ): normal Chemilumineszens-Analysator (CLA) mit NO x /NO-Konverter; normal normal e) Partikel: normal Gravimetrische Bestimmung der abgeschiedenen Partikel. Die Partikel werden an jeweils zwei im Probengasstrom hintereinander angeordneten Filtern abgeschieden. Die abgeschiedene Partikelmenge soll je Filterpaar zwischen 2 und 5 mg liegen. Die Filteroberfläche soll aus einem Material bestehen, das hydrophob und gegen die Abgasbestandteile inert ist (PTFE oder gleichwertiges Material). normal normal normal alpha normal normal 3.4.4.1.2 Messgenauigkeit normal Die Analysatoren müssen einen Messbereich mit der erforderlichen Genauigkeit aufweisen, der für Messungen der jeweiligen Gaskonzentration in den Abgasproben geeignet ist. Der Messfehler darf nicht mehr als ± 3 Prozent betragen, wobei der tatsächliche Wert der Kalibriergase unberücksichtigt bleibt. normal Bei Konzentrationen von weniger als 100 ppm darf der Messfehler nicht mehr als ± 3 ppm betragen. Die Analyse der Umgebungsluftprobe wird mit dem gleichen Analysator und mit dem gleichen Messbereich wie die entsprechende Probe der verdünnten Abgase durchgeführt. normal Die Wägung der abgeschiedenen Partikel muss eine Genauigkeit von 1 mg gewährleisten. normal normal 3.4.4.1.3 Gastrocknungsanlage normal Vor dem Analysator darf keine Gastrocknungsanlage verwendet werden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie sich nicht nachweisbar auf den Gehalt der luftverunreinigenden Gase des verdünnten Abgasstroms auswirkt. normal normal 3.4.4.2 Besondere Vorschriften für Dieselmotoren normal Es ist eine beheizte Entnahmeleitung im Verdünnungstunnel für die kontinuierliche Analyse der Kohlenwasserstoffe (CH) mit einem beheizten Flammenionisations-Detektor (HFID) und Registriergerät zu verwenden. Die durchschnittliche Konzentration der gemessenen Kohlenwasserstoffe wird durch Integration bestimmt. Während der gesamten Prüfung muss die Temperatur dieser Leitung auf 190 °C eingestellt sein. Die Leitung muss mit einem beheizten Filter mit einem 99-prozentigen Wirkungsgrad für die Teilchen > 0,3 μm versehen sein, mit dem die Partikel aus dem für die Analyse verwendeten kontinuierlichen Gasstrom herausgefiltert werden. Die Ansprechzeit des Entnahmesystems (von der Sonde bis zum Eintritt in den Analysator) muss weniger als 4 Sekunden betragen. normal Der beheizte Flammenionisations-Detektor (HFID) muss mit einem System für konstanten Durchfluss versehen werden, um die Entnahme einer repräsentativen Probe zu gewährleisten, sofern nicht Durchflussschwankungen im CFV-System (Critical Flow Venturi – siehe Nummer 3.10) kompensiert werden. normal Die Partikel-Probenahmeeinheit besteht aus Verdünnungstunnel, Probenahmesonde, Filtereinheit, Teilstrompumpe, Durchflussregelung und -messeinrichtung. Der Partikel-Probenahmeteilstrom wird jeweils über zwei hintereinander angeordnete Filter gezogen. Nach Abschluss der Partikelentnahme ist auf eine parallel angeordnete Filtereinheit umzuschalten. Die Entnahmesonde für den Partikel-Probengasstrom muss im Verdünnungskanal derart angeordnet sein, dass ein repräsentativer Probengasstrom des homogenen Luft/Abgas-Gemisches entnommen werden kann und dass an der Entnahmestelle die Temperatur des Luft/Abgas-Gemisches 52 °C nicht überschreitet. Die Temperatur des Probengasstroms darf über die Länge der Entnahmeleitung (Entnahmesonde-Durchflussmessgeräte) um nicht mehr als ± 3 K, der Durchfluss um nicht mehr als ± 5 Prozent schwanken. Die Masse der während der Testphase abgeschiedenen Partikel wird durch Differenzwägung ermittelt. normal normal 3.4.4.3 Kalibrierung normal Jeder Analysator muss so oft wie nötig und auf jeden Fall im Monat vor der Prüfung und der Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion kalibriert werden. In Nummer 3.11 wird das Kalibrierverfahren für die in Nummer 3.4.4.1 genannten Analysatortypen beschrieben. normal normal 3.4.5 Volumenmessung normal normal 3.4.5.1 Das Verfahren zur Messung des Gesamtvolumens der verdünnten Abgase, das beim CVS-System verwendet wird, muss eine Genauigkeit von ± 2 Prozent aufweisen. normal normal 3.4.5.2 Kalibrierung des CVS-Systems normal Das Volumenmessgerät des CVS-Systems muss in einer Weise und in so kurzen Zeitabständen kalibriert werden, dass die erforderliche Genauigkeit gewährleistet und erhalten bleibt. Nummer 3.11 zeigt ein Beispiel für ein Kalibrierverfahren, mit dem die erforderliche Genauigkeit erzielt wird. Bei diesem Verfahren wird für das CVS-System ein dynamisches Durchflussmessgerät verwendet, das für die auftretenden hohen Durchsätze geeignet ist. Die Genauigkeit des Gerätes muss bescheinigt sein und einer nationalen oder internationalen Norm entsprechen. normal normal 3.4.6 Gase normal normal 3.4.6.1 Reine Gase normal Die für die Kalibrierung und für den Einsatz der Geräte verwendeten reinen Gase müssen folgende Bedingungen erfüllen: a) gereinigter Stickstoff (Reinheit ≤ 1 ppm C, ≤ 1 ppm CO, ≤ 400 ppm CO , ≤ 0,1 ppm NO), normal normal b) gereinigte synthetische Luft (Reinheit ≤ 1 ppm C, ≤ 1 ppm CO, ≤ 400 ppm CO , ≤ 0,1 ppm NO) Sauerstoffgehalt zwischen 18 und 21 Volumenprozent, normal normal c) gereinigter Sauerstoff (Reinheit ≤ 99,5 Volumenprozent O ), normal normal d) gereinigter Wasserstoff (und wasserstoffhaltiges Gemisch) (Reinheit ≤ 1 ppm C, ≤ 400 ppm CO ). normal normal normal alpha normal normal 3.4.6.2 Prüfgase normal Die für die Kalibrierung verwendeten Gasgemische müssen die nachstehend genannte chemische Zusammensetzung haben: a) C H und gereinigte synthetische Luft normal normal b) CO und gereinigter Stickstoff normal normal c) CO und gereinigter Stickstoff normal normal d) NO und gereinigter Stickstoff normal (der NO -Anteil im Kalibriergas darf 5 Prozent des NO-Gehalts nicht überschreiten). normal normal normal alpha normal Die tatsächliche Konzentration eines Prüfgases muss auf ± 2 Prozent mit dem Nennwert übereinstimmen. Dies muss durch regelmäßige Vergleiche mit nationalen oder internationalen Standards sichergestellt werden. normal Die in Nummer 3.11 vorgeschriebenen Konzentrationen der Prüfgase dürfen auch mit einem Gas-Mischdosierer durch Verdünnung mit gereinigtem Stickstoff oder mit gereinigter synthetischer Luft erzielt werden. Das Mischgerät muss so genau arbeiten, dass die Konzentration der verdünnten Prüfgase auf ± 2 Prozent bestimmt werden kann. normal normal 3.4.7 Zusätzliche Messgeräte normal normal 3.4.7.1 Temperatur normal Die Temperaturen müssen, sofern nichts anderes bestimmt ist, auf ± 1,5 K genau gemessen werden. normal normal 3.4.7.2 Druck normal Der Luftdruck muss auf ± 0,1 kPa genau gemessen werden. normal normal 3.4.7.3 Absolute Feuchte normal Die absolute Feuchte muss auf ± 5 Prozent genau bestimmt werden. normal normal 3.4.8 Abgasentnahmesystem normal Das Abgasentnahmesystem muss mit der in Nummer 3.11.4 beschriebenen Methode geprüft werden. Die höchstzulässige Abweichung zwischen eingeführter und gemessener Gasmenge darf 5 Prozent betragen. normal normal Vorbereitung der Prüfungen normal normal 3.5.1 Anpassung der äquivalenten Schwungmassen an die translatorisch bewegten Massen des Fahrzeugs normal Es wird eine Schwungmasse verwendet, mit der eine Gesamtträgheit der umlaufenden Massen erzielt wird, die der Bezugsmasse des Fahrzeugs gemäß den nachstehenden Werten entspricht. Wenn die zugehörige Schwungmasse am Prüfstand nicht verfügbar ist, muss die nächsthöhere Masse verwendet werden (die Differenz zur Bezugsmasse darf nicht höher als 120 kg sein). normal normal center col1 0.98* center col2 1.02* Bezugsmasse des Fahrzeugs Pr (kg) 1 col1 1 middle Äquivalente Schwungmasse I (kg) 1 col2 1 middle bottom 480 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 480 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 540 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 600 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 650 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 700 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 780 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 820 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 880 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 940 < Pr ≦ 1 col1 0 0 middle 1 col2 0 middle 990 < Pr ≦ 1 050 1 col1 0 0 middle 1 020 1 col2 0 middle 1 050 < Pr ≦ 1 110 1 col1 0 0 middle 1 080 1 col2 0 middle 1 110 < Pr ≦ 1 160 1 col1 0 0 middle 1 130 1 col2 0 middle 1 160 < Pr ≦ 1 220 1 col1 0 0 middle 1 190 1 col2 0 middle 1 220 < Pr ≦ 1 280 1 col1 0 0 middle 1 250 1 col2 0 middle 1 280 < Pr ≦ 1 330 1 col1 0 0 middle 1 300 1 col2 0 middle 1 330 < Pr ≦ 1 390 1 col1 0 0 middle 1 360 1 col2 0 middle 1 390 < Pr ≦ 1 450 1 col1 0 0 middle 1 420 1 col2 0 middle 1 450 < Pr ≦ 1 500 1 col1 0 0 middle 1 470 1 col2 0 middle 1 500 < Pr ≦ 1 560 1 col1 0 0 middle 1 530 1 col2 0 middle 1 560 < Pr ≦ 1 620 1 col1 0 0 middle 1 590 1 col2 0 middle 1 620 < Pr ≦ 1 670 1 col1 0 0 middle 1 640 1 col2 0 middle 1 670 < Pr ≦ 1 730 1 col1 0 0 middle 1 700 1 col2 0 middle 1 730 < Pr ≦ 1 790 1 col1 0 0 middle 1 760 1 col2 0 middle 1 790 < Pr ≦ 1 870 1 col1 0 0 middle 1 810 1 col2 0 middle 1 870 < Pr ≦ 1 980 1 col1 0 0 middle 1 930 1 col2 0 middle 1 980 < Pr ≦ 2 100 1 col1 0 0 middle 2 040 1 col2 0 middle 2 100 < Pr ≦ 2 210 1 col1 0 0 middle 2 150 1 col2 0 middle 2 210 < Pr ≦ 2 320 1 col1 0 0 middle 2 270 1 col2 0 middle 2 320 < Pr ≦ 2 440 1 col1 0 0 middle 2 380 1 col2 0 middle 2 440 < Pr ≦ 2 610 1 col1 0 0 middle 2 490 1 col2 0 middle 2 610 < Pr ≦ 2 830 1 col1 0 0 middle 2 720 1 col2 0 middle 2 830 < Pr ≦ 2 830 1 col1 0 middle 2 940 1 col2 middle top left 50 2 top 1 6Teil4 %yes; normal normal 3.5.2 Einstellung der Bremse auf dem Prüfstand normal Die Bremsleistung ist nach dem in Nummer 3.9 beschriebenen Verfahren einzustellen. Das angewendete Verfahren und die ermittelten Werte (äquivalente Schwungmasse, Einstellkennwert) sind im Prüfbericht anzugeben. normal normal 3.5.3 Vorbereitung der Messeinrichtungen normal Die verwendeten Analysatoren sind entsprechend den in Nummer 3.11 erläuterten Vorschriften zu kalibrieren. normal normal 3.5.4 Vorbereitung des Fahrzeugs normal normal 3.5.4.1 Nach Ankunft des Fahrzeugs im Prüffeld werden die folgenden Testvorbereitungen durchgeführt. Die Umgebungstemperatur des Fahrzeugs muss zwischen 20 und 30 °C liegen. a) Der/die Kraftstoffbehälter wird/werden entleert und mit dem vorgeschriebenen Volumen Prüfkraftstoff befüllt. Das System zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen muss sich im Normalzustand befinden, das heißt weder frisch gereinigt noch voll beladen sein. normal normal b) Innerhalb einer Stunde nach der Betankung soll das Fahrzeug zur Vorkonditionierung die Fahrkurve I (ohne Parkphase und dritte Fahrphase) nach Nummer 3.8 auf einem Fahrleistungsprüfstand absolvieren. normal normal c) Nach Ermessen des Technischen Dienstes oder auf Verlangen des Herstellers mit Zustimmung des Technischen Dienstes kann in Ausnahmefällen der Vorgang der Vorkonditionierung erweitert werden, wenn es zur Stabilisierung des Emissionsverhaltens erforderlich ist. In dem Fall kann die Fahrkurve jeweils nach einer Standzeit von einer Stunde bis zu dreimal wiederholt werden. normal normal d) Innerhalb von fünf Minuten nach Abschluss der Vorkonditionierung werden die Fahrzeuge vom Fahrleistungsprüfstand zu einem Abstellplatz gebracht. Die Umgebungstemperatur muss zwischen 20 und 30 °C liegen. normal normal e) Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren (Ottomotoren) müssen dort zwischen zehn und 35 Stunden verbleiben, bis die Vorbereitungen zur Prüfung der Tankatmungsverluste gemäß Nummer 3.6.2.2 beginnen. Innerhalb einer Stunde nach Beendigung dieses Vorgangs müssen die Prüfungen zur Ermittlung der durchschnittlichen Abgasemissionen im Fahrbetrieb beginnen. normal normal f) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren) müssen dort zwischen zwölf und 36 Stunden verbleiben, bis die Prüfung der durchschnittlichen Abgasemissionen im Fahrbetrieb gemäß Nummer 3.6.3 beginnen. normal normal normal alpha normal normal 3.5.4.2 Zur Schonung der Reifen während der Fahrprüfungen kann der Reifendruck in den Antriebsrädern auf bis zu 310 kPa erhöht werden. Der Reifendruck ist im Prüfprotokoll zu vermerken. normal normal Emissionsprüfungen normal normal 3.6.1 Allgemeine Vorschriften normal normal 3.6.1.1 Die Umgebungstemperatur des Fahrzeugs muss während der nachfolgend genannten Prüfungen zwischen 20 und 30 °C liegen. Die absolute Luftfeuchte (H) im Prüfraum oder der Ansaugluft des Motors muss folgender Bedingung genügen: normal 5,5 g ≤ H ≤ 12,2 g H O/kg trockener Luft. normal normal 3.6.1.2 Das Fahrzeug muss während der Prüfung annähernd horizontal stehen, um eine abnormale Kraftstoffverteilung zu vermeiden. normal normal 3.6.2 Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren normal normal 3.6.2.1 Allgemeines zum Prüfablauf normal Die Fahrzeugvorbereitung wurde mit dem Abstellen des Fahrzeugs bei einer Umgebungstemperatur zwischen 20 und 30 °C zur Konditionierung für die Emissionsprüfungen abgeschlossen. Mindestens zehn und höchstens 35 Stunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs beginnt die Messung der Tankatmungsverluste im Rahmen der Prüfung der Verdunstungsemissionen. Die Tankatmung tritt auf als Folge der Temperaturänderung des Kraftstoffs. Bei der Prüfung wird der Kraftstoff im Tank gemäß den folgenden Anweisungen um 14 K erwärmt. Auch an Fahrzeugen, die nicht einer Prüfung der Verdunstungsemissionen unterzogen werden sollen, ist die Kraftstofferwärmung durchzuführen, um evtl. Rückwirkungen des Verdunstungsemissions-Minderungssystems auf die Abgasemissionen zu berücksichtigen. Bei solchen Fahrzeugen kann dann auf die Prüfkammer und die CH-Konzentrationsmessungen verzichtet werden. Die Verdunstungsmessungen werden nach dem Durchfahren der Fahrkurve I abgeschlossen mit der Prüfung der Verdunstung beim Heißabstellen. normal Fahrzeuge, an denen die Verdunstungsemissionen bestimmt werden sollen, müssen die Abgasgrenzwerte einhalten. normal normal 3.6.2.2 Prüfung der Tankatmungsverluste a) Die Messkammer ist unmittelbar vor der Prüfung mehrere Minuten zu spülen. normal normal b) Das/die Gebläse zum Durchmischen der Kammer ist/sind einzuschalten. normal normal c) Der/die Kraftstoffbehälter des Prüffahrzeugs wird/werden entleert und mit dem Prüfkraftstoff nach Abschnitt 5 befüllt. Das Füllvolumen soll 40 Prozent des Tankvolumens betragen. Die Temperatur des Kraftstoffs muss vor dem Einfüllen zwischen 10 und 16 °C liegen. Der/die Tank(s) ist/sind zunächst unverschlossen zu lassen. normal normal d) Bei Fahrzeugen mit mehreren Tanks müssen alle Tanks wie nachfolgend beschrieben in gleicher Weise aufgeheizt werden. Die Temperaturen der Tanks müssen auf ± 1,5 K übereinstimmen. normal normal e) Das Prüffahrzeug ist mit abgestelltem Motor in die Messkammer zu bringen, Fenster und Kofferraumdeckel sind zu öffnen, Tanktemperaturfühler sind anzuschließen, und ggf. ist die Erwärmungseinrichtung für den Kraftstoff anzuschließen. Die Temperaturen des Kraftstoffs und der Raumluft sind von nun an aufzuzeichnen bzw. zu registrieren. normal normal f) Der Kraftstoff kann künstlich bis auf die Temperatur des Messbeginns (16 ± 1 °C) erwärmt werden. normal normal g) Sobald der Kraftstoff 14 °C erreicht hat, – ist der Tank zu schließen normal normal – ist das Gebläse auszuschalten, falls nicht schon früher geschehen normal normal – ist die Messkammer gasdicht zu schließen. normal normal normal Dash normal normal h) Sobald der Kraftstoff 16 ± 1 °C erreicht hat, – ist die CH-Konzentration in der Messkammer zu messen (Anfangswert für die Auswertung) normal normal – ist mit einer linearen, 60 ± 2 Minuten dauernden Erwärmung zu beginnen. normal normal normal Dash normal normal i) Die zulässige Abweichung von der Solltemperatur beträgt während des Erwärmungsvorgangs ± 1,5 K. normal normal k) Wenn 60 ± 2 Minuten nach der Anfangsmessung und dem Erwärmungsbeginn die Kraftstofftemperatur um 14 ± 0,5 K zugenommen hat, ist die CH-Konzentration in der Kammer zu messen (Endwert für die Auswertung). normal normal l) Nach dem Öffnen der Kammer und Lösen aller Anschlüsse für die vorgenannte Messprozedur ist das Fahrzeug mit abgestelltem Motor aus der Messkammer zu entfernen und für die anschließende Prüfung vorzubereiten. normal normal m) Eine Bestimmung der Verdunstungsemissionen im Fahrbetrieb ist nur erforderlich, wenn nach Prüfung der technischen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Emissionen im Fahrbetrieb auftreten. Die Messung im Fahrbetrieb erfolgt mittels CH-Sammelfallen, die an allen Öffnungen des Kraftstoffsystems angebracht werden. Die Fallen müssen vorher gewogen worden sein. Nach Beendigung der ersten beiden Phasen (Abstellen zur Zehn-Minuten-Pause) der Fahrkurve I, in der wie nachstehend beschrieben die Abgasemissionen geprüft werden, sind die Fallen innerhalb einer Minute abzunehmen, zu verschließen und innerhalb einer Stunde zu wägen. Die Verdunstungsemissionen im Fahrbetrieb ergeben sich aus der Massendifferenz der Fallen vor und nach den ersten beiden Phasen der Fahrkurve I. normal normal normal alpha normal normal 3.6.2.3 Prüfung der Abgasemissionen normal normal 3.6.2.3.1 Allgemeines normal Die Prüfung gemäß Fahrkurve I und II wird auf dem Rollenprüfstand durchgeführt. Der Fahrgeschwindigkeitsverlauf über der Zeit ist aufzuzeichnen, um die Gültigkeit der Prüfstandsprüfung beurteilen zu können. Die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke werden anhand der Umdrehungen derselben Prüfstandsrolle oder -welle gemessen. Die während der Sammelzeit der einzelnen Probengasmengen zurückgelegten Fahrstrecken sind getrennt zu ermitteln. normal Die Motor- und Fahrzeugtemperaturen werden dabei durch Gebläse auf den bei Straßenfahrbetrieb üblicherweise auftretenden Temperaturen gehalten. normal Fahrzeuge mit Vierradantrieb werden im Zweiradantrieb geprüft. Bei Fahrzeugen mit ständigem Vierradantrieb wird ein Satz Antriebsräder zeitweise ausgeschaltet. normal Aus dem mit Umgebungsluft verdünnten Abgas wird ein proportionaler Teilstrom entnommen und den Sammelbeuteln zugeführt. normal Während des Durchfahrens der Fahrkurve I wird der Probengasstrom nacheinander in drei Sammelbeutel geleitet, wobei der erste Sammelbeutel die Abgasprobe während der ersten 505 Sekunden des Kaltstarttests, der zweite Sammelbeutel die Abgasprobe während des restlichen Teils des Kaltstarttests und der dritte Beutel die Abgasprobe während der 505 Sekunden nach dem Warmstart aufnimmt. normal Während des Durchfahrens der Fahrkurve II wird der Probengasstrom in einen Sammelbeutel geleitet. Der Inhalt der Probenbeutel wird anschließend auf die Konzentrationen an Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide analysiert. Um den Einfluss der Umgebungsluftkonzentrationen berücksichtigen zu können, werden parallel jeweils Umgebungsluftproben gezogen. Die Berechnung der streckenbezogenen Emissionsmengen erfolgt nach Nummer 3.13. normal normal 3.6.2.3.2 Vorbereitungen auf die Prüffahrten a) Das Fahrzeug muss mit den Antriebsrädern ohne Anlassen des Motors auf die Rolle des Fahrleistungsprüfstands gebracht werden. normal normal b) Die Motorraumabdeckung ist zu öffnen und das Kühlgebläse in Position zu bringen. normal normal c) Mit den Proben-Umschaltventilen in Wartestellung sind die geleerten Sammelbeutel für die verdünnten Abgas- und Umgebungsluftproben anzuschließen. normal normal d) Die CVS-Anlage (Entnahmesystem mit konstantem Volumen) muss spätestens jetzt eingeschaltet werden, ebenso die Probenpumpen. Die Temperatur des Abgas-Luft-Gemisches an der Probenentnahmestelle ist von jetzt an aufzuzeichnen. Das Kühlgebläse ist einzuschalten. Ein evtl. vorhandener Wärmetauscher in der CVS-Anlage muss auf seine Betriebstemperatur vorgeheizt worden sein. normal normal f) Die Probengas-Durchflussmengen sind auf die gewünschten Werte, mindestens jedoch auf 5 l/min einzustellen. normal normal g) Das Abgasrohr ist gasdicht an das (die) Abgasendrohr(e) des Fahrzeugs anzuschließen. normal normal h) Das Gasdurchflussmessgerät und die Umschaltventile sind so einzustellen, dass der Abgasprobenstrom in den ersten Beutel für die erste Phase sowie der Umgebungsluftprobenstrom in seinen entsprechenden Beutel gelangt. normal Durch Betätigung des Zündschlüssels wird sofort anschließend der Startvorgang eingeleitet. normal normal normal alpha normal normal 3.6.2.3.3 Durchfahren der Fahrkurve I normal Mit dem Prüffahrzeug ist die Fahrkurve I unter Berücksichtigung der dort niedergelegten Bestimmungen zu durchfahren. Besondere Vorschriften sind nachfolgend aufgeführt. a) Anlassen des Motors normal Der Motor muss gemäß den Empfehlungen des Herstellers in der Betriebsanleitung angelassen werden. normal Die erste, 20 Sekunden dauernde Leerlaufphase der Fahrkurve I beginnt, sobald der Motor anspringt. 