§ 23 – Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
(1) Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte können in Anspruch genommen werden: in der gesetzlichen Rentenversicherung: a) Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich wirtschaftlicher Hilfen, normal normal b) Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung, normal normal c) Renten wegen Todes, normal normal d) Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen, normal normal e) Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung, normal normal f) Leistungen für Kindererziehung, normal normal normal arabic normal normal in der Alterssicherung der Landwirte: a) Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende und sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich Betriebs- oder Haushaltshilfe, normal normal b) Renten wegen Erwerbsminderung und Alters, normal normal c) Renten wegen Todes, normal normal d) Beitragszuschüsse, normal normal e) Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft. normal normal normal arabic normal normal normal arabic (2) Zuständig sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, normal normal in der knappschaftlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, normal normal in der Alterssicherung der Landwirte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Alterskasse. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die gesetzliche Rentenversicherung bietet verschiedene Leistungen wie Prävention, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
- Es gibt Renten für Altersvorsorge, Erwerbsminderung und im Todesfall.
- Witwen- und Witwerrenten sowie Beitragserstattungen sind ebenfalls Teil der Leistungen.
- In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ähnliche Leistungen, einschließlich Betriebs- und Haushaltshilfe.
- Zuständig für die Leistungen sind verschiedene Regionalträger und die Deutsche Rentenversicherung.