Ergebnisse für „§ 78c“ – 4 Treffer criminal
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BundArt 315a – Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung für in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgte und abgeurteilte Taten;Verjährung für während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes nicht geahndete TatenArt 315a
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BundInhaltsübersicht –Inhaltsübersicht
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Bund§ 76b – Verjährung der Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen§ 76b
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Bund§ 78c – Unterbrechung§ 78c