15 Sekunden nachdem der Motor angesprungen ist, ist der Gang einzulegen. Falls erforderlich, zum Beispiel bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe, kann die Bremse betätigt werden, um die Antriebsräder am vorzeitigen Drehen zu hindern. Wenn der Motor nach zehn Sekunden Durchdrehzeit nicht angesprungen ist, muss der Startvorgang abgebrochen werden. Ist der Fehlstart auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen, kann die Prüfung mit erneutem Kaltstart fortgesetzt werden. Beruht der Fehlstart auf einem Fahrzeugfehler, ist die Prüfung abzubrechen und für ungültig zu erklären. normal normal b) Stehenbleiben des Motors normal Wenn der Motor während eines Leerlaufs stehenbleibt, ist er sofort wieder zu starten und die Prüfung ist fortzusetzen. Außerhalb einer Leerlaufphase ist der Fahrprogrammzeiger anzuhalten bis die Fahrkurve fortgesetzt werden kann. Springt der Motor nicht innerhalb einer Minute wieder an, wird die Prüfung abgebrochen. normal Wenn in der Betriebsanleitung ein Anlassverfahren für warmen Motor vom Hersteller nicht vorgeschrieben ist, dann ist der Motor (Motoren mit Startautomatik und mit manuellem Choke) anzulassen, indem das Gaspedal etwa um die Hälfte heruntergedrückt und der Motor durchgedreht wird bis er anspringt. normal normal c) Ende der ersten Phase der Fahrkurve I normal Mit dem Ende der Verzögerung zum Zeitpunkt 505 Sekunden nach Beginn der Fahrkurve I endet die erste Phase der Fahrkurve I. Von diesem Zeitpunkt an müssen der Probengasstrom und die Umgebungsluftprobe in die jeweils nachfolgenden Sammelbeutel geleitet werden. normal Vor dem Beginn der bei 511 Sekunden anschließenden Beschleunigung ist die Zahl der in der ersten Phase gemessenen Rollen- bzw. Wellenumdrehungen festzuhalten, der Zähler ist dann auf Null zu stellen oder es muss auf einen zweiten Zähler umgeschaltet werden. normal normal d) Abstellen nach der zweiten Phase der Fahrkurve I normal Der Motor ist zwei Sekunden nach dem Ende der letzten Verzögerung, also bei 1 369 Sekunden abzustellen. Fünf Sekunden, nachdem der Motor zu laufen aufgehört hat, sind die Proben-Umschaltventile auf Wartestellung zu schalten. Das Kühlgebläse ist sofort abzuschalten, die Motorhaube ist zu schließen. Die CVS-Anlage ist abzuschalten oder das Abgasrohr ist vom Endrohr (den Endrohren) des Fahrzeugs zu trennen. Die Zahl der in der zweiten Phase gemessenen Rollen- bzw. Wellenumdrehungen des Fahrleistungsprüfstands ist festzuhalten, der Zähler ist dann auf Null zu stellen oder es muss auf einen dritten Zähler umgeschaltet werden. normal normal e) Vorbereitung und Durchführung der dritten Phase der Fahrkurve I normal Vor der dritten Phase sind die vorbereitenden Arbeiten gemäß Nummer 3.6.2.3.2 Buchstabe b bis h zu wiederholen, die Arbeit nach Nummer 3.6.2.3.2 Buchstabe h muss innerhalb von neun bis elf Minuten nach dem Ende der Probensammlung der zweiten Phase durchgeführt werden. normal Nach dem Ende der Verzögerung zum Zeitpunkt 505 Sekunden nach dem Beginn der dritten Phase sind die Probenumschaltventile auf Wartestellung zu schalten. Die Zahl der gemessenen Rollen- bzw. Wellenumdrehungen ist festzuhalten. Der Motor kann jetzt abgestellt werden. normal normal f) Sobald wie möglich müssen jeweils die Abgas- und Umgebungsluftproben aus den einzelnen Phasen der Analysenanlage zugeführt werden, das heißt gegebenenfalls schon vor dem Abschluss der gesamten Fahrkurve. Zwischen dem Ende der jeweiligen Sammelphase und der Ablesung der zugehörigen stabilen Analysenwerte auf allen Analysatoren darf nicht mehr als 20 Minuten vergehen. normal normal g) Für Prüffahrzeuge, die der vollständigen Prüfung der Abgasemissionen unterzogen werden, schließt sich die Fahrkurve II an. Es ist weiter nach Nummer 3.6.2.3.4 zu verfahren. normal Für Prüffahrzeuge, die der Prüfung der Verdunstungsemissionen unterzogen werden, schließt sich der Heißabstelltest an. Es ist weiter nach Nummer 3.6.2.4 zu verfahren. normal normal normal alpha normal normal 3.6.2.3.4 Durchfahren der Fahrkurve II normal Bei der Prüfung der Abgasemissionen in der Fahrkurve II ist der in Nummer 3.8 beschriebene Geschwindigkeits-Zeit-Ablauf zweimal zu durchfahren, wobei der erste Durchlauf der Konditionierung des Fahrzeugs dient, und die Emissionsmengen lediglich im zweiten Durchlauf bestimmt werden. normal Der Ablauf der Prüfung ist wie folgt: a) Die vorbereitenden Arbeiten gemäß Nummer 3.6.2.3.2 Buchstabe a bis g sind durchzuführen. Die Proben-Umschaltventile verbleiben in Wartestellung. (Es sind lediglich je ein Beutel für das Probengas und ein Beutel für die Umgebungsluftprobe erforderlich.) normal normal b) Das Fahrzeug ist gemäß Empfehlungen des Herstellers zu starten. Bezüglich des Nicht-Anspringens bzw. Stehenbleibens des Motors gelten die Bestimmungen in Nummer 3.6.2.3.3 Buchstabe a und b. normal normal c) Die Fahrkurve II ist entsprechend Nummer 3.8 zum ersten Mal zu durchfahren. normal normal d) Wenn der Stillstand des Fahrzeugs am Ende des ersten Durchlaufs der Fahrkurve II erreicht wird, stehen 17 Sekunden zur Verfügung bis der zweite Durchlauf beginnt. Der Zähler zur Ermittlung der Fahrstrecke ist auf Null zu stellen. normal normal e) Zwei Sekunden, bevor die erste Beschleunigung in dem zweiten Durchlauf beginnt, müssen die Proben-Umschaltventile auf den Probengas- und den Umgebungsluftprobenbeutel geschaltet werden. normal normal f) Die Fahrkurve II ist entsprechend Nummer 3.8 zum zweiten Mal zu durchfahren. normal normal g) Zwei Sekunden, nachdem das Fahrzeug den Stillstand am Ende der Fahrkurve II erreicht hat, sind die Umschaltventile auf Wartestellung zu schalten. Die Zahl der gemessenen Rollen- bzw. Wellenumdrehungen ist festzuhalten. Der Motor kann abgestellt werden. normal normal h) Die Konzentrationen der Abgasbestandteile CO, CO , CH, NO x müssen innerhalb von 20 Minuten ermittelt werden. normal normal i) Die Berechnung der Menge der emittierten Luftverunreinigungen je Fahrkilometer erfolgt nach Nummer 3.13. normal normal normal alpha normal normal 3.6.2.4 Prüfung der Verdunstungsemissionen beim Heißabstellen normal Mit der Bestimmung der Verdunstungsemissionen während eines 60-minütigen Heißabstellens nach der Fahrkurve I wird die Prüfung des Verdunstungsemissionsverhaltens beendet. a) Vor dem Ende der Fahrt nach der Fahrkurve I muss die Messkammer mehrere Minuten gespült worden sein. normal normal b) Nach Beendigung der Fahrkurve I ist die Motorhaube zu schließen, und es sind alle Verbindungen vom Fahrzeug zum Prüfstand zu lösen. Das Fahrzeug ist dann unter möglichst geringer Betätigung des Fahrpedals zur Messkammer zu fahren. Vor der Messkammer ist der Motor abzustellen; der Zeitpunkt der Motorabstellung ist zu notieren. Das Fahrzeug muss dann antriebslos in die Messkammer gebracht werden. normal normal c) Das/die Gebläse zum Durchmischen der Kammer muss/müssen eingeschaltet werden, bevor das Fahrzeug in die Messkammer kommt. normal normal d) Fenster und Kofferraumdeckel des Fahrzeugs müssen jetzt offen sein. normal normal e) Die Temperatur der Raumluft ist von nun an aufzuzeichnen. normal normal f) Innerhalb von zwei Minuten nach dem Abstellen des Motors und innerhalb von sieben Minuten nach dem Ende der Fahrkurve I muss die Messkammer gasdicht verschlossen werden. normal normal g) Die CH-Konzentration in der Messkammer wird mit dem FID (Analysator mit Flammenionisations-Detektor) gemessen und von nun an fortlaufend registriert. Der kurz nach dem Schließen der Messkammer gemessene Wert der CH-Konzentration bildet den Anfangswert für die Auswertung nach Abschnitt 3.12. normal normal h) Das Fahrzeug muss 60 Minuten (± 0,5 Minuten) innerhalb der Messkammer stehen. Am Ende der 60 Minuten (± 0,5 Minuten) dauernden Prüfzeit wird die CH-Konzentration in der Messkammer bestimmt. Dieser Wert bildet den Endwert für die Auswertung nach Nummer 3.12. normal normal i) Die Prüfung der Verdunstungsemissionen ist damit abgeschlossen. normal normal normal alpha normal normal 3.6.3 Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren) normal normal 3.6.3.1 Allgemeines zum Prüfablauf normal Die Fahrzeugvorbereitung wird mit dem Abstellen des Fahrzeugs bei einer Umgebungstemperatur zwischen 20 und 30 °C zur Konditionierung für die Emissionsprüfungen abgeschlossen. Mindestens zwölf und höchstens 36 Stunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs beginnt die Prüfung der Abgasemissionen in der Fahrkurve I. normal normal 3.6.3.2 Prüfung der Abgasemissionen von Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren (Dieselmotoren) normal Es gelten die Ausführungen, die in Nummer 3.6.2.3 für die Prüfung der Abgasemissionen von Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren (Ottomotoren) gemacht worden sind, mit den folgenden Ergänzungen und Abänderungen (siehe Figur 5). normal normal 3.6.3.2.1 Allgemeines normal Das Abgas wird in einem Verdünnungstunnel mit Umgebungsluft vermischt. normal Zur Partikelmessung wird ein proportionaler Teilstrom über eine Sonde entnommen. Die Partikel werden aus dem Abgas-Luft-Probenstrom zur nachfolgenden Wägung abgeschieden. normal Die sechs Filter sind in der Partikelprobenleitung derart angeordnet, dass sie drei parallele Filterpaare bilden, das heißt in jedem Verzweigungsteil sind zwei Filter in Richtung des Probengasstroms hintereinander geschaltet. In jeder Verzweigung müssen gleiche Strömungsverhältnisse herrschen. Schnellschaltventile sind derart anzuordnen, dass die Filterpaare nacheinander mit dem Probengasstrom beaufschlagt werden können. Die zeitliche Abfolge der Beaufschlagung entspricht der in Nummer 3.6.2.3.1 beschriebenen Probenzuführung für die drei Phasen der Fahrkurve I. Die CH-Konzentration wird im verdünnten Abgas mit einem beheizten FID (HFID) fortlaufend gemessen, registriert und integriert. Das Probengas wird über eine separate Sonde entnommen. normal Die Probeentnahme für die Sammelbeutel zum Zwecke der anschließenden Konzentrationsmessungen entspricht dem in Nummer 3.6.2.3.1 beschriebenen Verfahren. normal normal Figur 5 normal Schema eines Probenahme- und Analysesystems normal zur Bestimmung gas- und partikelförmiger Emissionen bei Pkw mit Dieselmotoren normal center 2754 inline bgbl1_2012_j0679-1_0300.jpg TIF 300 normal normal 3.6.3.2.2 Vorbereitungen auf die Prüffahrten normal Der Ablauf entspricht dem in Nummer 3.6.2.3.2 für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren (Ottomotoren) beschriebenen Verfahren mit folgenden Ergänzungen: zu d) Die Aufzeichnungs- bzw. Registriereinrichtungen des beheizten FID (HFID) ist einzuschalten. normal normal zu f) Der Probengasstrom für den beheizten FID (HFID) muss mindestens 2 l/min betragen. normal normal normal arabic normal Während der Prüfung ist die Durchflussmenge durch die Partikelfilter so einzustellen, dass die Durchflussmenge auf ± 5 Prozent konstant bleibt. Die mittlere Temperatur und der Druck am Einlass des Durchflussmessgeräts sind aufzuzeichnen. Wenn die Durchflussmenge sich wegen einer zu hohen Filterbeladung unzulässig verändert, muss die Prüfung abgebrochen werden. Bei der Wiederholung muss eine geringere Durchflussrate eingestellt oder ein größerer Filter verwendet werden (gegebenenfalls beides). normal normal 3.6.3.2.3 Durchfahren der Fahrkurve I normal Die Bestimmungen aus Nummer 3.6.2.3.3 gelten mit folgenden Ergänzungen oder Änderungen. zu c) Von dem Zeitpunkt 505 Sekunden an wird das zweite Partikelfilterpaar beaufschlagt. An der Aufzeichnungseinrichtung für die Kohlenwasserstoffkonzentrationsmessung ist eine Markierung vorzunehmen, derzufolge die erste und zweite Phase identifiziert werden können. Die Integration der CH-Werte erfolgt getrennt nach den einzelnen Sammelphasen. normal normal zu d) Ebenfalls fünf Sekunden, nachdem der Motor zu laufen aufgehört hat, ist die Aufzeichnung der CH-Konzentration entsprechend zu markieren, ist die Integration über die zweite Phase zu beenden und ist der Probenstrom-Durchfluss durch das zweite Partikelfilterpaar zu beenden. normal Die bisher beaufschlagten beiden Partikelfilterpaare sind vorsichtig aus ihren jeweiligen Halterungen zu nehmen und zur nachfolgenden Wägung jede für sich in je eine Petrischale zu legen. Die Probenschalen sind abzudecken. normal normal zu e) Die für die Durchführung und Beendigung der CH-Messung sowie der Partikelabscheidung in der dritten Phase erforderlichen Schritte sind in Anlehnung an die zu den Buchstaben c und d beschriebenen Ergänzungen durchzuführen. normal normal zu f) Sobald wie möglich, keinesfalls jedoch später als eine Stunde nach der Beendigung der dritten Phase der Fahrkurve I, sind die sechs Partikelfilter für die Wägung zu konditionieren. normal normal normal arabic normal normal 3.6.3.2.4 Durchfahren der Fahrkurve II normal Es gelten die Bestimmungen und der Ablauf nach Nummer 3.6.2.3.4. Eine Messung der Partikelemissionen ist nicht erforderlich. normal normal 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a normal Nach Abschluss der Prüfung der Abgasemissionen in den Fahrkurven I und II durchlaufen die Prüffahrzeuge die Prüfung gemäß § 47a. normal normal Gas-, Partikelentnahme, Analyse normal normal 3.7.1 Probenahme normal normal 3.7.1.1 Prüfung nach Fahrkurve I normal Die Entnahme beginnt, wie nach Nummer 3.6.2.4 festgelegt, gleichzeitig mit dem Anlassen des Fahrzeugmotors. In getrennten Beuteln bzw. Filterpaaren werden während der a) Kaltstart-Übergangsphase (505 Sekunden nach Kaltstartbeginn) normal normal b) Kaltstart-stabilisierten Phase (von der 506. Sekunde bis zum Abstellen) normal normal c) Warmstart-Übergangsphase (505 Sekunden nach Warmstartbeginn) normal normal normal alpha der Fahrkurve I die dazugehörigen Abgas- und Partikelproben entnommen. Die Entnahme endet nach der dritten Phase mit laufendem Motor. Parallel zu jedem Abgasprobenbeutel werden Beutel mit Umgebungsluftproben gefüllt. normal normal 3.7.1.2 Prüfung nach Fahrkurve II normal Die Probennahme beginnt und endet mit laufendem Fahrzeugmotor. Während der gesamten Fahrtdauer gelangt die Abgas- und die Umgebungsluft in je einen Probenbeutel. normal normal 3.7.2 Analyse normal normal 3.7.2.1 Die Analyse der in den Beuteln enthaltenen Gase ist so bald wie möglich nach Beendigung der einzelnen Phasen der Prüfung durchzuführen; das unverdünnte Abgas in den Probenbeuteln muss innerhalb von 20 Minuten nach Phasenende analysiert werden. Die erforderlichen Partikelfilter sind wenigstens acht, höchstens 56 Stunden in einer offenen, gegen Staubeinfall geschützten Schale vor dem Test in einer klimatisierten Kammer zu konditionieren (Temperatur, Feuchte). Nach dieser Konditionierung werden die leeren Filter gewogen und bis zur Verwendung aufbewahrt. normal Frühestens eine Stunde vor Beginn der Prüfung werden Filter der Kammer entnommen. normal Die beladenen Partikelfilter müssen spätestens eine Stunde nach dem Ende der Abgasprüfung in die Kammer gebracht, dort zwischen einer und 56 Stunden konditioniert und anschließend gewogen werden. normal normal 3.7.2.2 Vor jeder Probenanalyse wird der Nullpunkt des jeweiligen Analysators mit dem jeweiligen Prüfgas eingestellt. normal normal 3.7.2.3 Die Kalibrierkurven der Analysatoren werden dann mit Prüfgasen eingestellt, deren Nennkonzentrationen zwischen 70 und 100 Prozent des Skalenendwerts liegen. normal normal 3.7.2.4 Anschließend wird die Nullstellung des Analysators erneut überprüft. Weicht der abgelesene Wert um mehr als 2 Prozent des Skalenendwerts von dem Wert ab, der bei der in Nummer 3.7.2.2 vorgeschriebenen Einstellung erzielt wurde, so ist der Vorgang zu wiederholen. normal normal 3.7.2.5 Anschließend sind die Proben zu analysieren. normal normal 3.7.2.6 Nach der Analyse werden Nullstellung und Einstellwerte mit den gleichen Gasen überprüft. Weichen diese Werte um nicht mehr als 2 Prozent von denen ab, die nach der in Nummer 3.7.2.3 vorgeschriebenen Einstellung erzielt wurden, so können die Ergebnisse der Analyse für die Berechnung der Prüfungswerte herangezogen werden. normal normal 3.7.2.7 Bei allen in diesem Abschnitt beschriebenen Vorgängen müssen die Durchflussmengen und Drücke der verschiedenen Gase die gleichen sein wie bei der Kalibrierung der Analysatoren. normal normal 3.7.2.8 Die Konzentration der Kohlenwasserstoffe aus Motoren mit Selbstzündung wird am beheizten FID über die Dauer der Testphasen registriert und integriert. Nach Nummer 3.13 wird die emittierte Menge an Kohlenwasserstoffen bestimmt. normal normal 3.7.3 Bestimmung der Menge der emittierten luftverunreinigenden Gase und Partikel normal normal 3.7.3.1 Maßgebliches Volumen normal Das maßgebliche Volumen ist auf die Normalbedingungen 101,33 kPa und 273,2 K zu korrigieren. normal normal 3.7.3.2 Gesamtmasse der emittierten luftverunreinigenden Gase und Partikel normal Die Masse m der vom Fahrzeug während der Prüfung emittierten gasförmigen Luftverunreinigungen wird für die einzelnen Testphasen durch das Produkt aus Volumenkonzentration und dem entsprechenden Gasvolumen basierend auf den nachstehenden Dichtewerten nach den vorgenannten Bezugsbedingungen berechnet: a) für Kohlenmonoxid (CO): d = 1,25 kg/m normal normal b) für Kohlenwasserstoffe (CH 1,85 ): d = 0,619 kg/m normal normal c) für Stickoxide (NO ): d = 2,05 kg/m normal normal normal alpha normal Die Masse m der vom Fahrzeug während der Prüfung emittierten Partikel wird für die einzelnen Testphasen aus der gewogenen Partikelmasse auf den Filterpaaren ermittelt. Mindestens 95 Prozent der Partikel müssen sich auf dem ersten Filter befinden. Unter diesen Bedingungen ist es ausreichend, die Massenbelegung des ersten Filters für die Berechnung der emittierten Partikelmasse heranzuziehen. normal Nummer 3.13 enthält die entsprechenden Berechnungsmethoden für die Bestimmung der Massen der emittierten luftverunreinigenden Gase und Partikel. normal normal Fahrkurven zur Bestimmung der durchschnittlichen Emissionsmengen normal normal 3.8.1 Allgemeines normal Das Prüffahrzeug durchfährt auf dem Fahrleistungsprüfstand die nachfolgend grafisch und tabellarisch beschriebenen Fahrkurven I und II, um die in den Abgasen enthaltenen gasförmigen und festen Luftverunreinigungen bestimmen zu können. normal normal 3.8.2 Zulässige Abweichungen normal Die Abweichungen von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrkurven sind wie folgt begrenzt: normal Die Abweichung nach oben liegt um 3,2 km/h höher als die höchste Geschwindigkeit zum betreffenden Zeitpunkt ± 1 Sekunde. normal Die Abweichung nach unten liegt um 3,2 km/h tiefer als die niedrigste Geschwindigkeit zum betreffenden Zeitpunkt ± 1 Sekunde. normal Geschwindigkeitsabweichungen, die diese Toleranzen übersteigen, sind nur zulässig, wenn sie jeweils weniger als zwei Sekunden dauern. Geschwindigkeiten, die niedriger sind als vorgeschrieben, sind nur zulässig, falls das Fahrzeug dabei die höchste verfügbare Leistung abgibt. normal normal 3.8.3 Verwendung des Getriebes normal Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe werden die Schaltpunkte beim Durchfahren der Fahrkurve nach den Angaben des Herstellers festgelegt. normal Diese müssen den Empfehlungen des Herstellers an den Kunden sowie dem üblichen Fahrverhalten eines Fahrers entsprechen und das Nachfahren der Fahrkurven ermöglichen. Die Wahl der Schaltpunkte ist vom Technischen Dienst zu genehmigen. normal Werden vom Hersteller keine Schaltpunkte angegeben, werden diese vom Technischen Dienst ausgewählt. normal Fahrzeuge mit Automatikgetriebe sind in der höchsten Fahrstufe (drive) zu fahren. normal normal 3.8.4 Weitere Hinweise zum Durchfahren der Fahrkurven normal normal 3.8.4.1 Die Fahrkurven sind unter Einhaltung der vorgeschriebenen Toleranzen bei möglichst geringer Bewegung des Fahrpedals zu durchfahren. Unter Beachtung der angegebenen Schaltpunkte muss dabei stetig beschleunigt oder verzögert werden. normal normal 3.8.4.2 Ein Schaltvorgang muss so schnell wie möglich erfolgen; das Fahrpedal darf während des Gangwechsels nicht betätigt werden. normal normal 3.8.4.3 Falls die durch die Fahrkurve vorgegebenen Beschleunigungswerte nicht erreicht werden, muss das Fahrzeug so lange mit Volllast beschleunigt werden, bis der vorgeschriebene Geschwindigkeitswert der Fahrkurve erreicht wird. normal normal 3.8.4.4 Bei den Leerlaufphasen der Fahrkurve muss der Gang eingelegt und der Motor ausgekuppelt sein. Dies gilt nicht für die erste Leerlaufphase der Fahrkurve. