Anlage XVIII – (zu § 57b Absatz 1 und 4)Prüfung der Fahrtenschreiber
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 191, S. 12 – 14) Fundstelle Allgemeines normal Der Begriff Prüfung der Fahrtenschreiber umfasst die Einbauprüfung und die Nachprüfung. normal normal Voraussetzungen für die Prüfung der Fahrtenschreiber normal normal Analoge Fahrtenschreiber müssen gemäß den Vorgaben des Anhangs I Kapitel 5 Nummer 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung eingebaut sein. normal normal Digitale Fahrtenschreiber der ersten Generation müssen gemäß den Vorgaben des Anhangs I B Kapitel V Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung eingebaut sein. normal normal Digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation müssen gemäß den Vorgaben des Anhangs I C Nummer 5.1 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung eingebaut sein. normal normal Datensicherung bei Austausch des digitalen Fahrtenschreibers normal Wird im Rahmen einer Prüfung ein defekter digitaler Fahrtenschreiber ausgetauscht, so hat die Werkstatt, die die Prüfung durchführt, die im Speicher des defekten Geräts befindlichen Daten des betroffenen Transportunternehmens herunterzuladen und ihm auf dessen Verlangen zu übermitteln und hierüber eine Bescheinigung nach dem Muster in Nummer 7 auszustellen. Ist ein Herunterladen der Daten nicht möglich, so ist hierüber ebenfalls eine Bescheinigung nach dem Muster in Nummer 7 auszustellen. Die Werkstatt hat eine Kopie der nach Satz 1 oder 3 ausgestellten Bescheinigungen für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausstellung aufzubewahren. normal normal Art und Gegenstand der Prüfung der Fahrtenschreiber normal Bei Kraftfahrzeugen, die mit Fahrtenschreibern ausgerüstet sein müssen, ist bei der Prüfung der Fahrtenschreiber die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/799, jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung, festzustellen. normal normal Durchführung der Prüfung der Fahrtenschreiber, Nachweise normal normal Prüfungen sind nach Maßgabe der Anlage XVIIIa durchzuführen. Abweichende Prüfschritte aufgrund bauartbedingter Umstände müssen im Prüfnachweis begründet und dokumentiert werden. In diesen Fällen ist dem Fahrzeughalter eine lesbare Kopie des Prüfnachweises auszuhändigen. Eine Kopie des Prüfnachweises ist zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen. normal normal Das nach Abschluss der Prüfung anzubringende Einbauschild muss folgende Angaben enthalten: a) Name, Anschrift oder Firmenzeichen des anerkannten Fahrtenschreiberherstellers oder der von diesem beauftragten Kraftfahrzeugwerkstatt oder Name, Anschrift oder Firmenzeichen des anerkannten Fahrzeugherstellers oder des anerkannten Fahrzeugimporteurs, normal normal b) Wegimpulszahl des Kraftfahrzeugs in der Form „w = … Imp/km“ bei der Messung von Impulsen je Kilometer, normal normal c) Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form „w = … U/km“ bei der Messung der Umdrehungen der Räder je Kilometer, normal normal d) Konstante des Fahrtenschreibers in der Form „k = … Imp/km“, normal normal e) tatsächlicher Reifenumfang in der Form „L = … mm“, normal normal f) Reifengröße, normal normal g) Datum der Bestimmung der Wegimpulszahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, normal normal h) Fahrzeug-Identifizierungsnummer 17-stellig; bei analogen Fahrtenschreibern genügen die letzten acht Zeichen, normal normal i) bei Verwendung eines Adapters zusätzlich folgende Angaben: aa) Fahrzeugteil, in das der Adapter eingebaut wird, normal normal bb) Fahrzeugteil, in das der Weg- oder Geschwindigkeitsgeber eingebaut wird, wenn er nicht an das Getriebe angeschlossen ist, normal normal cc) Farbe des Kabels zwischen dem Adapter und dem Fahrzeugteil, das seine Eingangsimpulse bereitstellt, und normal normal dd) Seriennummer des eingebetteten Weg- oder Geschwindigkeitsgebers des Adapters, normal normal normal a-alpha normal normal j) bei digitalen Fahrtenschreibern zusätzlich folgende Angaben: aa) Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer externen GNSS-Ausrüstung, normal normal bb) Seriennummer der externen GNSS-Ausrüstung, normal normal cc) Seriennummer der Fernkommunikationsausrüstung, normal normal dd) Seriennummern aller vorhandenen Plombierungen. normal normal normal a-alpha normal normal normal alpha normal normal 5.2.1 Bei Fahrzeugen der Klassen M und N , die mit einem Adapter nach Anhang IC Nummer 1 Doppelbuchstabe yy der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 oder Anhang IB Kapitel I Doppelbuchstabe rr der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung, ausgestattet sind und bei denen das Einbauschild nicht alle der in Nummer 4.2 genannten Angaben enthalten kann, kann ein zweites zusätzliches Einbauschild verwendet werden. In diesen Fällen muss das zusätzliche Einbauschild mindestens die Angaben nach Nummer 4.2 Buchstabe i enthalten, plombiert sein, falls es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt, und