Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
01. September 2017
Anlage 88
Anlage 88 – (zu § 38)Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und über Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze in der Forstwirtschaft vom 1. Januar 2002
Kurz erklärt
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