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe muss die Fahrstufe drive gewählt und die Bremse betätigt sein. normal normal 3.8.4.5 Die Verzögerungsphasen der Fahrkurve werden bei eingelegtem Gang, eingekuppeltem Motor und entlastetem Fahrpedal durchfahren. Konstante Verzögerungen lassen sich gegebenenfalls durch Gebrauch der Fahrzeugbremse einhalten. Wird bis auf Stillstand verzögert, so ist bei 24 km/h auszukuppeln. normal normal center 1098 inline bgbl1_2012_j0679-1_0310.jpg TIF 300 normal normal center 1250 inline bgbl1_2012_j0679-1_0320.jpg TIF 300 normal normal normal arabic Tabelle zur Fahrkurve I auto Fahrdauer (t) in (s) – Fahrgeschwindigkeit (v) in (km/h) auto center col1 1 0 10.00* center col2 2 10.00* center col3 3 0 10* center col4 4 10.00* center col5 5 0 10.00* center col6 6 10.00* center col7 7 0 10.00* center col8 8 10.00* center col9 9 0 10.00* center col10 10 10.00* center col11 11 0 10.00* center col12 12 10.00* center col13 13 0 10.00* center col14 14 10.00* t 1 center col1 middle v 1 center col2 middle t 1 center col3 middle v 1 center col4 middle t 1 center col5 middle v 1 center col6 middle t 1 center col7 middle v 1 center col8 middle t 1 center col9 middle v 1 center col10 middle t 1 center col11 middle v 1 center col12 middle t 1 center col13 middle v 1 center col14 middle 1 bottom 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 0,0 1 col4 1 col5 24,0 1 col6 1 col7 38,9 1 col8 1 col9 41,4 1 col10 1 col11 48,8 1 col12 1 col13 24,8 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 4,8 1 col4 1 col5 24,5 1 col6 1 col7 39,6 1 col8 1 col9 42,0 1 col10 1 col11 49,4 1 col12 1 col13 19,5 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 9,5 1 col4 1 col5 24,9 1 col6 1 col7 40,1 1 col8 1 col9 43,0 1 col10 1 col11 49,7 1 col12 1 col13 14,2 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 13,8 1 col4 1 col5 25,7 1 col6 1 col7 40,2 1 col8 1 col9 44,3 1 col10 1 col11 49,9 1 col12 1 col13 8,9 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 18,5 1 col4 1 col5 27,5 1 col6 1 col7 39,6 1 col8 1 col9 46,0 1 col10 1 col11 49,7 1 col12 1 col13 3,5 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 23,0 1 col4 1 col5 30,7 1 col6 1 col7 39,4 1 col8 1 col9 47,2 1 col10 1 col11 46,9 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 27,2 1 col4 1 col5 34,0 1 col6 1 col7 39,8 1 col8 1 col9 48,0 1 col10 1 col11 48,0 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 27,8 1 col4 1 col5 36,5 1 col6 1 col7 39,9 1 col8 1 col9 48,4 1 col10 1 col11 48,1 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 29,1 1 col4 1 col5 36,9 1 col6 1 col7 39,8 1 col8 1 col9 48,9 1 col10 1 col11 48,6 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 33,3 1 col4 1 col5 36,5 1 col6 1 col7 39,6 1 col8 1 col9 49,4 1 col10 1 col11 49,4 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 34,9 1 col4 1 col5 36,4 1 col6 1 col7 39,6 1 col8 1 col9 49,4 1 col10 1 col11 50,2 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 36,0 1 col4 1 col5 34,3 1 col6 1 col7 40,4 1 col8 1 col9 49,1 1 col10 1 col11 51,2 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 36,2 1 col4 1 col5 30,6 1 col6 1 col7 41,2 1 col8 1 col9 48,9 1 col10 1 col11 51,8 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 35,6 1 col4 1 col5 27,5 1 col6 1 col7 41,4 1 col8 1 col9 48,8 1 col10 1 col11 52,1 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 34,6 1 col4 1 col5 25,4 1 col6 1 col7 40,9 1 col8 1 col9 48,9 1 col10 1 col11 51,8 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 33,6 1 col4 1 col5 25,4 1 col6 1 col7 40,1 1 col8 1 col9 49,6 1 col10 1 col11 51,0 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 32,8 1 col4 1 col5 28,5 1 col6 1 col7 40,2 1 col8 1 col9 48,9 1 col10 1 col11 46,0 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 31,9 1 col4 1 col5 31,9 1 col6 1 col7 40,9 1 col8 1 col9 48,1 1 col10 1 col11 40,7 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 27,4 1 col4 1 col5 34,8 1 col6 1 col7 41,8 1 col8 1 col9 47,5 1 col10 1 col11 35,4 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 24,0 1 col4 1 col5 37,3 1 col6 1 col7 41,8 1 col8 1 col9 48,0 1 col10 1 col11 30,1 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 t 1 center col1 middle v 1 center col2 middle t 1 center col3 middle v 1 center col4 middle t 1 center col5 middle v 1 center col6 middle t 1 center col7 middle v 1 center col8 middle t 1 center col9 middle v 1 center col10 middle t 1 center col11 middle v 1 center col12 middle t 1 center col13 middle v 1 center col14 middle 1 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 0,0 1 col4 1 col5 41,5 1 col6 1 col7 67,8 1 col8 1 col9 80,5 1 col10 1 col11 91,2 1 col12 1 col13 87,1 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 0,0 1 col4 1 col5 43,8 1 col6 1 col7 70,0 1 col8 1 col9 81,4 1 col10 1 col11 91,2 1 col12 1 col13 86,6 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 0,0 1 col4 1 col5 42,6 1 col6 1 col7 72,6 1 col8 1 col9 82,1 1 col10 1 col11 90,9 1 col12 1 col13 85,9 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 0,0 1 col4 1 col5 38,6 1 col6 1 col7 74,0 1 col8 1 col9 82,9 1 col10 1 col11 90,9 1 col12 1 col13 85,3 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 5,3 1 col4 1 col5 36,5 1 col6 1 col7 75,3 1 col8 1 col9 84,0 1 col10 1 col11 90,9 1 col12 1 col13 84,7 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 10,6 1 col4 1 col5 31,2 1 col6 1 col7 76,4 1 col8 1 col9 85,6 1 col10 1 col11 90,9 1 col12 1 col13 83,8 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 15,9 1 col4 1 col5 28,5 1 col6 1 col7 76,4 1 col8 1 col9 87,1 1 col10 1 col11 90,9 1 col12 1 col13 84,3 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 21,2 1 col4 1 col5 27,7 1 col6 1 col7 76,1 1 col8 1 col9 87,9 1 col10 1 col11 90,9 1 col12 1 col13 83,7 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 26,6 1 col4 1 col5 29,1 1 col6 1 col7 76,0 1 col8 1 col9 88,4 1 col10 1 col11 90,6 1 col12 1 col13 83,5 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 31,9 1 col4 1 col5 29,9 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 88,5 1 col10 1 col11 90,3 1 col12 1 col13 83,2 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 35,7 1 col4 1 col5 32,2 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 88,4 1 col10 1 col11 89,8 1 col12 1 col13 82,9 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 39,1 1 col4 1 col5 35,7 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 87,9 1 col10 1 col11 88,7 1 col12 1 col13 83,0 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 41,5 1 col4 1 col5 39,4 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 87,9 1 col10 1 col11 87,9 1 col12 1 col13 83,4 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 42,5 1 col4 1 col5 43,9 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 88,2 1 col10 1 col11 87,2 1 col12 1 col13 83,8 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 41,4 1 col4 1 col5 49,1 1 col6 1 col7 76,0 1 col8 1 col9 88,7 1 col10 1 col11 86,9 1 col12 1 col13 84,5 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 40,4 1 col4 1 col5 53,9 1 col6 1 col7 76,3 1 col8 1 col9 89,3 1 col10 1 col11 86,4 1 col12 1 col13 85,3 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 39,8 1 col4 1 col5 58,3 1 col6 1 col7 77,1 1 col8 1 col9 89,6 1 col10 1 col11 86,3 1 col12 1 col13 86,1 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 40,2 1 col4 1 col5 60,0 1 col6 1 col7 78,1 1 col8 1 col9 90,3 1 col10 1 col11 86,7 1 col12 1 col13 86,9 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 40,6 1 col4 1 col5 63,2 1 col6 1 col7 79,0 1 col8 1 col9 90,6 1 col10 1 col11 86,9 1 col12 1 col13 88,4 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 40,9 1 col4 1 col5 65,2 1 col6 1 col7 79,7 1 col8 1 col9 91,1 1 col10 1 col11 87,1 1 col12 1 col13 89,2 1 col14 1 t 1 center col1 middle v 1 center col2 middle t 1 center col3 middle v 1 center col4 middle t 1 center col5 middle v 1 center col6 middle t 1 center col7 middle v 1 center col8 middle t 1 center col9 middle v 1 center col10 middle t 1 center col11 middle v 1 center col12 middle t 1 center col13 middle v 1 center col14 middle 1 1 col1 89,5 1 col2 1 col3 79,0 1 col4 1 col5 44,3 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 49,6 1 col10 1 col11 58,7 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 90,1 1 col2 1 col3 78,2 1 col4 1 col5 39,9 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 50,9 1 col10 1 col11 58,6 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 90,1 1 col2 1 col3 77,4 1 col4 1 col5 34,6 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 51,7 1 col10 1 col11 57,9 1 col12 1 col13 0,0 1 col14 1 col1 89,8 1 col2 1 col3 76,0 1 col4 1 col5 32,3 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 52,3 1 col10 1 col11 56,5 1 col12 1 col13 4,2 1 col14 1 col1 88,8 1 col2 1 col3 74,2 1 col4 1 col5 30,7 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 54,1 1 col10 1 col11 54,9 1 col12 1 col13 9,5 1 col14 1 col1 87,7 1 col2 1 col3 72,4 1 col4 1 col5 29,8 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 55,5 1 col10 1 col11 53,9 1 col12 1 col13 14,5 1 col14 1 col1 86,3 1 col2 1 col3 70,5 1 col4 1 col5 27,4 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 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col13 1 1 col1 13,7 1 col2 1 col3 37,8 1 col4 1 col5 34,4 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 31,4 1 col10 1 col11 4,0 1 col12 1 col13 1 1 col1 12,2 1 col2 1 col3 37,8 1 col4 1 col5 29,1 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 32,7 1 col10 1 col11 0,0 1 col12 1 col13 1 1 col1 14,2 1 col2 1 col3 38,6 1 col4 1 col5 23,8 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 34,3 1 col10 1 col11 0,0 1 col12 1 col13 1 1 col1 17,7 1 col2 1 col3 38,8 1 col4 1 col5 18,5 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 35,2 1 col10 1 col11 0,0 1 col12 1 col13 1 1 col1 22,5 1 col2 1 col3 39,4 1 col4 1 col5 13,2 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 35,6 1 col10 1 col11 0,0 1 col12 1 col13 1 1 col1 27,4 1 col2 1 col3 39,8 1 col4 1 col5 7,9 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 36,0 1 col10 1 col11 0,0 1 col12 1 col13 1 1 col1 31,4 1 col2 1 col3 40,2 1 col4 1 col5 2,6 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 35,4 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 1 col1 33,8 1 col2 1 col3 40,9 1 col4 1 col5 0,0 1 col6 1 col7 0,0 1 col8 1 col9 34,8 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 1 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10.03* center col8 8 9.91* center col9 9 0 10.03* center col10 10 10.03* center col11 11 0 10.03* center col12 12 10.03* center col13 13 0 10.03* center col14 14 10.03* t 1 center col1 middle v 1 center col2 middle t 1 center col3 middle v 1 center col4 middle t 1 center col5 middle v 1 center col6 middle t 1 center col7 middle v 1 center col8 middle t 1 center col9 middle v 1 center col10 middle t 1 center col11 middle v 1 center col12 middle t 1 center col13 middle v 1 center col14 middle 1 bottom 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 52,9 1 col4 1 col5 59,3 1 col6 1 col7 71,6 1 col8 1 col9 75,4 1 col10 1 col11 78,0 1 col12 1 col13 77,3 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 53,9 1 col4 1 col5 59,5 1 col6 1 col7 72,0 1 col8 1 col9 75,4 1 col10 1 col11 78,5 1 col12 1 col13 76,7 1 col14 1 col1 0,0 1 col2 1 col3 54,8 1 col4 1 col5 59,5 1 col6 1 col7 72,2 1 col8 1 col9 75,6 1 col10 1 col11 79,0 1 col12 1 col13 76,2 1 col14 1 col1 3,2 1 col2 1 col3 55,6 1 col4 1 col5 59,5 1 col6 1 col7 72,4 1 col8 1 col9 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col13 77,0 1 col14 1 col1 38,6 1 col2 1 col3 55,5 1 col4 1 col5 63,2 1 col6 1 col7 75,4 1 col8 1 col9 74,3 1 col10 1 col11 79,4 1 col12 1 col13 77,2 1 col14 1 col1 41,5 1 col2 1 col3 55,6 1 col4 1 col5 64,3 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 74,4 1 col10 1 col11 79,6 1 col12 1 col13 77,2 1 col14 1 col1 43,6 1 col2 1 col3 55,9 1 col4 1 col5 65,4 1 col6 1 col7 75,7 1 col8 1 col9 74,8 1 col10 1 col11 79,6 1 col12 1 col13 77,2 1 col14 1 col1 46,0 1 col2 1 col3 56,4 1 col4 1 col5 66,6 1 col6 1 col7 75,9 1 col8 1 col9 75,4 1 col10 1 col11 79,6 1 col12 1 col13 77,0 1 col14 1 col1 48,1 1 col2 1 col3 57,4 1 col4 1 col5 67,8 1 col6 1 col7 76,1 1 col8 1 col9 75,7 1 col10 1 col11 79,4 1 col12 1 col13 76,1 1 col14 1 col1 48,2 1 col2 1 col3 58,0 1 col4 1 col5 69,0 1 col6 1 col7 75,9 1 col8 1 col9 76,2 1 col10 1 col11 79,0 1 col12 1 col13 74,0 1 col14 1 col1 49,3 1 col2 1 col3 58,2 1 col4 1 col5 69,9 1 col6 1 col7 75,7 1 col8 1 col9 76,7 1 col10 1 col11 78,6 1 col12 1 col13 69,6 1 col14 1 col1 50,6 1 col2 1 col3 58,7 1 col4 1 col5 70,7 1 col6 1 col7 75,6 1 col8 1 col9 77,2 1 col10 1 col11 78,1 1 col12 1 col13 66,2 1 col14 1 col1 51,8 1 col2 1 col3 59,0 1 col4 1 col5 71,2 1 col6 1 col7 75,4 1 col8 1 col9 77,5 1 col10 1 col11 77,8 1 col12 1 col13 63,5 1 col14 1 t 1 center col1 middle v 1 center col2 middle t 1 center col3 middle v 1 center col4 middle t 1 center col5 middle v 1 center col6 middle t 1 center col7 middle v 1 center col8 middle t 1 center col9 middle v 1 center col10 middle t 1 center col11 middle v 1 center col12 middle t 1 center col13 middle v 1 center col14 middle 1 1 col1 63,0 1 col2 1 col3 75,3 1 col4 1 col5 69,3 1 col6 1 col7 69,8 1 col8 1 col9 69,3 1 col10 1 col11 75,6 1 col12 1 col13 79,0 1 col14 1 col1 62,7 1 col2 1 col3 75,4 1 col4 1 col5 67,8 1 col6 1 col7 69,5 1 col8 1 col9 69,5 1 col10 1 col11 75,4 1 col12 1 col13 79,0 1 col14 1 col1 62,7 1 col2 1 col3 75,6 1 col4 1 col5 66,7 1 col6 1 col7 69,5 1 col8 1 col9 69,8 1 col10 1 col11 75,3 1 col12 1 col13 79,0 1 col14 1 col1 62,9 1 col2 1 col3 75,7 1 col4 1 col5 66,7 1 col6 1 col7 69,3 1 col8 1 col9 70,6 1 col10 1 col11 75,4 1 col12 1 col13 79,0 1 col14 1 col1 63,5 1 col2 1 col3 76,5 1 col4 1 col5 67,7 1 col6 1 col7 69,1 1 col8 1 col9 71,2 1 col10 1 col11 75,6 1 col12 1 col13 78,8 1 col14 1 col1 64,5 1 col2 1 col3 77,0 1 col4 1 col5 69,0 1 col6 1 col7 69,1 1 col8 1 col9 71,9 1 col10 1 col11 75,9 1 col12 1 col13 78,6 1 col14 1 col1 65,9 1 col2 1 col3 77,2 1 col4 1 col5 69,9 1 col6 1 col7 69,3 1 col8 1 col9 72,5 1 col10 1 col11 76,4 1 col12 1 col13 77,5 1 col14 1 col1 67,5 1 col2 1 col3 77,2 1 col4 1 col5 70,6 1 col6 1 col7 69,8 1 col8 1 col9 73,0 1 col10 1 col11 77,0 1 col12 1 col13 76,7 1 col14 1 col1 69,3 1 col2 1 col3 77,0 1 col4 1 col5 70,1 1 col6 1 col7 70,6 1 col8 1 col9 73,6 1 col10 1 col11 77,2 1 col12 1 col13 76,4 1 col14 1 col1 70,3 1 col2 1 col3 76,9 1 col4 1 col5 69,6 1 col6 1 col7 70,7 1 col8 1 col9 74,8 1 col10 1 col11 77,2 1 col12 1 col13 75,9 1 col14 1 col1 70,9 1 col2 1 col3 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col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 91,2 1 col2 1 col3 87,8 1 col4 1 col5 43,1 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 91,5 1 col2 1 col3 87,0 1 col4 1 col5 39,4 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 91,7 1 col2 1 col3 86,4 1 col4 1 col5 34,5 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 92,1 1 col2 1 col3 85,5 1 col4 1 col5 31,3 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 92,8 1 col2 1 col3 85,1 1 col4 1 col5 27,9 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 93,6 1 col2 1 col3 84,4 1 col4 1 col5 24,2 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 94,6 1 col2 1 col3 83,6 1 col4 1 col5 19,9 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 95,0 1 col2 1 col3 82,5 1 col4 1 col5 15,6 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 95,2 1 col2 1 col3 81,2 1 col4 1 col5 11,2 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 1 col1 95,0 1 col2 1 col3 79,6 1 col4 1 col5 8,0 1 col6 1 col7 1 col8 1 col9 1 col10 1 col11 1 col12 1 col13 1 col14 top left 50 14 1 top 1 0 fahrkurve %yes; Fahrleistungsprüfstand normal normal 3.9.1 Verfahren zur Kalibrierung des Fahrleistungsprüfstands normal normal 3.9.1.1 Allgemeines normal Dieser Abschnitt beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der von einem Fahrleistungsprüfstand aufgenommenen Leistung. Diese umfasst die durch die Reibung und die von der Bremse aufgenommene Leistung. Der Fahrleistungsprüfstand wird auf eine Geschwindigkeit angetrieben, die größer ist als die höchste Prüfgeschwindigkeit. Dann wird der Antrieb abgestellt; die Drehgeschwindigkeit der angetriebenen Rolle verringert sich. Die kinetische Energie der Rollen wird von der Bremse und der Reibung aufgebraucht. Hierbei wird die unterschiedliche innere Reibung der Rollen bei belastetem und unbelastetem Zustand nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt die Reibung der hinteren Rolle, wenn sie leerläuft. normal normal 3.9.1.2 Kalibrierung der Leistungsanzeige in Abhängigkeit von der aufgenommenen Leistung normal Die Leistungsanzeige muss bei den Geschwindigkeiten 80 km/h, 60 km/h, 40 km/h und 20 km/h kalibriert werden. normal Nachstehend wird der Vorgang für die Geschwindigkeit 80 km/h beschrieben. Die Kalibrierung ist für die übrigen genannten Geschwindigkeiten zu wiederholen, wobei die Anfangs- und Endgeschwindigkeiten sinngemäß zu wählen sind. normal Messung der Drehgeschwindigkeit der Rolle, falls nicht schon erfolgt. Dazu kann ein fünftes Rad, ein Drehzahlmesser oder eine andere Einrichtung verwendet werden. normal Das Fahrzeug wird auf den Prüfstand gebracht oder es wird eine andere Methode benutzt, um den Prüfstand in Gang zu setzen. normal Verwendung eines Schwungrades oder eines anderen Schwungmassensystems für die entsprechende Schwungmassenklasse. normal Der Prüfstand wird auf eine Geschwindigkeit von 80 km/h gebracht. normal Aufzeichnung der angezeigten Leistung (Pi). normal Erhöhung der Geschwindigkeit auf 97 km/h. normal Lösung der Einrichtung zum Antrieb des Prüfstands. normal Aufzeichnung der Verzögerungszeit des Prüfstands von 88 km/h auf 72 km/h. normal Einstellen der Bremsbelastung auf einen anderen Wert. normal Wiederholung der beschriebenen Vorgänge so lange, bis der Leistungsbereich auf der Straße abgedeckt ist. normal Berechnung der aufgenommenen Leistung nach folgender Formel: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0330.