Anlage XXI – (§ 49 Absatz 3)Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 822 - 824) Fundstelle Allgemeines normal Lärmarme Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, bei denen alle lärmrelevanten Einzelquellen dem Stand moderner Lärmminderungstechnik entsprechen. normal normal Lastkraftwagen normal normal Geräuschgrenzwerte normal Der Stand moderner Lärmminderungstechnik ist für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t dann gegeben, wenn folgende nach Leistungsklassen unterschiedliche Grenzwerte eingehalten oder unterschritten werden: Tabelle 1 auto S1 col1 1 1* center col2 2 1* center col3 3 1* center col4 4 1* 1 col1 1 2 1 Motorleistung 1 col4 col2 0 middle 1 0 0 middle 1 0 0 middle 1 0 middle weniger als 75 kW 1 col2 1 1 middle von 75 kW bis weniger als 150 kW 1 col3 1 1 middle 150 kW oder mehr 1 col4 1 middle bottom Fahrgeräusch 1 col1 1 77 dB(A) 1 col2 1 middle 78 dB(A) 1 col3 1 middle 80 dB(A) 1 col4 1 middle Motorbremsgeräusch F776225_61_BJNR067910012BJNE014800000 1 col1 1 77 dB(A) 1 col2 1 middle 78 dB(A) 1 col3 1 middle 80 dB(A) 1 col4 1 middle Druckluftgeräusch F776225_61_BJNR067910012BJNE014800000 1 col1 1 72 dB(A) 1 col2 1 middle 72 dB(A) 1 col3 1 middle 72 dB(A) 1 col4 1 middle Rundumgeräusch F776225_62_BJNR067910012BJNE014800000 1 col1 1 77 dB(A) 1 col2 1 middle 78 dB(A) 1 col3 1 middle 80 dB(A) 1 col4 1 middle top left 50 4 topbot 1 6Teil1 %yes; F776225_61_BJNR067910012BJNE014800000 F776225_62_BJNR067910012BJNE014800000 0 normal normal Während einer Einführungszeit bis zum 31. Dezember 1987 gelten auch Fahrzeuge als lärmarm, deren Geräuschemissionen die Werte der Tabelle 1 um bis zu 2 dB(A) überschreiten. normal Lastkraftwagen mit lärmrelevanten Zusatzaggregaten wie zum Beispiel Pumpen, Standheizung, Klimaanlagen, Mülltrommeln gelten nur dann als lärmarm, wenn durch eine Zusatzprüfung festgestellt wird, dass auch diese Lärmquellen dem Stand moderner Lärmminderungstechnik entsprechen. Dies gilt in der Regel als erfüllt, wenn das Geräusch der Zusatzaggregate in deren lautestem Betriebszustand nicht lauter als 65 dB(A) in 7 m Abstand ist und keinen ton- oder impulshaltigen Geräuschcharakter aufweist. Für Zusatzaggregate kann der Stand moderner Lärmminderungstechnik durch Einzelrichtlinien festgelegt werden. normal normal Geräuschmessverfahren normal normal 2.2.1 Fahrgeräusch normal Das Fahrgeräusch wird auf der Messstrecke nach Abbildung 1 bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m seitlicher Entfernung von der Fahrspurmitte nach der in § 49 Absatz 2 Nummer 1 genannten Richtlinie mit folgender Abweichung ermittelt: normal Ein nach der in § 49 Absatz 2 Nummer 1 genannten Richtlinie notwendiges Hochschalten der Gänge aus X/2 ist in dem Gang zu beenden, in dem die höchstzulässige Motordrehzahl (zum Beispiel Abregeldrehzahl) erstmals bei Überfahren der Linie BB´ nicht mehr erreicht wird. normal normal 2.2.2 Motorbremsgeräusch normal Die Messung wird auf der Messstrecke nach Abbildung 1 beidseitig am beladenen Fahrzeug vorgenommen. Dabei ist diejenige Getriebestufe einzulegen, in der die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bei Nennleistungsdrehzahl des Motors am nächsten bei 40 km/h liegt. Aus der der Nennleistungsdrehzahl entsprechenden Geschwindigkeit heraus wird die Motorbremse bei Überqueren der Linie AA´ voll eingeschaltet und der höchste A-Schallpegel an den Messorten während der Vorbeifahrt zwischen den Linien AA´ und BB´ gemessen. normal normal Abbildung 1 normal Markierung der Messstrecke für das Messen des Fahrgeräuschs normal center 1010 inline bgbl1_2012_j0679-1_0220.jpg TIF 300 normal normal 2.2.3 Rundumgeräusch normal Die Messung erfolgt am stehenden Fahrzeug gemäß Abbildung 2 an acht Messpunkten