Gesetzklar
Bund außer Kraft / künft. BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. März 2005
Eingangsformel

Eingangsformel – stvoausnv_12

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

Kurz erklärt

  • Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen handelt auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Es bezieht sich auf § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes.
  • Die Bekanntmachung des Gesetzes stammt vom 5. März 2003.
  • Das Ministerium hat die zuständigen obersten Landesbehörden angehört.
  • Es wird eine Verordnung erlassen.