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: P a : aufgenommene Leistung in kW normal normal M : äquivalente Schwungmasse in kg (unberücksichtigt bleibt die Schwungmasse der leerlaufenden hinteren Rolle) normal normal v : Anfangsgeschwindigkeit in m/s (88 km/h = 24,4 m/s) normal normal v : Endgeschwindigkeit in m/s (72 km/h = 20 m/s) normal normal t: Zeit für die Verzögerung der Rolle von 88 km/h auf 72 km/h. normal normal normal arabic normal Diagramm der angezeigten Leistung bei 80 km/h in Abhängigkeit von der aufgenommenen Leistung bei der gleichen Geschwindigkeit: normal normal center 674 inline bgbl1_2012_j0679-1_0340.jpg TIF 300 normal normal 3.9.2 Fahrwiderstand eines Fahrzeugs normal normal 3.9.2.1 Allgemeines normal Mit den nachstehend beschriebenen Verfahren soll der Fahrwiderstand eines Fahrzeugs, das mit konstanter Geschwindigkeit auf der Straße fährt, gemessen und dieser Widerstand bei einer Prüfung auf dem Fahrleistungsprüfstand gemäß den Bedingungen nach Nummer 3.9.1.2 simuliert werden. Der Technische Dienst kann andere Verfahren zur Bestimmung des Fahrwiderstands zulassen. f776225_02_BJNR067910012BJNE015000000 normal normal 3.9.2.2 Beschreibung der Fahrbahn normal Die Fahrbahn muss horizontal und lang genug sein, um die nachstehend genannten Messungen durchführen zu können. Die Neigung muss auf ± 0,1 Prozent konstant sein und darf 1,5 Prozent nicht überschreiten. normal normal 3.9.2.3 Meteorologische Bedingungen normal Während der Prüfung darf die durchschnittliche Windgeschwindigkeit 3 m/s nicht überschreiten bei Windböen von weniger als 5 m/s. Außerdem muss die Windkomponente in Querrichtung zur Fahrbahn weniger als 2 m/s betragen. Die Windgeschwindigkeit ist 0,7 m über der Fahrbahn zu messen. normal Die Straße muss trocken sein. normal Die Luftdichte während der Prüfung darf um nicht mehr als ± 7,5 Prozent von den Bezugsbedingungen P = 100 kPa und t = 293,2 K abweichen. normal normal 3.9.2.4 Zustand und Vorbereitung des Prüffahrzeugs normal normal 3.9.2.4.1 Das Fahrzeug muss sich in normalem Fahr- und Einstellungszustand befinden. Es ist zu prüfen, ob das Fahrzeug hinsichtlich der nachgenannten Punkte den Angaben des Herstellers für die betreffende Verwendung entspricht: a) Räder, Zierkappen, Reifen (Marke, Typ, Druck) normal normal b) Geometrie der Vorderachse normal normal c) Einstellung der Bremsen (Beseitigung von Störeinflüssen) normal normal d) Schmierung der Vorder- und Hinterachse normal normal e) Einstellung der Radaufhängung und des Fahrzeugniveaus normal normal f) usw. normal normal normal alpha normal normal 3.9.2.4.2 Das Fahrzeug ist mindestens bis zu seiner Bezugsmasse zu beladen. Das Fahrzeugniveau muss so eingestellt sein, dass sich der Beladungsschwerpunkt in der Mitte zwischen den „R“-Punkten der äußeren Vordersitze und auf einer durch diese Punkte verlaufenden Geraden befindet. normal normal 3.9.2.4.3 Bei Prüfungen auf der Fahrbahn sind die Fenster zu schließen. Eventuelle Abdeckungen für Klimaanlagen, Scheinwerfer usw. müssen sich in den Stellungen befinden, die sich bei ausgeschalteten Einrichtungen ergeben. normal normal 3.9.2.4.4 Unmittelbar vor der Prüfung muss das Fahrzeug auf geeignete Weise auf normale Betriebstemperatur gebracht werden. normal normal 3.9.2.5 Messverfahren für die Energieänderung beim Auslaufversuch normal normal 3.9.2.5.1 Auf der Fahrbahn normal normal 3.9.2.5.1.1 Messgeräte und zulässige Messfehler normal Die Zeitmessung darf mit einem Fehler von nicht mehr als 0,1 Sekunden, die Geschwindigkeit mit einem Fehler von nicht mehr als 2 Prozent behaftet sein. normal normal 3.9.2.5.1.2 Prüfverfahren a) Das Fahrzeug ist auf eine Geschwindigkeit zu bringen, die mehr als 10 km/h über der gewählten Prüfgeschwindigkeit v liegt. normal normal b) Das Getriebe ist in Leerlaufstellung zu bringen. normal normal c) Gemessen wird die Verzögerungszeit t des Fahrzeugs von der Geschwindigkeit v = (v + Δv ) km/h bis v = (v – Δv ) km/h, wobei Δv 5 km/h. normal normal d) Durchführung der gleichen Prüfung in der anderen Richtung zur Bestimmung von t . normal normal e) Bestimmung des Mittelwerts T aus t und t . normal normal f) Diese Prüfung ist so oft zu wiederholen, dass die statistische Genauigkeit (p) für den Mittelwert normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0350.jpg jpg Abbildung gleich oder kleiner 2 % ist (p ≤ 2 %). normal Die statistische Genauigkeit wird definiert durch: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0360.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: t: Koeffizient entsprechend nachstehender Tabelle normal normal n: Anzahl der Prüfungen normal normal s: Standardabweichung, center block bgbl1_2012_j0679-1_0370.jpg jpg Abbildung normal normal normal arabic normal col1 3.00* center col2 2.00* center col3 2.00* center col4 2.00* center col5 2.00* center col6 2.00* center col7 2.00* n 1 col1 1 col2 1 col3 1 col4 1 col5 1 col6 1 col7 t 1 col1 3,2 1 col2 2,8 1 col3 2,6 1 col4 2,5 1 col5 2,4 1 col6 2,3 1 col7 center block bgbl1_2012_j0679-1_0380.jpg jpg Abbildung 1 col1 1,6 1 col2 1,25 1 col3 1,06 1 col4 0,94 1 col5 0,85 1 col6 0,77 1 col7 top left 50 7 0 none 1 %yes; col1 3.00* center col2 2.00* center col3 2.00* center col4 2.00* center col5 2.00* center col6 2.00* center col7 2.00* n 1 col1 1 col2 1 col3 1 col4 1 col5 1 col6 1 col7 t 1 col1 2,3 1 col2 2,2 1 col3 2,2 1 col4 2,2 1 col5 2,2 1 col6 2,2 1 col7 center block bgbl1_2012_j0679-1_0390.jpg jpg Abbildung 1 col1 0,73 1 col2 0,66 1 col3 0,64 1 col4 0,61 1 col5 0,59 1 col6 0,57 1 col7 top left 50 7 0 none 1 %yes; normal normal g) Berechnung der Leistung nach der Formel: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0400.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: P: Leistung in kW normal normal v: Prüfgeschwindigkeit in m/s normal normal Δv : Abweichung von der Geschwindigkeit v in m/s normal normal M: Bezugsmasse in kg normal normal T: Zeit in Sekunden normal normal normal arabic normal normal normal alpha normal normal 3.9.2.5.2 Auf dem Prüfstand normal normal 3.9.2.5.2.1 Messgeräte und zulässige Messfehler normal Es sind die gleichen Geräte wie bei der Prüfung auf der Fahrbahn zu verwenden. normal normal 3.9.2.5.2.2 Prüfverfahren a) Das Fahrzeug wird auf den Fahrleistungsprüfstand gebracht. normal normal b) Der Reifendruck (kalt) der Antriebsräder ist auf den für den Prüfstand erforderlichen Wert zu bringen. normal normal c) Einstellen der äquivalenten Schwungmasse I des Prüfstands. Fahrzeug und Prüfstand sind durch ein geeignetes Verfahren auf Betriebstemperatur zu bringen. normal normal d) Durchführung der beschriebenen Maßnahmen nach Nummer 3.9.2.5.1.2 Buchstabe a bis c, f und g, wobei in der Formel g M durch I ersetzt wird. normal normal e) Einstellen der Prüfstandsbremse nach Nummer 3.9.1. normal normal normal alpha normal normal 3.9.2.5.3 Andere gleichwertige Messverfahren für die Energieänderung beim Auslaufversuch können nach Zustimmung des Technischen Dienstes angewandt werden. normal normal 3.9.2.6 Messverfahren für das Drehmoment bei konstanter Geschwindigkeit normal normal 3.9.2.6.1 Auf der Fahrbahn normal normal 3.9.2.6.1.1 Messgeräte und zulässige Messfehler a) Das Drehmoment muss mit einem Messgerät einer Genauigkeit von 2 Prozent gemessen werden, normal normal b) die Geschwindigkeit muss auf 2 Prozent genau bestimmt werden. normal normal normal alpha normal normal 3.9.2.6.1.2 Prüfverfahren a) Das Fahrzeug ist auf die gewählte konstante Geschwindigkeit V zu bringen. normal normal b) Das Drehmoment C(t) und die Geschwindigkeit sind während der Dauer von mindestens zehn Sekunden mit einem Instrument der Klasse 1000 gemäß ISO-Norm Nummer 970 aufzuzeichnen. normal normal c) Die Veränderungen des Drehmoments C(t) und der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Zeit dürfen in jeder Sekunde der Aufzeichnungszeit 5 Prozent nicht überschreiten. normal normal d) Das maßgebliche Drehmoment C t1 ist das mittlere Drehmoment, ermittelt nach folgender Formel: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0410.jpg jpg Abbildung normal normal e) Durchführung der Prüfung in der anderen Fahrtrichtung zur Bestimmung von C t2 . normal normal f) Ermittlung des Mittelwerts C t aus den beiden Werten für das Drehmoment C t1 und C t2 . normal normal normal alpha normal normal 3.9.2.6.2 Auf dem Prüfstand normal normal 3.9.2.6.2.1 Messgeräte und zulässige Messfehler normal Es sind die gleichen Geräte wie bei der Prüfung auf der Fahrbahn zu verwenden. normal normal 3.9.2.6.2.2 Prüfverfahren a) Durchführung der unter Nummer 3.9.2.5.2.2 Buchstabe a bis d beschriebenen Maßnahmen. normal normal b) Durchführung der unter Nummer 3.9.2.6.1.2 Buchstabe a bis d beschriebenen Maßnahmen. normal normal c) Einstellung der Prüfstandbremse nach Nummer 3.9.1. normal normal normal alpha normal normal 3.9.3 Überprüfung der Gesamtschwungmassen des Fahrleistungsprüfstands bei elektrischer Simulation normal normal 3.9.3.1 Allgemeines normal Mit dem nachfolgend beschriebenen Verfahren soll nachgeprüft werden, ob die Gesamtschwungmasse des Fahrleistungsprüfstands die tatsächlichen Werte in den verschiedenen Phasen der Fahrkurve ausreichend simuliert. normal normal 3.9.3.2 Prinzip normal normal 3.9.3.2.1 Aufstellung der Arbeitsgleichung normal Die an der (den) Rolle(n) auftretenden Kräfte lassen sich durch folgende Gleichung ausdrücken: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0420.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: F: Kraft an der (den) Rolle(n) normal normal I: Gesamtschwungmasse des Prüfstandes (äquivalente Schwungmasse des Fahrzeugs) normal normal I M : Schwungmasse der mechanischen Massen das Prüfstands normal normal g: Tangentialbeschleunigung am Umfang der Rolle normal normal F I : Schwungmassenkraft normal normal normal arabic normal Anmerkung: Diese Formel wird unter Nummer 3.9.3.5.3 für Prüfstände mit mechanisch simulierten Schwungmassen erläutert. normal normal normal arabic normal Die Gesamtschwungmasse wird durch folgende Formel ausgedrückt: normal hierbei kann center block bgbl1_2012_j0679-1_0430.jpg jpg Abbildung I M mit herkömmlichen Methoden berechnet oder gemessen werden, normal normal F I auf dem Prüfstand gemessen werden, normal normal ƴ aus der Umfanggeschwindigkeit der Rollen berechnet werden. normal normal normal arabic Die Gesamtschwungmasse „I“ wird bei einer Beschleunigungs- oder Verzögerungsprüfung ermittelt, die gleich oder größer ist als die bei einer Fahrkurve gemessenen Werte. normal normal 3.9.3.2.2 Zulässiger Fehler bei der Berechnung der Gesamtschwungmasse normal Mit den Prüf- und Berechnungsverfahren muss die Gesamtschwungmasse I mit einem relativen Fehler ( Δ I/I) von weniger als 2 Prozent ermittelt werden können. normal normal 3.9.3.3 Vorschriften normal normal 3.9.3.3.1 Die simulierte Gesamtschwungmasse I muss die gleiche bleiben wie der theoretische Wert der äquivalenten Schwungmasse (siehe Nummer 3.5.1), und zwar in folgenden Grenzen: a) ± 5 Prozent des theoretischen Werts für jeden Momentanwert, normal normal b) ± 2 Prozent des theoretischen Werts für den Mittelwert, der für jeden Vorgang der Fahrkurve berechnet wird. normal normal normal alpha normal normal 3.9.3.3.2 Die in Nummer 3.9.3.3.1 Buchstabe a genannten Grenzen werden beim Hochfahren eine Sekunde lang und bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe beim Gangwechsel zwei Sekunden lang um jeweils + 50 Prozent geändert. normal normal 3.9.3.4 Kontrollverfahren normal normal 3.9.3.4.1 Die Kontrolle wird bei jeder Prüfung während der gesamten Dauer einer Fahrkurve durchgeführt. normal Werden jedoch die Vorschriften unter Nummer 3.9.3.3 erfüllt und liegen die momentanen Beschleunigungswerte mindestens um den Faktor drei unter oder über den Werten, die bei der Fahrkurve auftreten, ist die oben beschriebene Kontrolle nicht erforderlich. normal normal 3.9.3.5 Technische Anmerkung normal Erläuterung zur Aufstellung der Arbeitsgleichungen. normal normal 3.9.3.5.1 Kräftegleichgewicht auf der Straße normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0440.jpg jpg Abbildung normal normal 3.9.3.5.2 Kräftegleichgewicht auf dem Prüfstand mit mechanisch simulierten Schwungmassen normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0450.jpg jpg Abbildung normal normal 3.9.3.5.3 Kräftegleichgewicht auf dem Prüfstand mit nicht mechanisch (elektrisch) simulierten Schwungmassen normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0460.jpg jpg Abbildung normal In diesen Formeln bedeuten: CR: Motordrehmoment auf der Straße normal normal Cm: Motordrehmoment auf dem Prüfstand mit mechanisch simulierten Schwungmassen normal normal Ce: Motordrehmoment auf dem Prüfstand mit elektrisch simulierten Schwungmassen normal normal φ r Trägheitsmoment des Fahrzeugantriebs bezogen auf die Antriebsräder normal normal φ r : Trägheitsmoment der nicht angetriebenen Räder normal normal φ Rm: Trägheitsmoment des Prüfstands mit mechanisch simulierten Schwungmassen normal normal φ Re: Mechanisches Trägheitsmoment des Prüfstands mit elektrisch simulierten Schwungmassen normal normal M: Masse des Fahrzeugs auf der Fahrbahn normal normal I: äquivalente Schwungmasse des Prüfstands mit mechanisch simulierten Schwungmassen normal normal I M : mechanische Schwungmasse eines Prüfstands mit elektrisch simulierten Schwungmassen normal normal F s : resultierende Kraft bei konstanter Geschwindigkeit normal normal C : resultierendes Drehmoment der elektrisch simulierten Schwungmassen normal normal F : resultierende Kraft der elektrisch simulierten Schwungmassen normal normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0470.jpg jpg Abbildung Winkelbeschleunigung der Antriebsräder normal normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0480.jpg jpg Abbildung Winkelbeschleunigung der nicht angetriebenen Räder normal normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0490.jpg jpg Abbildung Winkelbeschleunigung des Prüfstands mit mechanischen Schwungmassen normal normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0500.jpg jpg Abbildung Winkelbeschleunigung des Prüfstands mit elektrischen Schwungmassen normal normal ƴ : lineare Beschleunigung normal normal r : Reifenradius der Antriebsräder unter Last normal normal r : Reifenradius der nicht angetriebenen Räder unter Last normal normal Rm: Rollenradius des Prüfstands mit mechanischen Schwungmassen normal normal Re: Rollenradius des Prüfstands mit elektrischen Schwungmassen normal normal k : Koeffizient, der von der Getriebeübersetzung und den verschiedenen Schwungmassen der Kraftübertragung sowie vom „Wirkungsgrad“ abhängig ist normal normal k : Übersetzungsverhältnis der Kraftübertragung center block bgbl1_2012_j0679-1_0510.jpg jpg Abbildung „Wirkungsgrad“ normal normal k : Übersetzungsverhältnis der Kraftübertragung · „Wirkungsgrad“ normal normal normal arabic Unter der Annahme, dass die beiden Prüfstandtypen (siehe die Nummern 3.9.3.5.2 und 3.9.3.5.3) die gleichen Merkmale aufweisen, erhält man folgende vereinfachte Formel: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0520.jpg jpg Abbildung normal hierbei ist normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0530.jpg jpg Abbildung normal normal Beschreibung der Gas- und Partikelentnahmesysteme normal normal 3.10.1 Einleitung normal Es gibt mehrere Typen von Entnahmesystemen, welche die Vorschriften nach Nummer 3.4.2 erfüllen können. Die unter Nummer 3.10.3 beschriebenen Systeme entsprechen diesen Vorschriften. Andere Entnahmesysteme können verwendet werden, wenn sie den wesentlichen Kriterien für Entnahmesysteme mit variabler Verdünnung genügen. normal Der Technische Dienst muss im Gutachten das Entnahmesystem angeben, das für die Prüfung verwendet wird. normal normal 3.10.2 Kriterien für das System mit variabler Verdünnung beim Messen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen im Abgas normal normal 3.10.2.1 Anwendungsbereich normal Angabe der Funktionsmerkmale eines Abgasentnahmesystems, das zur Messung der tatsächlichen Mengen emittierter gasförmiger Luftverunreinigungen aus Fahrzeugabgasen nach den Bestimmungen dieser Verordnung verwendet wird. normal Das Entnahmesystem mit variabler Verdünnung zur Bestimmung der Massenemissionen muss drei Bedingungen erfüllen: a) Die Abgase des Fahrzeugs müssen fortlaufend unter festgelegten Bedingungen mit Umgebungsluft verdünnt werden. normal normal b) Das Gesamtvolumen des Gemisches aus Abgasen und Verdünnungsluft muss genau gemessen werden. normal normal c) Es ist fortlaufend ein Teilstrom aus verdünntem Abgas und Verdünnungsluft für Analysenzwecke zu entnehmen. normal normal normal alpha normal Die Menge der gasförmigen Luftverunreinigungen wird nach den anteilmäßigen Probenkonzentrationen und den während der Prüfdauer gemessenen Gesamtvolumen bestimmt. Die Probenkonzentrationen werden entsprechend dem Gehalt gasförmiger Luftverunreinigungen der Umgebungsluft korrigiert. normal normal 3.10.2.2 Erläuterungen des Verfahrens normal Figur 4 zeigt eine schematische Darstellung des Entnahmesystems. normal Die Abgase des Fahrzeugs sind mit genügend Umgebungsluft so zu verdünnen, dass im Entnahme- und Messsystem kein Kondenswasser auftritt. normal Das Abgasentnahmesystem muss so konzipiert sein, dass die mittleren volumetrischen CO -, CO-, CH und NO x -Konzentrationen, die in den während der Prüfung emittierten Abgasen enthalten sind, gemessen werden können. normal Das Abgas/Luft-Gemisch muss an den Entnahmesonden homogen sein (siehe Nummer 3.10.2.3.1). normal An den Sonden muss eine repräsentative Probe der verdünnten Abgase entnommen werden können. normal Das Gerät muss die Messung des Gesamtvolumens der verdünnten Abgase des zu prüfenden Fahrzeugs