Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. März 1997
§ 394

§ 394 – Verarbeitung von Sozialdaten durch die Bundesagentur

(1) Die Bundesagentur darf Sozialdaten nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben erforderlich ist. Ihre Aufgaben nach diesem Buch sind die Feststellung eines Versicherungspflichtverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit, normal normal die Erbringung von Leistungen der Arbeitsförderung, normal normal die Erstellung von Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung, normal normal die Überwachung der Beratung und Vermittlung durch Dritte, normal normal die Zustimmung zur Zulassung der Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz, die Zustimmung zur Anwerbung aus dem Ausland sowie die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung-EU, normal normal die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung, normal normal die Unterrichtung der zuständigen Behörden über Anhaltspunkte von Schwarzarbeit, Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, normal normal die Überwachung der Melde-, Anzeige-, Bescheinigungs- und sonstiger Pflichten nach dem Achten Kapitel sowie die Erteilung von Auskünften, normal normal der Nachweis von Beiträgen sowie die Erhebung von Umlagen für die ergänzenden Leistungen nach § 102 und das Insolvenzgeld, normal normal die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen. normal normal normal arabic (2) Eine Verarbeitung für andere als die in Absatz 1 genannten Zwecke ist nur zulässig, soweit dies durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches angeordnet oder erlaubt ist.

Kurz erklärt

  • Die Bundesagentur darf Sozialdaten nur verarbeiten, wenn es für ihre gesetzlichen Aufgaben notwendig ist.
  • Zu ihren Aufgaben gehören die Feststellung von Versicherungspflicht, die Erbringung von Arbeitsförderungsleistungen und die Erstellung von Statistiken.
  • Sie überwacht die Beratung und Vermittlung durch Dritte sowie die Einhaltung des Aufenthaltsgesetzes.
  • Die Agentur bekämpft Leistungsmissbrauch und informiert über Schwarzarbeit und Steuervergehen.
  • Eine Verarbeitung der Daten für andere Zwecke ist nur erlaubt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder erlaubt ist.