Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. Dezember 2003
§ 73

§ 73 – Einmalzahlung für den Monat Juli 2022

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Kurz erklärt

  • Leistungsberechtigte erhalten im Juli 2022 eine Einmalzahlung.
  • Die Zahlung beträgt 200 Euro.
  • Anspruch haben Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen.
  • Der Bedarf muss nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 berechnet sein.
  • Die Zahlung dient als Ausgleich für Mehrausgaben aufgrund der COVID-19-Pandemie.