ermöglichen. normal Das Entnahmesystem muss gasdicht sein. Bauart und Werkstoff des Entnahmesystems müssen eine Beeinflussung der Konzentration der Luftverunreinigungen im verdünnten Abgas verhindern. Falls die Konzentration einer gasförmigen Luftverunreinigung oder der Partikel in dem verdünnten Gas durch ein Teil des Entnahmesystems (Wärmetauscher, Zyklon-Abscheider, Gebläse usw.) verändert wird, so muss diese Luftverunreinigung vor diesem Teil entnommen werden, falls dieser Fehler nicht anders behoben werden kann. normal Hat das zu prüfende Fahrzeug mehrere Auspuffrohre, so sind diese durch ein Sammelrohr so nahe wie möglich am Fahrzeug zu verbinden. normal Die Gasproben sind in ausreichend großen Entnahmebeuteln aufzufangen, damit die Gasentnahme während der Entnahmezeit nicht beeinträchtigt wird. Die Beutel müssen aus einem Material bestehen, das die Konzentrationen der gasförmigen Luftverunreinigungen in den Abgasen nicht beeinflusst (siehe Nummer 3.10.2.3.4.4). normal Das Entnahmesystem mit variabler Verdünnung muss so beschaffen sein, dass das Abgas ohne wesentliche Auswirkungen auf den Gegendruck im Auspuffendrohr entnommen werden kann (siehe Nummer 3.10.2.3.1). normal normal 3.10.2.3 Besondere Vorschriften normal normal 3.10.2.3.1 Einrichtungen zur Abgasentnahme und -verdünnung normal Das Verbindungsrohr zwischen dem (den) Auspuffrohr(en) und der Mischkammer muss möglichst kurz sein; es darf in keinem Fall – den statischen Druck an den Endrohren des Prüffahrzeugs um mehr als ± 0,75 kPa bei 50 km/h oder ± 125 kPa während der gesamten Prüfdauer gegenüber dem statischen Druck, der ohne Verbindungsrohr am Auspuffendrohr gemessen wurde, verändern. Der Druck muss im Endrohr oder in einem Verlängerungsrohr mit gleichem Durchmesser gemessen werden, und zwar möglichst am äußersten Ende; normal normal – die Art der Abgase verändern oder beeinflussen. normal normal normal Dash normal Es ist eine Mischkammer vorzusehen, in der die Abgase des Fahrzeugs und die Verdünnungsluft so zusammengeführt werden, dass an der Probeentnahmestelle ein homogenes Gemisch vorliegt. normal In diesem Bereich darf die Homogenität des Gemischs um höchstens ± 2 Prozent vom Mittelwert aus mindestens fünf gleichmäßig über den Durchmesser des Gasstroms verteilten Punkten abweichen. Der Druck in der Mischkammer darf vom Luftdruck um höchstens ± 0,25 kPa abweichen, um die Auswirkung auf die Bedingungen an den Endrohren möglichst gering zu halten und den Druckabfall in einer Konditionierungseinrichtung für die Verdünnungsluft zu begrenzen. normal normal 3.10.2.3.2 Hauptdurchsatzpumpe normal Die Förderkapazität der Pumpe muss ausreichend sein, um eine Wasserkondensation zu verhindern. Dies kann im Allgemeinen dadurch sichergestellt werden, dass die CO -Konzentration der verdünnten Abgase im Probebeutel auf einem Wert von weniger als 3 Volumenprozent gehalten wird. normal normal 3.10.2.3.3 Volumenmessung normal Das Volumenmessgerät muss eine Kalibriergenauigkeit von ± 2 Prozent unter allen Betriebsbedingungen beibehalten. Kann das Gerät Temperaturschwankungen des verdünnten Abgasgemisches am Messpunkt nicht ausgleichen, so muss ein Wärmetauscher benutzt werden, um die Temperatur auf ± 6 K der vorgesehenen Betriebstemperatur zu halten. Falls erforderlich, kann zum Schutz des Volumenmessgeräts ein Zyklon-Abscheider vorgesehen werden. normal Ein Temperaturfühler ist unmittelbar vor dem Volumenmessgerät anzubringen. Das Temperaturmessgerät muss eine Genauigkeit von ± 1 K und eine Ansprechzeit von 0,1 s bei 62 Prozent einer Temperaturänderung (gemessen in Silikonöl) haben. normal Druckmessungen während der Prüfung müssen eine Genauigkeit von ± 0,4 kPa aufweisen. normal Die Messung des Druckes, bezogen auf den Luftdruck, ist vor und – falls erforderlich – hinter dem Durchflussmessgerät vorzunehmen. normal normal 3.10.2.3.4 Gasentnahme normal normal 3.10.2.3.4.1 Verdünntes Gas normal Die Probe des verdünnten Abgases ist vor der Hauptdurchsatzpumpe, jedoch nach der Konditionierungseinrichtung (sofern vorhanden) zu entnehmen. normal Der Durchfluss darf um nicht mehr als ± 2 Prozent vom Mittelwert abweichen. normal Die Durchflussmenge muss mindestens 5 l/min und darf höchstens 0,2 Prozent der Durchflussmenge des verdünnten Abgases betragen. normal normal 3.10.2.3.4.2 Verdünnungsluft normal Eine Probe der Verdünnungsluft ist bei konstantem Durchfluss in unmittelbarer Nähe der Umgebungsluft (nach dem Filter, wenn vorhanden) zu entnehmen. normal Das Gas darf nicht durch Abgase aus der Mischzone verunreinigt werden. normal Die Durchflussmenge der Verdünnungsluftprobe muss ungefähr derjenigen des verdünnten Abgases ( ≥ 5 l/min) entsprechen. normal normal 3.10.2.3.4.3 Entnahmeverfahren normal Die bei der Entnahme verwendeten Werkstoffe müssen so beschaffen sein, dass die Konzentration der gasförmigen Luftverunreinigungen nicht verändert wird. normal Es können Filter zum Abscheiden von Partikeln aus der Probe vorgesehen werden. normal Mit Hilfe von Pumpen sind die Proben in die Sammelbeutel zu fördern. normal Zur Gewährleistung der erforderlichen Durchflussmenge der Probe sind Durchflussregler und -messer zu verwenden. normal Zwischen den Dreiweg-Ventilen und den Sammelbeuteln können gasdichte Schnellkupplungen verwendet werden, die auf der Beutelseite automatisch abschließen. Es können auch andere Verbindungen zur Weiterleitung der Proben zum Analysengerät benutzt werden (zum Beispiel Dreiweg-Absperrhähne). normal Bei den verschiedenen Ventilen zur Weiterleitung der Gasproben sind Schnellschalt- und Schnellregelventile zu verwenden. normal normal 3.10.2.3.4.4 Aufbewahrung der Proben normal Die Gasproben sind in ausreichend großen Probenbeuteln (ca. 150 l) aufzufangen, um die Durchflussmenge der Proben nicht zu verringern. Diese Beutel müssen aus einem Material hergestellt sein, das die Konzentration der Gasprobe innerhalb von 20 Minuten nach Ende der Probeentnahme um nicht mehr als ± 2 Prozent verändert. normal normal 3.10.2.4 Zusätzliches Entnahmegerät zur Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren normal Abweichend zur Gasentnahme bei Fahrzeugen mit Ottomotoren (Fremdzündung) befinden sich die Probenahmestellen zur Entnahme der Kohlenwasserstoff- und Partikelproben in einem Verdünnungstunnel. normal Zur Verminderung von Wärmeverlusten im Abgas vom Auspuffendrohr bis zum Eintritt in den Verdünnungstunnel darf die hierfür verwendete Rohrleitung höchstens 3,6 m bzw. 6,1 m, falls thermisch isoliert, lang sein. Ihr Innendurchmesser darf höchstens 105 mm betragen. normal Im Verdünnungstunnel, einem geraden aus elektrisch leitendem Material bestehenden Rohr müssen turbulente Strömungsverhältnisse herrschen (Reynoldszahlen ≫ 4 000), damit das verdünnte Abgas an den Entnahmestellen homogen und die Entnahme repräsentativer Gas- und Partikelproben gewährleistet ist. Der Verdünnungstunnel muss einen Durchmesser von mindestens 200 mm haben. Das System muss geerdet sein. normal Das Partikel-Probenahmesystem besteht aus einer Entnahmesonde im Verdünnungstunnel, drei Filtereinheiten, bestehend aus jeweils zwei hintereinander angeordneten Filtern, auf die der Probengasstrom einer Testphase umgeschaltet werden kann. normal Die Partikelentnahmesonde muss folgendermaßen beschaffen sein: normal Sie muss in Nähe der Tunnelmittellinie, ungefähr zehn Tunneldurchmesser stromabwärts vom Abgaseintritt eingebaut sein und einen Innendurchmesser von mindestens 12 mm haben. normal Der Abstand von der Probenahmespitze bis zum Filterhalter muss mindestens fünf Sondendurchmesser, jedoch höchstens 1 020 mm betragen. normal Die Messeinheit des Probengasstroms besteht aus Pumpen, Gasmengenreglern und Durchflussmessgeräten. normal Das Kohlenwasserstoff-Probenahmesystem besteht aus beheizter Entnahmesonde, -leitung, -filter, -pumpe. normal Die Entnahmesonde muss im gleichen Abstand vom Abgaseintritt wie die Partikelentnahmesonde so eingebaut sein, dass eine gegenseitige Beeinflussung der Probenahmen vermieden wird. Sie muss einen Mindestinnendurchmesser von 4,5 mm haben. normal Alle beheizten Teile müssen durch das Heizsystem auf einer Temperatur von 190 °C + 10 °C gehalten werden. normal Ist ein Ausgleich der Durchflussschwankungen nicht möglich, so sind Wärmetauscher und ein Temperaturregler nach Nummer 2.3.3.1 erforderlich, um einen konstanten Durchfluss durch das System und somit die Proportionalität des Durchflusses der Probe sicherzustellen. normal normal 3.10.3 Beschreibung der Systeme normal normal 3.10.3.1 Entnahmesystem mit variabler Verdünnung und Verdrängerpumpe (PDP-CVS-System) (Figur 5) normal normal 3.10.3.1.1 Das Entnahmesystem mit konstantem Volumen und Verdrängerpumpe (PDP-CVS) erfüllt die in Nummer 3.4.2 aufgeführten Bedingungen, indem die durch die Pumpe fließende Gasmenge bei konstanter Temperatur und konstantem Druck ermittelt wird. Zur Messung des Gesamtvolumens wird die Zahl der Umdrehungen der kalibrierten Verdrängerpumpe gezählt. Das Probengas erhält man durch Entnahme bei konstanter Durchflussmenge mit einer Pumpe, einem Durchflussmesser und einem Durchflussregelventil. normal Figur 5 zeigt das Schema eines solchen Entnahmesystems. Da gültige Ergebnisse mit unterschiedlichen Versuchsanordnungen erzielt werden können, braucht die Anlage nicht ganz genau dem Schema zu entsprechen. Es können zusätzliche Teile verwendet werden, wie zum Beispiel Instrumente, Ventile, Magnetventile und Schalter, um zusätzliche Daten zu erhalten und die Funktionen der einzelnen Teile der Anlage zu koordinieren. normal Zur Sammeleinrichtung gehören: Ein Filter (1) für die Verdünnungsluft, der – soweit erforderlich – vorgeheizt werden kann. Dieser Filter besteht aus einer Aktivkohleschicht zwischen zwei Lagen Papier; er dient zur Senkung und Stabilisierung der Kohlenwasserstoffkonzentration der umgebenden Emissionen in der Verdünnungsluft; normal normal eine Mischkammer (2), in der Abgase und Luft homogen gemischt werden; normal normal ein Wärmetauscher (3), dessen Kapazität groß genug ist, um während der gesamten Prüfdauer die Temperatur des Luft/Abgas-Gemisches, das unmittelbar vor der Verdrängerpumpe gemessen wird, innerhalb von ± 6 K der vorgesehenen Temperatur zu halten. Dieses Gerät darf den Gehalt gasförmiger Luftverunreinigungen der später für die Analyse entnommenen verdünnten Abgase nicht verändern; normal normal ein Temperaturregler zum Vorheizen des Wärmetauschers vor der Prüfung und zur Einhaltung der Temperatur während der Prüfung innerhalb von 6 K der vorgesehenen Temperatur; normal normal eine Verdrängerpumpe (PDP) (4) zur Weiterleitung einer konstanten Durchflussmenge des Luft/Abgas-Gemisches. Die Kapazität der Pumpe muss groß genug sein, um eine Wasserkondensation in der Anlage unter allen Bedingungen zu vermeiden, die sich bei einer Prüfung einstellen können. Dazu wird normalerweise eine Verdrängerpumpe verwendet, mit a) einer Kapazität, die der doppelten maximalen Abgas-Durchflussmenge entspricht, die bei den Beschleunigungsphasen der Fahrkurven erzeugt wird oder die normal normal b) ausreicht, um die CO -Konzentration der verdünnten Abgase im Entnahmebeutel unterhalb von 3 Volumenprozent zu halten; normal normal normal alpha normal normal ein Temperaturmessgerät (Genauigkeit ± 1 K), das unmittelbar vor der Verdrängerpumpe angebracht wird. Mit diesem Gerät muss die Temperatur des verdünnten Abgasgemisches während der Prüfung kontinuierlich überwacht werden können; normal normal ein Druckmesser (12) (Genauigkeit ± 0,4 kPa), der direkt vor der Verdrängerpumpe angebracht wird und das Druckgefälle zwischen dem Gasgemisch und der Umgebungsluft aufzeichnet; normal normal ein weiterer Druckmesser (12) (Genauigkeit ± 0,4 kPa), der so angebracht wird, dass die Druckdifferenz zwischen Ein- und Auslass der Pumpe aufgezeichnet wird; normal normal Entnahmesonden, mit denen konstante Proben der Verdünnungsluft und des verdünnten Abgas/Luft-Gemisches entnommen werden können; normal normal Filter (5) zum Abscheiden von Partikeln aus den für die Analyse entnommenen Gasen; normal normal Pumpen zur Entnahme einer konstanten Durchflussmenge der Verdünnungsluft sowie des verdünnten Abgas/Luft-Gemisches während der Prüfung; normal normal Durchflussregler, welche die Durchflussmenge bei der Gasentnahme während der Prüfung durch die Entnahmesonden konstant halten; diese Durchflussmenge muss so groß sein, dass am Ende der Prüfung Proben von ausreichender Größe für die Analyse ( ≥ 5 l/min) verfügbar sind; normal normal Durchflussmesser zur Einstellung und Überwachung einer konstanten Gasprobenmenge während der Prüfung; normal normal Schnellschaltventile zur Weiterleitung der konstanten Gasprobenmenge entweder in die Entnahmebeutel oder in die Atmosphäre; normal normal gasdichte Schnellkupplungen zwischen den Schnellschaltventilen und den Entnahmebeuteln. Die Kupplung muss auf der Beutelseite automatisch abschließen. Es können auch andere Mittel verwendet werden, um die Probe in den Analysator zu bringen (zum Beispiel Dreiweg-Absperrhähne); normal normal Beutel (9, 10) zum Auffangen der Proben verdünnter Abgase und der Verdünnungsluft während der Prüfung. Sie müssen groß genug sein, um den Gasproben-Durchfluss nicht zu verringern. Sie müssen aus einem Material hergestellt sein, das weder die Messungen selbst noch die chemische Zusammensetzung der Gasproben beeinflusst (beispielsweise Polyethen/Polyamid- oder Polyfluorkohlenstoff-Verbundfolien); normal normal ein Digitalzähler zur Aufzeichnung der Zahl der Umdrehungen der Verdrängerpumpe während der Prüfung. normal normal normal arabic normal normal 3.10.3.1.2 Zusätzliche Geräte für die Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren normal Für die Prüfung der Fahrzeuge mit Dieselmotor sind die in Figur 5 dargestellten Geräte zu verwenden: normal Verdünnungstunnel normal beheiztes Kohlenwasserstoff-Probenahmesystem a) Entnahmesonde im Verdünnungstunnel normal normal b) Filter normal normal c) Entnahmeleitung normal normal d) Mehrwegventil normal normal e) Pumpe, Durchflussmessgeräte, Durchflussregler normal normal f) Flammen-Ionisations-Detektor (HFID) normal normal g) Integrations- und Aufzeichnungsgeräte für die momentanen Kohlenwasserstoffkonzentrationen normal normal h) Schnellkupplung für die Analyse der Probe der Umgebungsluft mit dem HFID normal normal normal alpha normal Partikel-Probenahmesystem i) Entnahmesonde im Verdünnungstunnel normal normal j) Filtereinheit, bestehend aus zwei hintereinander angeordneten Filtereinheiten; Umschaltvorrichtung für weitere parallel angeordnete Filterpaare normal normal k) Entnahmeleitung normal normal l) Pumpen, Durchflussregler, Durchflussmessgeräte normal normal normal alpha normal normal 3.10.3.2 Verdünnungssystem mit Venturi-Rohr und kritischer Strömung (CFV-CVS-System) (Figur 4) normal normal 3.10.3.2.1 Die Verwendung eines Venturi-Rohrs mit kritischer Strömung im Rahmen des Entnahmeverfahrens mit konstantem Volumen basiert auf den Grundsätzen der Strömungslehre unter den Bedingungen der kritischen Strömung. Die Durchflussmenge am Venturi-Rohr (7) wird während der gesamten Prüfung fortlaufend überwacht, berechnet und integriert. normal Die Verwendung eines weiteren Probenahme-Venturi-Rohrs (4) gewährleistet die proportionale Entnahme der Gasproben. Da Druck und Temperatur am Eintritt beider Venturi-Rohre gleich sind, ist das Volumen der Gasentnahme proportional zum Gesamtvolumen des erzeugten Gemisches aus verdünnten Abgasen. Das System erfüllt somit die in diesem Anhang festgelegten Bedingungen. normal Figur 4 zeigt das Schema eines solchen Entnahmesystems. Da gültige Ergebnisse mit unterschiedlichen Versuchsanordnungen erzielt werden können, braucht die Anlage nicht ganz genau dem Schema zu entsprechen. Es können zusätzliche Teile verwendet werden, wie zum Beispiel Instrumente, Ventile, Magnetventile und Schalter, um zusätzliche Daten zu erhalten und die Funktionen der einzelnen Teile der Anlage zu koordinieren. normal Zur Sammeleinrichtung gehören: Ein Filter (1) für die Verdünnungsluft, der – soweit erforderlich – vorbeheizt werden kann. Dieser Filter besteht aus einer Aktivkohleschicht zwischen zwei Lagen Papier; er dient zur Senkung und Stabilisierung der Kohlenwasserstoffkonzentration der umgebenden Emissionen in der Verdünnungsluft; normal normal eine Mischkammer (2), in der Abgase und Luft homogen gemischt werden; normal normal ein Zyklon-Abscheider (3) zum Abscheiden von Partikeln; normal normal Entnahmesonden, mit denen Proben der Verdünnungsluft und der verdünnten Abgase entnommen werden können; normal normal ein Entnahme-Venturi-Rohr (4) mit kritischer Strömung, mit dem anteilmäßige Proben verdünnter Abgase an der Entnahmesonde entnommen werden können; normal normal Filter zum Abscheiden von Partikeln aus den für die Analyse entnommenen Gasen; normal normal Pumpen zum Sammeln eines Teils der Luft und der verdünnten Abgase in den Beuteln während der Prüfung; normal normal Durchflussregler, um die Durchflussmenge bei der Gasentnahme während der Prüfung durch die Entnahmesonde konstant zu halten. Diese Durchflussmenge muss so groß sein, dass am Ende der Prüfung Proben von ausreichender Größe für die Analyse verfügbar sind (55 l/min); normal normal Durchflussmesser zur Einstellung und Überwachung der Durchflussmenge während der Prüfung; normal normal Schnellschaltventile zur Weiterleitung der konstanten Gasprobenmenge entweder in die Entnahmebeutel oder in die Atmosphäre; normal normal gasdichte Schnellkupplungen zwischen den Schnellschaltventilen und den Entnahmebeuteln. Die Kupplung muss auf der Beutelseite automatisch abschließen. Es können auch andere Mittel verwendet werden, um die Probe in den Analysator zu bringen (zum Beispiel Dreiweg-Absperrhähne); normal normal Beutel (9, 10) zum Auffangen der Proben verdünnter Abgase und Verdünnungsluft während der Prüfung. Die Beutel müssen groß genug sein, um den Gasprobendurchfluss nicht zu verringern. Sie müssen aus einem Material hergestellt sein, das weder die Messungen selbst noch die chemische Zusammensetzung der Gasproben beeinflusst (zum Beispiel Polyethen/Polyamid- oder Polyfluorkohlenstoff-Verbundfolien); normal normal ein Druckmesser (5) mit einer Genauigkeit von ± 0,4 kPa; normal normal ein Temperaturmessgerät (6) mit einer Genauigkeit von ± 1 K und einer Ansprechzeit von 0,1 Sekunden bei 62 Prozent einer Temperaturänderung (gemessen in Silikonöl); normal normal ein Venturi-Rohr mit kritischer Messströmung (7) zur Messung der Durchflussmenge der verdünnten Abgase; normal normal ein Gebläse (8) mit ausreichender Leistung, um das gesamte Volumen der verdünnten Gase anzusaugen. normal normal normal arabic normal Das Entnahmesystem CFV-CVS muss eine ausreichend große Kapazität haben, damit eine Wasserkondensation im Gerät unter allen Bedingungen vermieden wird, die sich bei einer Prüfung einstellen können. Dazu wird normalerweise ein Gebläse verwendet mit einer Kapazität, die der doppelten der maximalen Abgasdurchflussmenge entspricht, die bei den Beschleunigungsphasen der Fahrkurve erzeugt wird oder die ausreicht, um die CO -Konzentration der verdünnten Abgase im Entnahmebeutel unterhalb von 3 Volumenprozent zu halten. normal normal 3.10.3.2.2 Zusätzliche Geräte für die Prüfung von Fahrzeugen mit Dieselmotor normal