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Bund
§ 675q – Entgelte bei Zahlungsvorgängen
§ 675q
Zivilrecht (BGB)
Bund
§ 675y – Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
§ 675y
Zivilrecht (BGB)