Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. März 1997
§ 115

§ 115 – Leistungen

Die allgemeinen Leistungen umfassen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, normal normal Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums, normal normal Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a, normal normal Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Allgemeine Leistungen unterstützen die Aktivierung und Eingliederung in den Beruf.
  • Dazu gehören Förderungen für die Berufsvorbereitung und -ausbildung.
  • Berufsausbildungsbeihilfe und Berufsorientierungspraktika sind ebenfalls enthalten.
  • Es gibt Förderungen für die berufliche Weiterbildung, mit Ausnahmen.
  • Auch die Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird gefördert.