Bund
außer Kraft / künft.
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. März 2005
Eingangsformel
Eingangsformel – stvoausnv_12
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Kurz erklärt
- Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen handelt auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes.
- Es bezieht sich auf § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes.
- Die Bekanntmachung des Gesetzes stammt vom 5. März 2003.
- Das Ministerium hat die zuständigen obersten Landesbehörden angehört.
- Es wird eine Verordnung erlassen.