§ 3 – Leistungen der Arbeitsförderung
(1) Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches. (2) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. (3) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7, normal normal der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, normal normal der Leistung zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, normal normal der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, normal normal des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall, normal normal des Wintergeldes, normal normal der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, normal normal der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und normal normal des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung. normal normal normal arabic (4) Entgeltersatzleistungen sind Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, normal normal Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, normal normal Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, normal normal Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, normal normal Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers und normal normal Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. normal normal arabic
Kurz erklärt
- Arbeitsförderungsleistungen sind im Dritten und Vierten Kapitel des Gesetzes geregelt.
- Aktive Arbeitsförderung umfasst verschiedene Leistungen, einschließlich Arbeitslosengeld für berufliche Weiterbildung.
- Viele Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen, mit einigen Ausnahmen wie dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
- Entgeltersatzleistungen beinhalten Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld und Übergangsgeld.
- Weitere Entgeltersatzleistungen sind Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Qualifizierungsgeld.