Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. Dezember 2003
§ 73
§ 73 – Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Kurz erklärt
- Leistungsberechtigte erhalten im Juli 2022 eine Einmalzahlung.
- Die Zahlung beträgt 200 Euro.
- Anspruch haben Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen.
- Der Bedarf muss nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 berechnet sein.
- Die Zahlung dient als Ausgleich für Mehrausgaben aufgrund der COVID-19-Pandemie.