Für die Prüfung der Fahrzeuge mit Dieselmotor sind die in Figur 5 dargestellten Geräte zu verwenden (siehe Nummer 3.10.3.1). Ist ein Ausgleich der Durchflussschwankungen nicht möglich, so sind ein Wärmetauscher (3) und ein Temperaturregler erforderlich, um einen konstanten Durchfluss durch das Probenahme-Venturi-Rohr und somit die Proportionalität des Durchflusses durch die Entnahmesonde sicherzustellen. normal normal 3.10.4 Ermittlung der Massenemissionen normal Der CO-, CO -, NO x - und CH-Massenausstoß während der verschiedenen Testphasen der Fahrkurven I und II wird bestimmt, indem deren mittlere volumetrische Konzentrationen der in Beuteln gesammelten verdünnten Abgase gemessen werden. normal Der CH-Massenausstoß von Fahrzeugen mit Dieselmotor wird demgegenüber mit einem kontinuierlich registrierenden beheizten Flammen-Ionisations-Detektor bestimmt. Die mittlere volumetrische Konzentration wird durch Integration über die Dauer der Testphasen ermittelt (siehe Nummer 3.1.3). normal Die kontinuierliche Messung der CO-, CO -, und NO x -Konzentrationen des verdünnten Abgases können gleichermaßen zur Bestimmung des Massenausstoßes während der einzelnen Testphasen herangezogen werden, sofern der dabei ermittelte Massenausstoß von den in den Beuteln ermittelten Werten um nicht mehr als ± 3 Prozent abweicht. normal normal Kalibrierverfahren für die Geräte normal normal 3.11.1 Erstellung der Kalibrierkurve des Analysators normal Jeder normalerweise verwendete Messbereich muss nach Nummer 3.4.4.3 nach dem nachstehend festgelegten Verfahren kalibriert werden. normal Die Kalibrierkurve wird durch mindestens fünf Kalibrierpunkte festgelegt, die in möglichst gleichem Abstand anzuordnen sind. Die Nennkonzentration des Prüfgases der höchsten Konzentration muss mindestens 80 Prozent des Skalenendwerts betragen. normal Die Kalibrierkurve wird nach der Methode der „kleinsten Quadrate“ berechnet. Ist der resultierende Grad des Polynoms größer als drei, so muss die Zahl der Kalibrierpunkte zumindest so groß wie der Grad dieses Polynoms plus zwei sein. normal Die Kalibrierkurve darf um nicht mehr als 2 Prozent vom Nennwert eines jeden Kalibriergases abweichen. normal Der Chemilumineszenz-Analysator muss in der Stellung „NO x “ kalibriert werden. normal Es können auch andere Verfahren (Rechner, elektronische Messbereichsumschaltung usw.) angewendet werden, wenn dem Technischen Dienst zufriedenstellend nachgewiesen wird, dass sie eine gleichwertige Genauigkeit bieten. normal normal 3.11.1.1 Verlauf der Kalibrierung normal Anhand des Verlaufs der Kalibrierkurve und der Kalibrierpunkte kann die einwandfreie Durchführung der Kalibrierung überprüft werden. Es sind die verschiedenen Kennwerte des Analysators anzugeben, insbesondere: a) die Skaleneinteilung normal normal b) die Empfindlichkeit normal normal c) der Nullpunkt normal normal d) der Zeitpunkt der Kalibrierung. normal normal normal alpha normal normal 3.11.1.2 Überprüfung der Kalibrierkurve normal Jeder normalerweise verwendete Messbereich muss vor jeder Analyse wie folgt überprüft werden: normal Die Kalibrierung wird mit einem Nullgas und einem Prüfgas überprüft, dessen Nennwert in etwa der verdünnten Abgaszusammensetzung entspricht. normal Beträgt für die beiden betreffenden Punkte die Differenz zwischen dem theoretischen Wert und dem bei der Überprüfung erzielten Wert nicht mehr als ± 5 Prozent des Skalenwerts, so dürfen die Einstellkennwerte neu justiert werden. Andernfalls muss eine neue Kalibrierkurve nach Nummer 3.11.1 erstellt werden. normal Nach der Überprüfung werden das Nullgas und das gleiche Prüfgas für eine erneute Überprüfung verwendet. Die Analyse ist gültig, wenn die Differenz zwischen beiden Messungen weniger als 2 Prozent beträgt. normal normal 3.11.2 Überprüfung der Wirksamkeit des NO x -Konverters normal Es ist die Wirksamkeit des Konverters für die Umwandlung von NO in NO zu überprüfen. normal Diese Überprüfung kann mit einem Ozonisator entsprechend dem Prüfungsaufbau nach Figur 6 und dem nachstehend beschriebenen Verfahren durchgeführt werden. normal Der Analysator wird in dem am häufigsten verwendeten Messbereich nach den Anweisungen des Herstellers mit dem Nullgas und Kalibriergas (letzteres muss einen NO-Gehalt aufweisen, der etwa 80 Prozent des Skalenendwerts entspricht, die NO -Konzentration im Gasgemisch darf nicht mehr als 5 Prozent der NO-Konzentration betragen) kalibriert. Der NO x -Analysator muss auf NO-Betrieb eingestellt werden, so dass das Kalibriergas nicht in den Konverter gelangt. Die angezeigte Konzentration ist aufzuzeichnen. normal Durch ein T-Verbindungsstück wird dem Gasstrom kontinuierlich Sauerstoff oder synthetische Luft zugeführt, bis die angezeigte Konzentration etwa 10 Prozent geringer ist als die angezeigte Kalibrierkonzentration. normal normal Figur 6 normal Schaltschema für NO -NO-Konverterprüfung normal center 1551 inline bgbl1_2012_j0679-1_0540.jpg TIF 300 normal normal Die angezeigte Konzentration (c) ist aufzuzeichnen. Während dieses ganzen Vorgangs muss der Ozonisator ausgeschaltet sein. normal Anschließend wird der Ozonisator eingeschaltet und so eingeregelt, dass die angezeigte NO-Konzentration auf 20 Prozent (Minimum 10 Prozent) der angegebenen Kalibrierkonzentration sinkt. Die angezeigte Konzentration (d) ist aufzuzeichnen. normal Der Analysator wird dann auf den Betriebszustand NO x geschaltet, und das Gasgemisch, bestehend aus NO, NO , O und N , strömt nur durch den Konverter. Die angezeigte Konzentration (a) ist aufzuzeichnen. normal Danach wird der Ozonisator ausgeschaltet. Das Gasgemisch strömt durch den Konverter in den Messteil. Die angezeigte Konzentration (b) ist aufzuzeichnen. normal Bei noch immer ausgeschaltetem Ozonisator wird auch die Zufuhr von Sauerstoff und synthetischer Luft unterbrochen. Der vom Analysator angezeigte NO x -Wert darf dann den Kalibrierwert um nicht mehr als 5 Prozent übersteigen. normal Der Wirkungsgrad (Z) des NO -Konverters wird wie folgt berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0550.jpg jpg Abbildung normal Der so erhaltene Wert darf nicht kleiner als 95 Prozent sein. Der Wirkungsgrad ist mindestens einmal pro Woche zu überprüfen. normal normal 3.11.3 Kalibrierung des Entnahmesystems mit konstantem Volumen (CVS-System) normal Das CVS-System wird mit einem Präzisions-Durchflussmesser und einem Durchflussregler kalibriert. Der Durchfluss im System wird bei verschiedenen Druckwerten gemessen, ebenso werden die Regelkennwerte des Systems ermittelt; danach wird das Verhältnis zwischen letzteren und den Durchflüssen ermittelt. normal Es können mehrere Typen von Durchflussmessern verwendet werden (zum Beispiel kalibriertes Venturi-Rohr, Laminar-Durchflussmesser, kalibrierter Flügelrad-Durchflussmesser), vorausgesetzt, es handelt sich um ein dynamisches Messgerät, und die Vorschriften nach Nummer 3.11.3.1 werden erfüllt. normal In den folgenden Absätzen wird die Kalibrierung von PDP- und CFV-Entnahmegeräten mit Laminar-Durchflussmesser beschrieben. Die Genauigkeit der Laminar-Durchflussmesser ist ausreichend, um die Gültigkeit der Kalibrierung bei ausreichender Zahl von Messungen überprüfen zu können (Figur 7). normal normal 3.11.3.1 Kalibrierung der Verdrängerpumpe (PDP) normal normal 3.11.3.1.1 Kalibrierverfahren normal Bei dem nachstehend festgelegten Kalibrierverfahren werden Geräte, Versuchsanordnung und verschiedene Kennwerte beschrieben, die für die Ermittlung des Durchsatzes der Pumpe im CVS-System gemessen werden müssen. Alle Kennwerte der Pumpe werden gleichzeitig mit den Kennwerten des Durchflussmessers gemessen, der mit der Pumpe in Reihe geschaltet ist. Danach kann die Kurve des berechneten Durchflusses (ausgedrückt in m /min am Pumpeneinlass bei absolutem Druck und absoluter Temperatur) als Korrelationsfunktion aufgezeichnet werden, die einer bestimmten Kombination von Pumpenkennwerten entspricht. Die Lineargleichung, die das Verhältnis zwischen dem Pumpendurchsatz und der Korrelationsfunktion ausdrückt, wird sodann aufgestellt. Hat die Pumpe des CVS-Systems mehrere Übersetzungsverhältnisse, so muss jede verwendete Übersetzung kalibriert werden. normal Dieses Kalibrierverfahren beruht auf der Messung der absoluten Werte der Pumpen- und Durchflussmesskennwerte, die an jedem Punkt in Beziehung zum Durchfluss stehen. Drei Bedingungen müssen eingehalten werden, damit Genauigkeit und Vollständigkeit der Kalibrierkurve garantiert sind: a) Die Pumpendrücke müssen an den Anschlussstellen der Pumpe selbst gemessen werden und nicht an den äußeren Rohrleitungen, die am Pumpenein- und -auslass angeschlossen sind. Die Druckanschlüsse am oberen und unteren Punkt der vorderen Antriebsplatte sind den tatsächlichen Drücken ausgesetzt, die im Pumpeninnenraum vorhanden sind und so die absoluten Druckdifferenzen widerspiegeln; normal normal b) während des Kalibrierens muss eine konstante Temperatur aufrechterhalten werden. Der Laminar-Durchflussmesser ist gegen Schwankungen der Einlasstemperatur empfindlich, die eine Streuung der gemessenen Werte verursachen. Temperaturschwankungen von ± 1 K sind zulässig, sofern sie allmählich innerhalb eines Zeitraums von mehreren Minuten auftreten; normal normal c) alle Anschlussrohrleitungen zwischen dem Durchflussmesser und der CVS-Pumpe müssen dicht sein. normal normal normal alpha Bei der Prüfung zur Bestimmung der Abgasemissionen kann durch Messung dieser Pumpenkennwerte der Durchfluss aus der Kalibriergleichung berechnet werden. normal normal Figur 7 normal Schematische Darstellung einer Kalibriervorrichtung für CVS-Geräte normal center 1160 inline bgbl1_2012_j0679-1_0560.jpg TIF 300 normal normal Figur 7 zeigt ein Beispiel für eine Kalibriervorrichtung. Änderungen sind zulässig, sofern sie vom Technischen Dienst als gleichwertig anerkannt werden. Bei Verwendung der in Figur 7 beschriebenen Einrichtung müssen folgende Daten den angegebenen Genauigkeitstoleranzen genügen: col1 11* col2 1.60* col3 5.5* Luftdruck (korrigiert) (P B ) 1 col1 ± 0,03 1 col2 kPa 1 col3 Umgebungstemperatur (T) 1 col1 ± 0,3 1 col2 K 1 col3 Lufttemperatur am LFE-Eintritt (ETI) 1 col1 ± 0,15 1 col2 K 1 col3 Unterdruck vor LFE (EPI) 1 col1 ± 0,01 1 col2 kPa 1 col3 Druckabfall durch LFE-Düse (EDP) 1 col1 ± 0,001 1 col2 kPa 1 col3 Lufttemperatur am Einlass der PDP-CVS-Pumpe (PTI) 1 col1 ± 0,3 1 col2 K 1 col3 Lufttemperatur am Auslass der PDP-CVS-Pumpe (PTO) 1 col1 ± 0,3 1 col2 K 1 col3 Unterdruck am Einlass der CVS-Pumpe (PPI) 1 col1 ± 0,022 1 col2 kPa 1 col3 Druckhöhe am Auslass der CVS-Pumpe (PPO) 1 col1 ± 0,022 1 col2 kPa 1 col3 Pumpendrehzahl während der Prüfung (n) 1 col1 ± 1 col2 Umdrehung 1 col3 Dauer der Prüfung (t) (bei mind. 120 s) 1 col1 ± 0,05 1 col2 s 1 col3 top left 50 3 0 none 0 %yes; normal Ist der Aufbau nach Figur 7 durchgeführt, so ist das Durchflussregelventil voll zu öffnen. Die PDP-CVS-Pumpe muss 20 Minuten in Betrieb sein, bevor die Kalibrierung beginnt. normal Das Durchflussregelventil wird teilweise geschlossen, damit der Unterdruck am Pumpeneinlass höher wird (ca. 1 kPa) und auf diese Weise mindestens eine Zahl von sechs Messpunkten für die gesamte Kalibrierung verfügbar ist. Das System muss sich innerhalb von drei Minuten stabilisieren, danach sind die Messungen zu wiederholen. normal normal 3.11.3.1.2 Analyse der Ergebnisse normal Die Luftdurchflussmenge Q s an jedem Prüfpunkt wird nach den Angaben des Herstellers aus den Messwerten des Durchflussmessers in m /min ermittelt (Normalbedingungen). normal Die Luftdurchflussmenge wird dann auf den Pumpendurchsatz V o in m je Umdrehung bei absoluter Temperatur und absolutem Druck am Pumpeneinlass umgerechnet. normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0570.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: V o : Pumpendurchflussmenge bei T p und P p in m /Umdrehung normal normal Q s : Luftdurchflussmenge bei 101,33 kPa und 273,2 K in m /min normal normal T p : Temperatur am Pumpeneinlass in K normal normal P p : absoluter Druck am Pumpeneinlass in kPa normal normal n: Pumpendrehzahl in min –1 normal normal normal arabic normal Zur Kompensierung der gegenseitigen Beeinflussung der Druckschwankungen mit der Pumpendrehzahl und den Rückströmverlusten der Pumpe wird die Korrelationsfunktion (x o ) zwischen der Pumpendrehzahl (n), der Druckdifferenz zwischen Ein- und Auslass der Pumpe und dem absoluten Druck am Pumpenauslass mit folgender Formel berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0580.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: x o : Korrelationsfunktion normal normal Δ P p : Druckdifferenz zwischen Pumpeneinlass und Pumpenauslass (kPa) normal normal P e : absoluter Druck am Pumpenauslass (PPO + P B ) (kPa) normal normal normal arabic normal Mit der Methode der kleinsten Quadrate wird eine lineare Angleichung vorgenommen, um nachstehende Kalibriergleichungen zu erhalten normal V o = D o – M (x o ) normal n = A – B ( Δ P p ) normal D o , M, A und B sind Konstanten für die Steigung der Geraden und für die Achsabschnitte (Ordinaten). normal Hat das CVS-System mehrere Übersetzungen, so muss für jede Übersetzung eine Kalibrierung vorgenommen werden. Die für diese Übersetzung erzielten Kalibrierkurven müssen in etwa parallel sein, und die Ordinatenwerte D o müssen größer werden, wenn der Durchsatzbereich der Pumpe kleiner wird. Bei sorgfältiger Kalibrierung müssen die mit Hilfe der Gleichung berechneten Werte innerhalb von ± 0,5 Prozent des gemessenen Werts V o liegen. Die Werte M sollten je nach Pumpe verschieden sein. Die Kalibrierung muss bei Inbetriebnahme der Pumpe und nach jeder größeren Wartung vorgenommen werden. normal normal 3.11.3.2 Kalibrierung des Venturi-Rohrs mit kritischer Strömung (CFV) normal Bei der Kalibrierung des CFV-Venturi-Rohrs bezieht man sich auf die Durchflussgleichung für ein Venturi-Rohr mit kritischer Strömung: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0590.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: Q s : Durchflussmenge normal normal K v : Kalibrierkoeffizient normal normal P: absoluter Druck in kPa normal normal T: absolute Temperatur in K normal normal normal arabic normal Die Gasdurchflussmenge ist eine Funktion des Eintrittsdrucks und der Eintrittstemperatur. normal Das nachstehend beschriebene Kalibrierverfahren ermittelt den Wert des Kalibrierkoeffizienten bei gemessenen Werten für Druck, Temperatur und Luftdurchsatz. normal Bei der Kalibrierung der elektronischen Geräte des CFV-Venturi-Rohrs ist das vom Hersteller empfohlene Verfahren anzuwenden. normal Bei den Messungen für die Kalibrierung des Durchflusses des Venturi-Rohrs mit kritischer Strömung müssen die nachstehend genannten Parameter den angegebenen Genauigkeitstoleranzen genügen: col1 9* col2 1.70* col3 8.2* Luftdruck (korrigiert) (P B ) 1 col1 ± 0,03 1 col2 kPa 1 col3 Lufttemperatur am LFE-Eintritt (ETI) 1 col1 ± 0,15 1 col2 K 1 col3 Unterdruck von LFE (EPI) 1 col1 ± 0,01 1 col2 kPa 1 col3 Druckabfall durch LFE-Düse (EDP) 1 col1 ± 0,001 1 col2 kPa 1 col3 Luftdurchflussmenge (Q s ) 1 col1 ± 0,5 1 col2 % 1 col3 Unterdruck am CFV-Eintritt (PPI) 1 col1 ± 0,02 1 col2 kPa 1 col3 Temperatur am Venturi-Rohr-Eintritt (T v ) 1 col1 ± 0,2 1 col2 K 1 col3 top left 50 3 0 none 0 %yes; normal Die Geräte sind entsprechend Figur 7 aufzubauen und auf Dichtheit zu überprüfen. Jede undichte Stelle zwischen Durchflussmessgerät und Venturi-Rohr mit kritischer Strömung würde die Genauigkeit der Kalibrierung stark beeinträchtigen. normal Das Durchflussregelventil ist voll zu öffnen, das Gebläse ist einzuschalten und das System muss stabilisiert werden. Es sind die von allen Geräten angezeigten Werte aufzuzeichnen. normal Die Einstellung des Durchflussregelventils ist zu verändern, und es sind mindestens acht Messungen im kritischen Durchflussbereich des Venturi-Rohrs durchzuführen: normal Die bei der Kalibrierung aufgezeichneten Messwerte sind für die nachstehenden Berechnungen zu verwenden. Die Luftdurchflussmenge Q s an jedem Messpunkt ist aus den Messwerten des Durchflussmessers nach dem vom Hersteller angegebenen Verfahren zu bestimmen. normal Es sind die Werte des Kalibrierkoeffizienten K v für jeden Messpunkt zu berechnen: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0600.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: Q s : Durchflussmenge in m /min bei 273,2 K und 101,33 kPa normal normal T v : Temperatur am Eintritt des Venturi-Rohrs in K normal normal P v : absoluter Druck am Eintritt des Venturi-Rohrs in kPa normal normal normal arabic normal Es ist eine Kurve K v in Abhängigkeit vom Druck am Eintritt des Venturi-Rohrs aufzunehmen. Bei Schallgeschwindigkeit ist K v fast konstant. Fällt der Druck (das heißt bei wachsendem Unterdruck), nimmt K v oberhalb eines bestimmten Eingangs-Unterdrucks ab. Die hieraus resultierenden Veränderungen von K v sind nicht zu berücksichtigen. Bei einer Mindestanzahl von acht Messpunkten im kritischen Bereich sind der Mittelwert von K v und die Standardabweichung zu berechnen. Beträgt die Standardabweichung des Mittelwerts von K v mehr als 0,3 Prozent, so müssen Korrekturmaßnahmen getroffen werden. normal normal 3.11.4 Überprüfung des Gesamtsystems normal Zur Überprüfung der Übereinstimmung mit den Vorschriften der Nummer 3 wird die Gesamtgenauigkeit des CVS-Entnahmesystems und der Analysengeräte ermittelt, indem eine bekannte Menge eines luftverunreinigenden Gases in das System eingeführt wird, wenn dieses wie für eine normale Prüfung in Betrieb ist; danach wird die Analyse durchgeführt und die Masse der Schadstoffe nach den Formeln der Anlage berechnet, wobei jedoch als Propandichte der Wert von 1,967 kg/m unter Normalbedingungen zugrunde gelegt wird. Nachstehend werden zwei ausreichend genaue Verfahren beschrieben. normal normal 3.11.4.1 Die Messung eines konstanten Durchflusses eines reinen Gases (CO oder C H ) ist mit einer Messblende für kritische Strömung durchzuführen. normal Durch eine kalibrierte Messblende für kritische Strömung wird eine bekannte Menge reinen Gases (CO oder C H ) in das CVS-System eingeführt. Ist der Eintrittsdruck groß genug, so ist die von der Messblende eingestellte Durchflussmenge unabhängig vom Austrittsdruck der Messblende (Bedingungen für kritische Strömung). Übersteigen die festgestellten Abweichungen 5 Prozent, so ist die Ursache festzustellen und zu beseitigen. Das CVS-System wird wie für eine Prüfung der Abgasemissionen fünf bis zehn Minuten lang betrieben. Die in einem Beutel aufgefangenen Gase werden mit einem normalen Gerät analysiert und die erzielten Ergebnisse mit der bereits bekannten Konzentration der Gasproben verglichen. normal normal 3.11.4.2 Überprüfung des CVS-Systems durch gravimetrische Bestimmung eines reinen Gases (CO oder C H ). normal Die Überprüfung des CVS-Systems mit dem gravimetrischen Verfahren ist wie folgt durchzuführen: normal Es ist eine kleine mit Kohlenmonoxid oder Propan gefüllte Flasche zu verwenden, deren Masse auf ± 0,01 g zu ermitteln ist. Danach wird das CVS-System fünf bis zehn Minuten lang wie für eine normale Prüfung zur Bestimmung der Abgasemissionen betrieben, wobei CO oder Propan in das System eingeführt wird. Die eingeführte Menge reinen Gases wird durch Messung der Massendifferenz der Flasche ermittelt. Danach