Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 255c
§ 255c – Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024
Zum 1. Juli 2024 tritt der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) und die hiervon betroffenen Renten sind insoweit anzupassen. Hierüber erhalten die Rentnerinnen und Rentner eine Anpassungsmitteilung.
Kurz erklärt
- Ab dem 1. Juli 2024 wird der aktuelle Rentenwert für alle Renten gültig.
- Der bisherige Rentenwert (Ost) wird durch den neuen Rentenwert ersetzt.
- Die betroffenen Renten werden entsprechend angepasst.
- Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Mitteilung über die Anpassung.
- Die Änderungen betreffen alle, die eine Rente beziehen.