Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 255f

§ 255f – Verordnungsermächtigung

Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen.

Kurz erklärt

  • Die Bundesregierung legt das Sicherungsniveau vor Steuern fest.
  • Dies geschieht durch eine Rechtsverordnung.
  • Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
  • Die Festlegung erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.
  • Das Sicherungsniveau bezieht sich auf das jeweilige Jahr.