Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. März 1997
§ 353
§ 353 – Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.
Kurz erklärt
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig für die Sozialversicherung.
- Es kann Verwaltungsvorschriften erlassen.
- Diese Vorschriften benötigen die Zustimmung des Bundesrates.
- Sie dienen der Durchführung von Meldungen.
- Die Regelungen betreffen die Sozialversicherungsträger.