Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 62

§ 62 – Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten

Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.

Kurz erklärt

  • Rentenrechtliche Zeiten werden bei der Schadensersatzberechnung nicht ignoriert.
  • Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bestehen, auch wenn rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
  • Die Berücksichtigung dieser Zeiten führt nicht zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruchs.
  • Verminderte Erwerbsfähigkeit wird unabhängig von rentenrechtlichen Zeiten behandelt.
  • Der Anspruch auf Schadenersatz bleibt vollständig erhalten.