werden die in einem normalerweise für die Abgasanalyse verwendeten Beutel aufgefangenen Gase analysiert. Die Ergebnisse werden sodann mit den zuvor berechneten Konzentrationswerten verglichen. normal normal Kalibrierung der Messkammer und Berechnung der Verdunstungsemissionen normal normal 3.12.1 Kalibrierung der gasdichten Kammer zur Ermittlung der Verdunstungsemissionen normal Der Vorgang der Kalibrierung besteht aus drei Abschnitten: a) Bestimmung des Kammervolumens normal normal b) Bestimmung der Hintergrundkonzentrationen in der Kammer normal normal c) Prüfung der Kammer auf Dichtheit normal normal normal alpha normal normal 3.12.1.1 Bestimmung des Kammervolumens normal Vor der Inbetriebnahme muss das Kammervolumen wie folgt bestimmt werden: a) Sorgfältiges Ausmessen der inneren Länge, Weite und Höhe der Kammer (unter Beachtung der Unregelmäßigkeiten) zur Berechnung des inneren Volumens. normal normal b) Überprüfung des Kammervolumens nach Nummer 3.12.1.3. Falls die daraus berechnete Propanmasse nicht mit der Genauigkeit von mindestens 2 Prozent mit der zudosierten Masse übereinstimmt, ist das Kammervolumen zu korrigieren. normal normal normal alpha normal normal 3.12.1.2 Bestimmung der Hintergrundkonzentration in der Kammer normal Vor der Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich sowie nach jeder Maßnahme, die die Stabilität der Hintergrundkonzentration beeinflussen könnte, ist wie folgt zu verfahren: normal Die CH-Messungen sind mit dem in Nummer 3 spezifizierten FID durchzuführen. normal Durchlüften der Kammer mit Umgebungsluft, bis sich eine konstante CH-Konzentration eingestellt hat. normal Inbetriebnahme der (des) für die Durchmischung des Kammervolumens erforderlichen Gebläse(s). normal Verschließen der Kammer. Messung und Aufzeichnung der Temperatur, des Drucks und der CH-Konzentration in der Kammer. Dies sind die Ausgangswerte für die Berechnung der Hintergrundkonzentration. normal Der Kammerinhalt soll vier Stunden fortlaufend ohne Entnahme eines Probengasstroms durchmischt werden. normal Wiederholung der Messungen. Dies sind die Endwerte für die Berechnung der Hintergrundkonzentration der Messkammer. normal Die Differenz beider Werte muss kleiner als 0,4 g sein. Liegen die Werte darüber, müssen die Störeinflüsse beseitigt werden. normal normal 3.12.1.3 Prüfung der Kammer auf Dichtheit normal Vor der Inbetriebnahme der Kammer und danach mindestens einmal monatlich muss die Kammer wie folgt auf Dichtheit überprüft werden: normal Durchlüften der Kammer mit Umgebungsluft, bis sich eine konstante CH-Konzentration in der Kammer eingestellt hat. normal Inbetriebnahme der (des) für die Durchmischung des Kammervolumens vorgesehenen Gebläse(s). normal Verschließen der Kammer, Messung und Aufzeichnung der Werte für die Temperatur, den Druck und die CH-Konzentration in der Kammer. Dies sind die Eingangswerte für die Rechnung zur Kammerkalibrierung. normal Einbringen einer auf mindestens 0,5 Prozent genau bestimmten Menge reinen Propans. Die Propanmenge kann durch Volumenstrommessung oder durch Wägung ermittelt werden. normal Nach mindestens fünf Minuten Durchmischung werden CH-Konzentration, Temperatur und Druck in der Kammer gemessen und aufgezeichnet. Dies sind die Endwerte für die Rechnung zur Kammerkalibrierung und gleichzeitig die Ausgangswerte für die Rechnungen zur Prüfung der Dichtheit der Kammer. normal Der Kammerinhalt soll vier Stunden ohne Entnahme eines Probengasstroms durchmischt werden. normal Messung und Aufzeichnung der Werte für die Temperatur, den Druck und die CH-Konzentration in der Kammer. Dies sind die Endwerte für die Rechnung zur Prüfung der Dichtheit der Kammer. normal Die berechnete Endmenge darf um nicht mehr als 4 Prozent von der berechneten Anfangsmenge abweichen. normal normal 3.12.2 Berechnung der Verdunstungsemissionen normal normal 3.12.2.1 Kalibrierung normal Mit dem in Nummer 3.12.1 beschriebenen Verfahren lässt sich die zeitliche Änderung der Kohlenwasserstoffmenge in der Prüfkammer wie folgt berechnen: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0610.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: M CH : zeitliche Änderung der Kohlenwasserstoffmenge in der Prüfkammer in g normal normal C CH : gemessene Kohlenwasserstoffkonzentration in der Prüfkammer in ppm C -Äquivalente normal normal i: Eingangswert normal normal f: Endwert normal normal P: Druck in kPa normal normal T: Temperatur in der Kammer in K normal normal V: Kammervolumen in m normal normal normal arabic normal normal 3.12.2.2 Berechnung der Verdunstungsemissionen nach Nummer 3.6 normal Die in den Nummern 3.6.2.2 und 3.6.2.4 beschriebene Prüfung der Tankatmungsverluste und der Verdunstungsemissionen beim Heißabstellen ermittelt die emittierte Kohlenwasserstoffmenge mithilfe folgender Gleichung: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0620.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: M CH : zeitliche Änderung der Kohlenwasserstoffmenge in der Prüfkammer in g normal normal C CH : gemessene Kohlenwasserstoffkonzentration in der Prüfkammer in ppm C -Äquivalente normal normal V: Kammervolumen abzüglich des Fahrzeugvolumens (geöffnete Fenster, geöffneter Kofferraum). Wurde das Fahrzeugvolumen nicht bestimmt, ist ein Volumen 1,42 m zu verwenden. normal normal k: 1,2 (12 +H/C) normal left leftSplit right rightSplit H/C-Verhältnis der Kohlenwasserstoffe für Tankatmungsverluste 1 leftSplit = 2,33 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; left leftSplit right rightSplit H/C-Verhältnis der Kohlenwasserstoffe für Heißabstellphase 1 leftSplit = 2,20 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal normal arabic normal Die gesamte Verdunstungsemission in g/Test ergibt sich durch Addition der a) Tankatmungsverluste normal normal b) Emissionen während der Heißabstellphase normal normal c) Emissionen während des Fahrzeugbetriebs. normal normal normal alpha normal normal Berechnung der emittierten Mengen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen normal normal 3.13.1 Allgemeines normal Die während der Prüfung in der Fahrkurve I emittierten Massen gasförmiger und fester luftverunreinigender Stoffe werden mit nachstehender Gleichung berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0630.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: M i : während der Fahrkurve I emittierte Menge der Komponente i in g/km normal normal m iCT : während der Fahrkurve I in der Phase 1 emittierte Menge der Komponente i in g normal normal m iHT : während der Fahrkurve I in der Phase 3 emittierte Menge der Komponente i in g normal normal m iS : während der Fahrkurve I in der Phase 2 emittierte Menge der Komponente i in g normal normal S CT : während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 1 in km normal normal S HT : während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 3 in km normal normal S S : während der Fahrkurve I gemessene Fahrstrecke der Phase 2 (Stabilisierungsphase) in km normal normal normal arabic normal Die während der Prüfung in der Fahrkurve II emittierten Massen gasförmiger Luftverunreinigungen werden mit nachstehender Gleichung berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0640.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: M i : während der Fahrkurve II emittierte Menge der Komponente i in g/km normal normal m iHW : während der Fahrkurve II emittierte Menge der Komponente i in g normal normal S HW : während der Fahrkurve II gemessene Fahrstrecke in km normal normal normal arabic normal Die in den einzelnen Testphasen emittierten Massen luftverunreinigender Gase werden nach folgender Gleichung berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0650.jpg jpg Abbildung normal dabei bedeuten: m i : emittierte Menge der gasförmigen Luftverunreinigung i in g/Testphase normal normal V verd : Volumen der verdünnten Abgase korrigiert auf Normalbedingungen (273,2 K, 101,33 kPa) in I/Testphase normal normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0660.jpg jpg Abbildung rel. Dichte der gasförmigen Luftverunreinigung unter Normalbedingungen (273,2 K, 101,33 kPa) normal normal k H : Feuchtigkeitskorrekturfaktor für die Berechnung der emittierten Stickoxidmengen (bei CH und CO keine Feuchtekorrektur zulässig) normal normal C i : Konzentration der gasförmigen Luftverunreinigung in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm und korrigiert mit deren Konzentration in der Verdünnungsluft. normal normal normal arabic normal normal 3.13.2 Volumenbestimmungen normal normal 3.13.2.1 Berechnung des Volumens bei einem Entnahmesystem mit Venturi-Rohr zur Messung des konstanten Durchflusses. normal Es sind Kennwerte, mit denen das Volumen des Durchflusses ermittelt werden kann, kontinuierlich aufzuzeichnen, das Gesamtvolumen während der Prüfdauer ist daraus zu berechnen. normal normal 3.13.2.2 Berechnungen des Volumens bei einem Entnahmesystem mit Verdrängerpumpe. Das bei den Entnahmesystemen mit Verdrängerpumpe gemessene Volumen der verdünnten Abgase ist mit folgender Formel zu berechnen: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0670.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: V: Volumen der verdünnten Abgase (vor der Korrektur) in l/Testphase normal normal V o : von der Verdrängerpumpe gefördertes Gasvolumen unter Prüfbedingungen in l/Umdrehung normal normal N: Zahl der Umdrehungen der Pumpe während der Prüfung normal normal normal arabic normal normal 3.13.2.3 Korrektur des Volumens der verdünnten Abgase auf Normalbedingungen. Das Volumen der verdünnten Abgase wird durch folgende Formel auf Normalbedingungen korrigiert: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0680.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0690.jpg jpg Abbildung P B : Luftdruck im Prüfraum in kPa normal normal P : Druckdifferenz zwischen dem Unterdruck am Einlass der Verdrängerpumpe und dem Umgebungsdruck in kPa normal normal T p : Mittlere Temperatur in K der verdünnten Abgase beim Eintritt in die Verdrängerpumpe während der Prüfung. normal normal normal arabic normal normal 3.13.3 Berechnung der korrigierten Konzentration luftverunreinigender Gase im Auffangbeutel normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0700.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: C i : Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm und korrigiert mit dessen Konzentration in der Verdünnungsluft normal normal C e : Gemessene Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in den verdünnten Abgasen, ausgedrückt in ppm normal normal C d : Gemessene Konzentration des luftverunreinigenden Gases i in der Verdünnungsluft, ausgedrückt in ppm normal normal DF: Verdünnungsfaktor normal normal normal arabic normal Der Verdünnungsfaktor wird wie folgt berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0710.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: c CO2 : CO -Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in Volumprozent normal normal c CH : CH-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in ppm Kohlenstoffäquivalent normal normal c CO : CO-Konzentration in den verdünnten Abgasen im Auffangbeutel, ausgedrückt in ppm. normal normal normal arabic normal normal 3.13.4 Berechnung des Feuchtekorrekturfaktors für NO normal Um die Auswirkungen der Feuchte auf die für die Stickoxide erzielten Ergebnisse zu korrigieren, ist folgende Formel anzuwenden: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0720.jpg jpg Abbildung normal wobei normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0730.jpg jpg Abbildung normal In diesen Formeln bedeuten: H: Absolute Feuchte, ausgedrückt in Gramm Wasser pro Kilogramm trockener Luft normal normal R a : Relative Feuchte der Umgebungsluft, ausgedrückt in Prozent normal normal P d : Sättigungsdampfdruck bei Umgebungstemperatur, ausgedrückt in kPa normal normal P B : Luftdruck im Prüfraum, ausgedrückt in kPa. normal normal normal arabic normal normal 3.13.5 Bestimmung der mittleren CH-Konzentration bei Selbstzündungsmotoren normal Zur Bestimmung der Masse der CH-Emissionen für Dieselmotoren wird die mittlere CH-Konzentration mit Hilfe folgender Formel berechnet: normal center block bgbl1_2012_j0679-1_0740.jpg jpg Abbildung normal hierbei bedeuten: center block bgbl1_2012_j0679-1_0750.jpg jpg Abbildung : Integral der vom beheizten HFID-Analysator während der Prüfzeit (t – t ) aufgezeichneten Werte normal normal C e : CH-Konzentration, gemessen in den verdünnten Abgasen in ppm normal normal C e : ersetzt direkt C CH in allen entsprechenden Gleichungen normal normal normal arabic normal normal Ermittlung des Verschlechterungsfaktors und des Verschlechterungswerts normal normal Allgemeines normal Die Verschlechterungsfaktoren für die Abgasemissionen und der Verschlechterungswert für die Verdunstungsemissionen werden in einem Dauerlauf über 80 000 km ermittelt. Der Dauerlauf, der für die normalen Fahrbedingungen repräsentativ sein soll, ist nach einem definierten Fahrprogramm auf der Straße oder auf einem den normalen Witterungsbedingungen ausgesetzten Fahrleistungsprüfstand durchzuführen. normal Zum Nachweis, dass die emissionsmindernden und -relevanten Bauteile der Prüffahrzeuge ihre Funktion zur Einhaltung der Abgas- und Verdunstungsemissionsgrenzwerte über die Lebensdauer der Fahrzeuge beibehalten, kann auf Antrag des Herstellers im Einvernehmen mit dem Technischen Dienst statt des nachfolgend definierten Dauerlaufs ein anderes gleichwertiges Testverfahren zugelassen werden. f776225_03_BJNR067910012BJNE015000000 normal normal Durchführung der Dauerlaufprüfung normal normal 4.2.1 Auswahl der Dauerlauffahrzeuge normal Für den Dauerlauftest ist ein Fahrzeug des Fahrzeugtyps auszuwählen. Für den Fall der Ausdehnung der Betriebserlaubnis auf weitere Fahrzeugtypen ist ein Fahrzeug desjenigen Fahrzeugtyps auszuwählen, das nach Angaben des Herstellers die höchsten Zulassungs-/Verkaufszahlen erwarten lässt. normal Hält die Genehmigungsbehörde diesen Fahrzeugtyp nicht für repräsentativ, so kann sie ein weiteres Prüffahrzeug bestimmen. normal Bevor der Hersteller mit der Dauerlaufprüfung beginnt, muss die Genehmigungsbehörde der Wahl der Prüffahrzeuge zustimmen. Der Antrag ist mit den Angaben über das Prüffahrzeug zu versehen. normal normal 4.2.2 Zugang während der Prüfung normal Der Genehmigungsbehörde ist während des Dauerlaufs jederzeit Zugang zu dem Prüfgebäude bzw. Prüfgelände zu gewähren. Außerdem sind der Genehmigungsbehörde auf Verlangen alle Prüfungsunterlagen jederzeit vorzulegen. normal normal 4.2.3 Fahrbetrieb und Prüfungen normal Der Fahrbetrieb wird auf einem im Freien liegenden Fahrleistungsprüfstand durchgeführt, der nach den Anforderungen für die Abgasprüfungen eingestellt ist. Dabei ist das Fahrprogramm nach Nummer 4.2.3.1 zu absolvieren. normal Mit Erlaubnis der Genehmigungsbehörde kann der Fahrbetrieb auch auf einer festgelegten Rundstrecke durchgeführt werden. normal normal 4.2.3.1 Fahrprogramm normal Das Fahrprogramm besteht aus elf Zyklen zu je 6 km (Figur 8). normal Während der ersten neun Zyklen muss innerhalb des Zyklus viermal angehalten werden, mit einem Leerlaufbetrieb von jeweils 15 Sekunden. Es ist normal zu beschleunigen und zu verzögern. Zudem ist innerhalb jedes Zyklus fünfmal zu verzögern – von der Zyklusgeschwindigkeit auf 32 km/h – und wieder leicht zu beschleunigen bis auf die Zyklusgeschwindigkeit. Der zehnte Zyklus wird mit einer konstanten Geschwindigkeit von 89 km/h gefahren. Der elfte Zyklus beginnt mit einer Beschleunigung mit Vollgas aus dem Stillstand auf 113 km/h. Auf halber Strecke erfolgt eine Normalbremsung bis zum Stillstand mit einer anschließenden Leerlaufphase von 15 Sekunden, gefolgt von einer zweiten Beschleunigung mit Vollgas. normal Anschließend ist das Fahrprogramm sofort von vorne zu beginnen. normal normal Figur 8 normal Programm für den Fahrbetrieb normal center 1764 inline bgbl1_2012_j0679-1_0760.jpg TIF 300 normal normal Das Programm besteht grundsätzlich aus elf Zyklen zu je 6 km; die Zyklusgeschwindigkeit für jeden Zyklus ist in folgender Tabelle angegeben: center col1 5* center col2 5* Zyklus 1 center middle Zyklusgeschwindigkeit in km/h 1 center middle 1 bottom 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 1 col1 1 col2 top left 50 2 1 top 1 0 %yes; normal Zur Durchführung des Dauerbetriebs muss handelsüblicher Kraftstoff nach DIN 51 607, der in seinen Eigenschaften typisch für den in der Bundesrepublik erhältlichen Kraftstoff ist, verwendet werden. Eine Analyse des Kraftstoffs ist durchzuführen und der Genehmigungsbehörde vorzulegen. normal Im Neuzustand und nach jeweils 10 000 ± 400 km sind während des Dauerlauftests Abgasprüfungen nach Nummer 3.6 und nach Bedarf Verdunstungsprüfungen nach Nummer 3.6 durchzuführen. Der Fahrzeughersteller hat einen begonnenen Dauerlauf bis zum Kilometerstand 80 000 km durchzuführen. Die Prüfergebnisse jeder Prüfung sind der Genehmigungsbehörde unter Beilage der Fahrprotokolle unverzüglich zuzustellen. Falls ein Emissionsmesswert über den Abgas- bzw. Verdunstungsemissionsgrenzwerten liegt, kann der Dauerlauf abgebrochen werden. Die Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall sofort mit der Angabe von Gründen für das Überschreiten zu informieren. normal normal 4.2.4 Wartung der Prüffahrzeuge normal Die Wartung der emissionsrelevanten und emissionsmindernden Bauteile während des Dauerlaufs soll mit den Empfehlungen des Herstellers für den Fahrzeugtyp übereinstimmen. Die Wartungsarbeiten dürfen jedoch den vom Hersteller im Wartungsplan aufgeführten Umfang nicht überschreiten und nicht in kürzeren Intervallen durchgeführt werden. normal Jede während des Dauerlaufs durchgeführte außerplanmäßige Wartung ist der Genehmigungsbehörde sofort mitzuteilen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet innerhalb von sieben Tagen, ob der Dauerlauf fortgeführt wird. normal In den vom Hersteller vorgeschriebenen Zeitabständen ist das Wechseln von Motor- und Getriebeöl, Öl-, Kraftstoff- und Luftfilter zulässig. normal normal Berechnung normal normal 4.3.1 Berechnung des Verschlechterungsfaktors normal Nach Beendigung des Dauerlaufs sind alle Ergebnisse der Abgasmessungen zusammenzustellen. Alle gemessenen Abgaswerte müssen unterhalb der Abgasgrenzwerte liegen. Mit Hilfe der Methoden der kleinsten Fehlerquadrate wird für jeden Schadstoff getrennt die Regressionsgerade berechnet; diese Funktion dient zur Berechnung der Emissionswerte bei 80 000 km und 6 400 km. Der Quotient der Emission bei 80 000 km und 6 400 km ist der Verschlechterungsfaktor. Liegt der Quotient unter 1,00, so wird der Verschlechterungsfaktor mit 1,00 festgesetzt. Der Verschlechterungsfaktor ist auf zwei Stellen nach dem Komma genau für jeden Schadstoff anzugeben. normal normal 4.3.2 Berechnung des Verschlechterungswerts normal Nach Beendigung des Dauerlaufs sind alle Ergebnisse der Verdunstungsmessungen zusammenzustellen. Mit Hilfe der Methode der kleinsten Fehlerquadrate wird die Regressionsgerade berechnet; diese Funktion dient zur Berechnung der Emissionswerte bei 80 000 km und 6 400 km. normal Der Verschlechterungswert für die Verdunstungsemissionen berechnet sich durch Subtraktion der Verdunstungsemissionen bei 6 400 km von denen bei 80 000 km. Der Verdunstungsemissionswert ist auf zwei Stellen nach dem Komma anzugeben. normal normal Schlussbericht normal Nach Abschluss der Arbeiten sind der Genehmigungsbehörde alle Ergebnisse des Dauerlaufs vorzulegen. Diesen Ergebnissen muss eine Erklärung beigelegt werden, dass der Dauerlauf nach den Vorschriften dieser Anlage durchgeführt worden ist. normal normal Prüfkraftstoffspezifikation normal normal Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor normal Typ: Super, unverbleit col1 8* col2 6.00* col3 6.00* Anforderungen 1 1 Prüfung nach 1 1 bottom ROZ 1 col1 min. 96,0 1 col2 DIN 51 756 1 col3 MOZ 1 col1 min. 86,0 1 col2 DIN 51 756 1 col3 Dichte bei 15 °C 1 col1 min. 0,750 kg/l max. 0,770 1 col2 DIN 51 757 1 col3 Dampfdruck nach Reid 1 col1 min. 0,56 bar max. 0,64 1 col2 DIN 51 754 1 col3 Siedeverlauf 1 col1 1 col2 DIN 51 751 1 col3 Siedebeginn 1 col1 min. 24 °C max. 40 1 col2 1 col3 10 Vol.