Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
15. Oktober 1998
§ 4
§ 4 – stvoausnv_9
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Kurz erklärt
- Die Stützlast bezieht sich auf die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
- Sie sollte sich an der maximalen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers orientieren.
- Es gibt eine Obergrenze für die Stützlast.
- Diese Obergrenze ist der kleinere Wert zwischen den beiden maximalen Stützlasten.
- Die Regelung sorgt für Sicherheit beim Fahren mit Anhängern.