Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 65
§ 65 – Anpassung der Renten
Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.
Kurz erklärt
- Die Renten werden jährlich am 1. Juli angepasst.
- Der aktuelle Rentenwert wird durch einen neuen Rentenwert ersetzt.
- Diese Anpassung betrifft alle Renten.
- Die Anpassung erfolgt automatisch jedes Jahr.
- Ziel ist es, die Renten an die wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.