§ 162 – Teilarbeitslosengeld
(1) Anspruch auf Teilarbeitslosengeld hat, wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer teilarbeitslos ist, normal normal sich teilarbeitslos gemeldet und normal normal die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt hat. normal normal normal arabic (2) Für das Teilarbeitslosengeld gelten die Vorschriften über das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sowie für Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung entsprechend, soweit sich aus den Besonderheiten des Teilarbeitslosengeldes nichts anderes ergibt, mit folgenden Maßgaben: Teilarbeitslos ist, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hat, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht. normal normal Die Anwartschaftszeit für das Teilarbeitslosengeld hat erfüllt, wer in der Teilarbeitslosengeld-Rahmenfrist von zwei Jahren neben der weiterhin ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung mindestens zwölf Monate eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Für die Teilarbeitslosengeld-Rahmenfrist gelten die Regelungen zum Arbeitslosengeld über die Rahmenfrist entsprechend. normal normal Die Dauer des Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld beträgt sechs Monate. normal normal Bei der Feststellung der Lohnsteuer (§ 153 Absatz 2) ist die Lohnsteuerklasse maßgeblich, die für das Beschäftigungsverhältnis zuletzt galt, das den Anspruch auf Teilarbeitslosengeld begründet. normal normal Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld erlischt, a) wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach der Entstehung des Anspruchs eine Erwerbstätigkeit für mehr als zwei Wochen oder mit einer Arbeitszeit von mehr als fünf Stunden wöchentlich aufnimmt, normal normal b) wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt sind oder normal normal c) spätestens nach Ablauf eines Jahres seit Entstehung des Anspruchs. normal normal normal alpha normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn sie teilarbeitslos sind und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
- Teilarbeitslos ist, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, während er eine weitere ausübt, und aktiv eine neue Beschäftigung sucht.
- Die Anwartschaftszeit beträgt mindestens zwölf Monate in den letzten zwei Jahren, während der eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde.
- Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld dauert maximal sechs Monate.
- Der Anspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt, die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt sind oder ein Jahr seit Entstehung des Anspruchs vergangen ist.