in 7 m Entfernung vom Fahrzeugumriss und in 1,2 m Höhe. normal Vor der Messung ist der Motor auf normale Betriebstemperatur zu bringen. normal Die Messung soll bei folgender Betriebsbedingung ausgeführt werden: normal Der Gasfußhebel ist stoßweise so weit zu betätigen, dass die Abregeldrehzahl jeweils kurz erreicht wird (Beschleunigungsstoß). normal Für jeden der acht Messpunkte wird der höchste hierbei auftretende A-Schallpegel ermittelt. normal Lässt sich aus motortechnischen Gründen keine bestimmte Abregeldrehzahl erreichen, ist die Messung wie folgt durchzuführen. normal Die Drehzahl wird zunächst auf 3/4 der Nennleistungsdrehzahl konstant gehalten und dann so schnell wie möglich auf Leerlaufdrehzahl abgesenkt. normal Für jeden der acht Messpunkte wird der höchste A-Schallpegel ermittelt, der während einer kurzen Einhaltung der oben angegebenen konstanten Drehzahl und der Zeit für den Drehzahlabfall auftritt. Bei Anwendung dieses Messverfahrens sind die Grenzwerte für das Rundumgeräusch gegenüber den Werten aus der Tabelle 1 um 5 dB(A) niedriger anzusetzen. normal normal Abbildung 2 normal Lage der Messpunkte für das Messen des Rundumgeräuschs normal center 964 inline bgbl1_2012_j0679-1_0230.jpg TIF 300 normal normal 2.2.4 Druckluftgeräusche normal Die Messung erfolgt am stehenden Fahrzeug in den Messpunkten 2 und 6 gemäß Abbildung 2. normal Ermittelt werden die höchsten A-Schallpegel des Druckregler-Abblasgeräuschs und des Entlüftungsgeräuschs nach Betätigen der Betriebs- und Feststellbremse. normal Das Druckregler-Abblasgeräusch wird bei Leerlauf des Motors ermittelt. normal Das Entlüftungsgeräusch wird beim Betätigen der Betriebs- und Feststellbremse ermittelt, wobei vor jeder Messung die Druckluftanlage auf den höchsten Betriebsdruck zu bringen ist und der Motor abgestellt wird. normal normal 2.2.5 Auswertung der Ergebnisse normal Die Messungen werden für alle Messpunkte zweimal ausgeführt. normal Zur Berücksichtigung der Ungenauigkeiten der Messgeräte gilt der am Gerät abgelesene, um 1 dB(A) verringerte Wert als Messergebnis. Die Messergebnisse werden als gültig angesehen, wenn der Unterschied der am gleichen Messpunkt vorgenommenen Messungen 2 dB(A) nicht übersteigt. Als Prüfergebnis gilt das höchste Messergebnis aller unter Nummer 2.2.1 bis 2.2.4 jeweils beschriebenen Messpunkte. Übersteigt dieser Wert den zulässigen Grenzwert um 1 dB(A), so sind für den entsprechenden Messpunkt zwei weitere Messungen durchzuführen. Hierbei müssen drei der vier Messergebnisse innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegen. normal normal 2.2.6 Sonstiges normal Hinsichtlich der Messgeräte und aller akustischen Randbedingungen bei der Messung gelten die Vorschriften der in § 49 Absatz 2 Nummer 1 genannten Richtlinie. normal normal normal arabic Sofern entsprechende Bremseinrichtungen vorhanden sind. 1 table F776225_61_BJNR067910012BJNE014800000 exp ) Enfällt bei elektrischem Antrieb. 2 table F776225_62_BJNR067910012BJNE014800000 exp )
Kurz erklärt
- Lärmarme Kraftfahrzeuge sind solche, die moderne Lärmminderungstechniken nutzen und bestimmte Geräuschgrenzwerte einhalten.
- Für Lastkraftwagen über 2,8 t gelten unterschiedliche Geräuschgrenzwerte je nach Motorleistung, z.B. maximal 77 dB(A) für unter 75 kW.
- Fahrzeuge mit zusätzlichen Aggregaten wie Pumpen oder Klimaanlagen müssen ebenfalls spezielle Lärmmessungen bestehen, um als lärmarm zu gelten.
- Geräuschmessungen erfolgen an verschiedenen Punkten und unter bestimmten Bedingungen, um die Lautstärke des Fahrgeräuschs, Motorbremsgeräusch und Rundumgeräusch zu bestimmen.
- Die Messergebnisse müssen innerhalb festgelegter Toleranzen liegen, um als gültig zu gelten; bei Überschreitungen sind zusätzliche Messungen erforderlich.