an oder neben dem ersten Einbauschild angebracht werden. Ein zweites Einbauschild muss zudem Name, Anschrift oder Firmenzeichen des anerkannten Einbaubetriebes oder der beauftragten Werkstatt, der oder die den Einbau vorgenommen hat, sowie das Einbaudatum tragen. normal normal Über jede durchgeführte Prüfung ist ein Nachweis zu führen. In dem Nachweis sind Halter, Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, das Ergebnis der Prüfung und das Datum der Anbringung des Einbauschilds anzugeben. Bei analogen Fahrtenschreibern genügt die Angabe der letzten acht Zeichen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer. normal Bei Einbauprüfungen nach § 57b Absatz 4 entfällt die Pflicht zur Angabe von Halter, Hersteller und amtlichem Kennzeichen des Kraftfahrzeugs. Der Prüfnachweis ist von dem Unternehmen, das die Prüfung durchgeführt hat, drei Jahre aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen. normal normal Plombierung normal Die Plombierung der Geräteteile hat zu erfolgen: a) für analoge Fahrtenschreiber nach Anhang I Kapitel V Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung, normal normal b) für digitale Fahrtenschreiber der ersten Generation nach Anhang I B Kapitel V Nummer 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung, normal normal c) für digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation nach Anhang I C Kapitel 5.3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/799 in der aus dem Anhang zu dieser Anlage ersichtlichen Fassung. normal normal normal alpha normal normal Muster für eine Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten normal Für eine Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten ist das nachfolgende Muster zu verwenden: normal col1 Muster 1 center 0 Bescheinigung Nummer: 1/XXXX 1 center 0 Digitale Fahrtenschreiber 1 center 0 Bescheinigung über das Herunterladen von Daten/ 1 center 0 über die Unmöglichkeit des Herunterladens von Daten F830186_03_BJNR067910012BJNE014102123 1 center 0 1 top left 50 1 none 1 %yes; normal left leftSplit right rightSplit Der Fahrtenschreiber, der nachfolgend unter Nummer 2 beschrieben ist und im Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: .......... 1 eingebaut war/ist*, wurde ausgetauscht am: (Datum) .......... 1 1 leftSplit 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal normal 4.5 arabic normal col1 Angaben zum Fahrtenschreiber 1 top center 50 1 none 1 %yes; Hersteller: .......... 1 normal Modell: .......... 1 Seriennummer: .......... 1 normal normal Die im Fahrtenschreiber gespeicherten Daten F830186_03_BJNR067910012BJNE014102123 a) wurden heruntergeladen und können zur Verfügung gestellt werden (siehe nachfolgende Bemerkungen) normal normal b) konnten nicht heruntergeladen werden und sind daher nicht verfügbar, – weil .......... 1 normal normal – folgende Versuche zur Reparatur des Fahrtenschreibers, die ein Herunterladen der Daten ermöglichen sollten, wurden unternommen: .......... 1 normal normal normal Dash normal normal normal alpha normal normal normal 4.5 arabic normal Bemerkungen (a) Heruntergeladene Daten dürfen nur dem betroffenen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt werden, das heißt dem Unternehmen, das sich mittels einer Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingeloggt hat. normal normal (b) Nur Daten, die sich auf das betroffene Transportunternehmen beziehen, dürfen diesem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. normal normal (c) Die Daten werden nur für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem unter Nummer 1 genannten Tag aufbewahrt und nach Ablauf dieses Zeitraums vernichtet. normal normal (d) Für den Zugriff auf die gespeicherten Daten ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. normal normal (e) Die gespeicherten Daten werden nur auf Antrag übermittelt. Der Antrag ist schriftlich an die unten genannte Adresse des Unternehmens zu richten, das die Daten zur Übermittlung bereithält. In dem Antrag ist anzugeben, wie die Daten übermittelt werden sollen (zum Beispiel per Einschreiben, E-Mail etc.). normal normal normal 5 alpha normal Unternehmen, das die Daten zur Übermittlung bereithält: normal Datum, Unterschrift, Firmenstempel normal F830186_03_BJNR067910012BJNE014102123 1 normal normal normal normal 10 arabic __________ Nichtzutreffendes streichen * manuell F830186_03_BJNR067910012BJNE014102123 normal
Kurz erklärt
- Die Prüfung der Fahrtenschreiber umfasst sowohl die Einbauprüfung als auch die Nachprüfung.
- Analoge und digitale Fahrtenschreiber müssen gemäß spezifischen EU-Vorgaben eingebaut werden.
- Bei Austausch eines defekten digitalen Fahrtenschreibers müssen die gespeicherten Daten heruntergeladen und dem Transportunternehmen übermittelt werden.
- Prüfungen müssen dokumentiert werden, und der Prüfnachweis ist für drei Jahre aufzubewahren.
- Ein Einbauschild muss wichtige Informationen wie Hersteller, Wegimpulszahl und Fahrzeug-Identifizierungsnummer enthalten.