§ 2 – Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
(1) Die Agenturen für Arbeit erbringen insbesondere Dienstleistungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem sie Arbeitgeber regelmäßig über Ausbildungs- und Arbeitsmarktentwicklungen, Ausbildungsuchende, Fachkräfteangebot und berufliche Bildungsmaßnahmen informieren sowie auf den Betrieb zugeschnittene Arbeitsmarktberatung und Vermittlung anbieten und normal normal Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Vorbereitung der Berufswahl und zur Erschließung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten beraten, Vermittlungsangebote zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme entsprechend ihren Fähigkeiten unterbreiten sowie sonstige Leistungen der Arbeitsförderung erbringen. normal normal normal arabic (2) Die Arbeitgeber haben bei ihren Entscheidungen verantwortungsvoll deren Auswirkungen auf die Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und von Arbeitslosen und damit die Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsförderung einzubeziehen. Sie sollen dabei insbesondere im Rahmen ihrer Mitverantwortung für die Entwicklung der beruflichen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Anpassung an sich ändernde Anforderungen sorgen, normal normal vorrangig durch betriebliche Maßnahmen die Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitsförderung sowie Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermeiden, normal normal Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 38 Abs. 1 bei der Agentur für Arbeit informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ermöglichen. normal normal normal arabic (3) Die Arbeitgeber sollen die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, unterrichten. Dazu gehören insbesondere Mitteilungen über zu besetzende Ausbildungs- und Arbeitsstellen, normal normal geplante Betriebserweiterungen und den damit verbundenen Arbeitskräftebedarf, normal normal die Qualifikationsanforderungen an die einzustellenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, normal normal geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen und normal normal Planungen, wie Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverhältnisse organisiert werden können. normal normal normal arabic (4) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei ihren Entscheidungen verantwortungsvoll deren Auswirkungen auf ihre beruflichen Möglichkeiten einzubeziehen. Sie sollen insbesondere ihre berufliche Leistungsfähigkeit den sich ändernden Anforderungen anpassen. (5) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zur Vermeidung oder zur Beendigung von Arbeitslosigkeit insbesondere ein zumutbares Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, normal normal eigenverantwortlich nach Beschäftigung zu suchen, bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis frühzeitig vor dessen Beendigung, normal normal eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen und normal normal an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Agenturen für Arbeit bieten Dienstleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an, einschließlich Informationen über den Arbeitsmarkt und individuelle Beratung.
- Arbeitgeber müssen die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Beschäftigung und die Inanspruchnahme von Arbeitsförderung berücksichtigen und Mitarbeiter frühzeitig über Jobwechsel informieren.
- Arbeitgeber sollen die Agenturen für Arbeit über betriebliche Veränderungen informieren, die die Beschäftigung betreffen könnten, wie neue Stellen oder geplante Entlassungen.
- Arbeitnehmer müssen die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf ihre beruflichen Möglichkeiten verantwortungsvoll einbeziehen und sich an veränderte Anforderungen anpassen.
- Arbeitnehmer sollten aktiv nach Beschäftigung suchen, eine zumutbare Arbeit fortsetzen und an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.