-%-Punkt 1 col1 min. 42 °C max. 58 1 col2 1 col3 50 Vol.-%-Punkt 1 col1 min. 90 °C max. 110 1 col2 1 col3 90 Vol.-%-Punkt 1 col1 min. 150 °C max. 170 1 col2 1 col3 Siedeende 1 col1 min. 185 °C max. 205 °C 1 col2 1 col3 Rückstand 1 col1 max. 2 Vol.-% 1 col2 1 col3 Kohlenwasserstoffanalyse (FIA) 1 col1 1 col2 DIN EN 10 1 col3 Olefine 1 col1 max. 15 Vol.-% 1 col2 1 col3 Aromaten 1 col1 max. 45 Vol.-% 1 col2 1 col3 Gesättigte Kohlenwasserstoffe 1 col1 Rest 1 col2 1 col3 Oxidationsstabilität 1 col1 min. 480 Minuten 1 col2 DIN EN 9 1 col3 Abdampfrückstand 1 col1 max. 4 mg/100 ml 1 col2 DIN EN 5 1 col3 Schwefelgehalt 1 col1 max. 0,04 Gew.-% 1 col2 DIN EN 41 oder DIN 51 400 1 col3 Bleigehalt 1 col1 max. 0,010 g/l 1 col2 DIN 51 769 Gaschromatographie 1 col3 1 top left 50 3 0 topbot 1 0 anforderungen %yes; normal Der Kraftstoff darf keine phosphorhaltigen Additive enthalten. Die Anforderungen an den Siedeverlauf beinhalten insgesamt verdampfte Mengen. normal normal Technische Daten des Prüfkraftstoffs für die Prüfung der Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor normal Typ: Dieselkraftstoff col1 8.00* col2 5.00* col3 5.00* Anforderungen 1 1 Prüfung nach 1 1 bottom Dichte bei 15 °C 1 col1 min. 0,835 kg/l max. 0,845 kg/l 1 col2 DIN 51 757 1 col3 Cetanzahl 1 col1 min. 48 max. 54 1 col2 DIN 51 773 1 col3 Siedeverlauf 1 col1 1 col2 DIN 51 751 1 col3 50 Vol.-%-Punkt 1 col1 min. 245 °C 1 col2 1 col3 90 Vol.-%-Punkt 1 col1 min. 320 °C max. 350 °C 1 col2 1 col3 Siedeende 1 col1 max. 370 °C 1 col2 1 col3 Viskosität bei 20 °C 1 col1 min. 3 mm /s max. 5 mm /s 1 col2 DIN 51 561 1 col3 Schwefelgehalt 1 col1 min. 0,10 Gew.-% max. 0,30 Gew.-% 1 col2 DIN EN 41 1 col3 Flammpunkt 1 col1 min. 55 °C 1 col2 DIN 51 755 1 col3 Grenzwert der Filtrierbarkeit 1 col1 max. –5 °C 1 col2 DIN 51 428 1 col3 Koksrückstand nach Conradson 1 col1 max. 0,1 Gew.-% 1 col2 DIN 51 551 1 col3 Asche 1 col1 max. 0,01 Gew.-% 1 col2 DIN EN 7 1 col3 Wassergehalt 1 col1 max. 0,05 Gew.-% 1 col2 DIN 51 777 1 col3 Kupferkorrosion 1 col1 max. 1–50 A 3 1 col2 DIN 51 769 1 col3 Neutralisationszahl 1 col1 max. 0,2 mg KOH/g 1 col2 DIN 51 558 1 col3 1 top left 50 3 0 topbot 1 0 anforderungen %yes; normal Die Anforderungen an den Siedeverlauf beinhalten insgesamt verdampfte Mengen. normal normal Prüfkraftstoff für die Prüfung von Flüssiggasfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor normal Bei Kraftfahrzeugen mit Flüssiggasantrieb ist als Prüfkraftstoff Flüssiggas nach DIN 51 622 Ausgabe 1973 zu verwenden. normal normal Formblatt: Mitteilung über die Betriebserlaubnis normal Muster normal Maximalformat: A4 normal Nummer der Betriebserlaubnis 1 .......... normal Fahrzeugart 1 .......... normal normal Fabrik- oder Handelsmarke des Fahrzeugs normal 1 .......... normal normal Fahrzeugtyp 1 .......... normal 1 .......... normal 1 .......... normal normal Fahrzeugtypen, auf die die Betriebserlaubnis ausgedehnt wird normal 1 .......... normal normal Name und Anschrift des Herstellers normal 1 .......... normal normal Gegebenenfalls Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers normal 1 .......... normal normal Massen der genehmigten Fahrzeugtypen in fahrbereitem Zustand normal 1 .......... normal normal Bezugsmassen der geprüften Fahrzeuge normal 1 .......... normal normal Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeuge normal 1 .......... normal normal Getriebe 1 .......... normal normal Anzahl der Gänge bzw. Schaltstufen 1 .......... normal normal Übersetzungsverhältnisse aller Fahrzeuge 1 .......... normal normal Leistung der geprüften Fahrzeuge 1 .......... normal normal Datum und Nummer der Prüfbescheinigung 1 .......... normal normal Ergebnisse der Prüfungen 1 .......... normal normal Fahrkurve I 1 .......... normal normal Fahrkurve II 1 .......... normal normal § 47a 1 .......... normal normal Verdunstungsmessung 1 .......... normal normal Dauertest (Verschlechterungsfaktor/-wert) 1 .......... normal normal Ort und Datum 1 .......... normal normal Unterschrift 1 .......... normal normal normal arabic normal normal normal arabic F776225_63_BJNR067910012BJNE015000000 f776225_02_BJNR067910012BJNE015000000 f776225_03_BJNR067910012BJNE015000000 1 normal Anhang I auto Fahrzeugbeschreibung gemäß Anlage XXIII auto S1 Fahrzeugtyp f776225_71_BJNR067910012BJNE015000000 auto col1 10* col2 100* 1 col1 0 0 Allgemeines 1 col2 0 1 col1 0 0 Fabrikmarke: 1 col2 0 1 col1 0 0 Typ und Handelsbezeichnung: 1 col2 0 1 col1 0 0 Art: 1 col2 0 1 col1 0 0 Klasse des Fahrzeugs: 1 col2 0 1 col1 0 0 Name und Anschrift des Herstellers: 1 col2 0 1 col1 0 0 Name und Anschrift des Beauftragten des Herstellers (ggf.): 1 col2 0 1 col1 0 0 Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs 1 col2 0 1 col1 0 0 Angetriebene Räder: 1 col2 0 1 col1 0 0 Abmessungen und Gewichte 1 col2 0 1 col1 0 0 Leermasse: Bezugsmasse: 1 col2 0 1 col1 0 0 Technisch zulässige Gesamtmasse: 1 col2 0 1 col1 0 0 Antriebsmaschine (s. Anhang II) 1 col2 0 1 col1 0 0 Kraftübertragung 1 col2 0 1 col1 0 0 Schaltgetriebe: – Bauart normal normal – automatisch/mechanisch normal normal normal Dash 1 col2 0 1 col1 0 0 Übersetzungsverhältnis: 1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes 1 col2 0 1 col1 0 0 Schaltpunkte (mechanisches Getriebe) zwischen den einzelnen Gängen in km/h: 1 col2 0 1 col1 0 0 Aufhängung 1 col2 0 1 col1 0 0 Normalbereifung – Abmessungen: normal normal – Dynamischer Rollumfang (nach DIN bzw. WdK): normal normal normal Dash 1 col2 0 Anlagen: 1 col2 col1 0 1. Lichtbilder und/oder Zeichnungen einer repräsentativen Fahrzeugausführung 1 col2 col1 0 2. Beschreibung des Motors nach Anhang II einschließlich der dort geforderten Anlagen 1 col2 col1 0 3. Lichtbilder des Motors und des Motorraums 1 col2 col1 0 4. ff. (ggf. weitere Anlagen auflisten) 1 col2 col1 top left 50 2 none 0 fahrzeugmarke %yes; f776225_71_BJNR067910012BJNE015000000 1 normal Anhang II auto Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII auto S1 col1 14* col2 14* col3 58* col4 80* 1 col1 0 0 Beschreibung des Motors 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Marke F776225_91_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Typ F776225_91_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung, mit Viertakt/Zweitakt F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Bohrung 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Hub 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Zahl und Anordnung der Zylinder und Zündfolge 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Hubraum 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Verdichtungsverhältnis F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Zeichnungen der Brennräume und Kolben 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Kühlsystem 1 0 col3 col2 0 Art des Kühlsystems (Wasser, Luft) 1 col4 0 1 col1 0 0 Aufladung, Art, Kurzbeschreibung 1 0 col3 col2 0 ggf. Typ, Antrieb und/oder Ladedruck, Ladeluftkühlung 1 col4 0 1 col1 0 0 Ansaugsystem 1 0 col3 col2 0 (Beschreibung, Einrichtung zur Anpassung der Luftvorwärmung an Außentemperatur) 1 col4 0 1 col1 0 0 Ansaugkrümmer 1 0 col3 col2 0 Zeichnung mit Hauptabmessungen 1 col4 0 1 col1 0 0 Luftfilter 1 col2 0 0 right 1 1 col3 0 2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Marke 1 col2 0 0 Zeichnung mit Hauptabmessungen 1 col4 0 1 col1 0 0 Typ 1 col2 0 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Ansaugschalldämpfer Marke Typ 1 0 col3 col2 0 ggf. 1 col4 0 1 col1 0 0 Kurbelgehäuseentlüftung 1 0 col3 col2 0 Beschreibung und Skizzen einschließlich der Charakteristik der Drosselstelle(n) 1 col4 0 1 col1 0 0 Zusätzliche Einrichtungen zur Abgasreinigung 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Beschreibung und Skizzen (mit Angabe aller wesentlichen Daten einschließlich Regelbereiche) sowie Kennzeichnung 1 justify 0 col3 col2 0 z. B. Sekundärluftzufuhr Leerlaufsteller Drehzahlschaltgerät Taktventil O -Sonde Lambda-Steuergerät Katalysator Abgasrückführung Partikelfilter Warneinrichtung für Wartung/Fehlfunktionen Verdunstungsemissionsrelevante Bauteile 1 col4 0 1 col1 0 0 Ansaug- und Kraftstoffsystem 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Beschreibung und Skizzen der Ansaugleitung nebst Zubehör 1 justify 0 col3 col2 0 z. B. Drosselklappendämpfer, Vorwärmer, zusätzliche Luftanschlüsse 1 col4 0 1 col1 0 0 Kraftstoffzufuhr 1 0 col3 col2 0 ggf. Angaben über Schubabschaltung und Leerlaufregelung 1 col4 0 3.2.1 1 col1 0 0 durch Vergaser Zahl der Vergaser 1 0 col3 col2 0 Angabe der Art 1 col4 0 3.2.1.1 1 col1 0 0 Marke 1 0 col3 col2 0 Hersteller 1 col4 0 3.2.1.2 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 Typangabe 1 col4 0 3.2.1.3 1 col1 0 0 Einstellelemente F776225_911_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 (bei elektronischem Vergaser: z. B. Steuergerät, Temperatursensoren, Drosselklappenansteller usw.) 1 col4 0 1 col1 0 0 Leerlaufeinstellung und Eingriffssicherung 1 0 col3 col2 0 Beschreibung und Skizzen 1 col4 0 3.2.1.3.1 1 col1 0 0 Düsen 1 0 col3 col2 0 Angaben über Düsenbestückung, Durchmesserangaben 1 col4 0 3.2.1.3.2 1 col1 0 0 Lufttrichter 1 0 col3 col2 0 Durchmesser 1 col4 0 3.2.1.3.3 1 col1 0 0 Füllstand in der Schwimmerkammer 1 0 col3 col2 0 Höhe des Füllstands unter Angabe der Prüfbedingungen 1 col4 0 3.2.1.3.4 1 col1 0 0 Gewicht des Schwimmers 1 0 col3 col2 0 Gewichtsangabe 1 col4 0 3.2.1.3.5 1 col1 0 0 Schwimmernadel 1 0 col3 col2 0 Durchmesser 1 col4 0 3.2.1.4 1 col1 0 0 Starthilfe 1 0 col3 col2 0 handbedient oder automatisch 1 col4 0 1 col1 0 0 Einstellung der Schließanlage F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 Angabe über die Justierung 1 col4 0 3.2.1.5 1 col1 0 0 Kraftstoffpumpe 1 0 col3 col2 0 Druckangabe oder Kennlinie F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 col4 0 3.2.2 1 col1 0 0 Durch Einspritzeinrichtung Beschreibung des Systems 1 justify 0 col3 col2 0 z. B. K-Jetronic und ggf. Luftmengenmesser F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 Steuergerät F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 Mengenteiler F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 Warmlaufregler F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 Thermozeitschalter F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 Kaltstartventil F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 Kraftstoff-Förderpumpe (Typ angeben) Systemdruck (Druck angeben) F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 Eingriffssicherung F776225_913_BJNR067910012BJNE015000000 Taktventil 1 col4 0 1 col1 0 0 1 0 col3 col2 0 F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_913_BJNR067910012BJNE015000000 0 normal 1 col4 0 1 col1 0 0 Arbeitsweise 1 0 col3 col2 0 z. B. Einspritzung in den Ansaugkrümmer/Vorkammer/Wirbelkammer, Direkteinspritzung 1 col4 0 3.2.2.1 1 col1 0 0 Einspritzpumpe 1 0 col3 col2 0 falls nicht in Nummer 3.2.2 enthalten 1 col4 0 3.2.2.1.1 1 col1 0 0 Marke 1 col2 0 0 right 1 1 col3 0 1 0 ggf. 1 left col4 1 0 middle 3.2.2.1.2 1 col1 0 0 Typ 1 col2 0 0 3.2.2.1.3 1 col1 0 0 Einspritzmenge mm je Hub bei min der Pumpe F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 oder Kennlinie F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 Kalibrierverfahren: auf dem Prüfstand/am Motor F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.1.4 1 col1 0 0 Einspritzzeitpunkt 1 0 col3 col2 0 ggf. 1 col4 0 3.2.2.1.5 1 col1 0 0 Einspritzkurve 1 0 col3 col2 0 ggf. 1 col4 0 3.2.2.2 1 col1 0 0 Einspritzdüse 1 0 col3 col2 0 Kennzeichnung 1 col4 0 3.2.2.3 1 col1 0 0 Regler 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.3.2 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.3.3 1 col1 0 0 Abregeldrehzahl unter Last 1 0 col3 col2 0 min 1 col4 0 3.2.2.3.4 1 col1 0 0 Höchstdrehzahl ohne Last 1 0 col3 col2 0 min 1 col4 0 3.2.2.3.5 1 col1 0 0 Leerlaufdrehzahl: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.4 1 col1 0 0 Kaltstarteinrichtung: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.4.1 1 col1 0 0 Marke: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.4.2 1 col1 0 0 Typ: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.4.3 1 col1 0 0 Beschreibung: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.5 1 col1 0 0 Starthilfe: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.5.1 1 col1 0 0 Marke: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.5.2 1 col1 0 0 Typ: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 3.2.2.5.3 1 col1 0 0 Beschreibung: 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Ventilsteuerzeiten oder gleichwertige Daten 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel oder gleichwertige Merkmale anderer Steuerungen bezogen auf den oberen Totpunkt 1 justify 0 col3 col2 0 Angabe von Ventilhub Angabe von Einlass/Auslass vor/nach OT 1 col4 0 1 col1 0 0 Bezugs- und/oder Einstellbereiche F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 Angabe von Einlass/Auslass-Spiel 1 col4 0 1 col1 0 0 Zündung 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Art der Zündsysteme 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Beschreibung 1 0 col3 col2 0 z. B. Transistor-Zündanlage 1 col4 0 5.1.1 1 col1 0 0 Marke 1 0 col3 col2 0 ggf. 1 col4 0 5.1.2 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 ggf. 1 col4 0 5.1.3 1 col1 0 0 Zündverstellkurve F776225_914_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 Zeichnung (bei zusätzlichen Maßnahmen zur Zündverstellung Verstellbereich) 1 col4 0 5.1.4 1 col1 0 0 Zündzeitpunkt F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 Angabe der Randbedingungen 1 col4 0 5.1.5 1 col1 0 0 Unterbrecherkontaktabstand und Schließwinkel 1 0 col3 col2 0 ggf. Angaben über Kontaktabstand und Art der Regelung 1 col4 0 1 col1 0 0 Schalldämpferanlage 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Beschreibung und Skizzen 1 0 col3 col2 0 Zeichnungen von Schalldämpfer und Katalysator sowie Schema der Gesamtanlage mit Hauptabmessungen der Bauteile 1 justify col4 0 1 col1 0 0 Zusätzliche Angaben über die Prüfbedingungen 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Zündkerzen 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 7.1.1 1 col1 0 0 Marke 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 7.1.2 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 Angaben über Hersteller Typ Kennzeichnung 1 col4 0 7.1.3 1 col1 0 0 Elektrodenabstand 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Zündspule 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 7.2.1 1 col1 0 0 Marke 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 7.2.2 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Zündkondensator 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 7.3.1 1 col1 0 0 Marke 1 0 col3 col2 0 falls vorhanden 1 col4 0 7.3.2 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Motorleistung (vom Hersteller anzugeben) 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Leerlaufdrehzahl F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Kohlenmonoxidgehalt im Abgas bei Leerlauf nach Angabe des Herstellers (Vol.-%) 1 justify 0 col3 col2 0 CO-Angaben in % ggf. vor und nach Katalysator, ggf. Referenzwert gem. § 47a angeben 1 col4 0 1 col1 0 0 Nennleistungsdrehzahl F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Nennleistung 1 0 col3 col2 0 Leistung in kW (Messmethode angeben) 1 col4 0 1 col1 0 0 Verwendete Schmiermittel 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Marke 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Typ 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Information über Startvorgang 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 Austausch der O -Sonde 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 0 nach 1 col2 0 0 km 1 col3 0 0 ggf. 1 col4 0 1 col1 0 0 Austausch des Katalysators 1 0 col3 col2 0 1 col4 0 1 col1 0 nach 1 col2 0 km 1 col3 0 ggf. 1 col4 top left 50 4 none 1 9teil1 %yes; F776225_911_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_91_BJNR067910012BJNE015000000 F776225_914_BJNR067910012BJNE015000000 1 normal Kriterien für einen gleichwertigen Nachweis werden nach Zustimmung der Länder im Verkehrsblatt veröffentlicht. * page F776225_63_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Die Anforderungen werden im Verkehrsblatt veröffentlicht. ** page f776225_02_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Beurteilungskriterien werden im Verkehrsblatt veröffentlicht. *** page f776225_03_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Bei Vorlage einer Abgasgenehmigung nach Nummer 1.12 der Anlage XXIII für den vorgestellten Fahrzeugtyp Angabe der entsprechenden Genehmigungsnummer. * page f776225_71_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Bei nicht herkömmlichen Motortypen und Systemen sind vom Hersteller Angaben zu machen, die den nachstehend geforderten gleichwertig sind. 1 manuell F776225_911_BJNR067910012BJNE015000000 exp ) Nichtzutreffendes streichen. 2 manuell F776225_92_BJNR067910012BJNE015000000 exp ) Toleranz angeben. 3 manuell F776225_93_BJNR067910012BJNE015000000 exp ) Bei Vorlage einer Abgasgenehmigung entsprechend Nummer 1.12 der Anlage XXIII auch Angabe der für den jeweiligen Markt vorgesehenen Bezeichnung. * manuell F776225_91_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Bei kennfeldgesteuerten Zündungen Zündkennfeld oder charakteristische Punkte. ** manuell F776225_914_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Kennzeichnung angeben * manuell F776225_912_BJNR067910012BJNE015000000 normal ) Beschreibung und Skizzen ** manuell F776225_913_BJNR067910012BJNE015000000 normal )
Kurz erklärt
- Die Vorschriften regeln die Anforderungen an die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen von Luftverunreinigungen.
- Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge während der gesamten Lebensdauer die festgelegten Emissionsgrenzwerte einhalten.
- Es sind Prüfungen zur Überprüfung der Abgas- und Verdunstungsemissionen erforderlich, die unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden müssen.
- Änderungen an genehmigten Fahrzeugtypen oder Wartungsplänen müssen der Genehmigungsbehörde gemeldet werden, die entscheidet, ob eine erneute Prüfung notwendig ist.
- Die Genehmigungsbehörde ist für die Überwachung und Genehmigung der Fahrzeuge verantwortlich und kann Prüfungen in anderen Staaten anerkennen, wenn diese gleichwertig sind.