Ergebnisse für „§ 357a“ – 5 Treffer private.civil
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Bund§ 357a – Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen§ 357a
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Bund§ 357b – Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen§ 357b
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Bund§ 357d – Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen§ 357d
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Bund§ 358 – Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag§ 358
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Bund§ 1 – Informationspflichten§ 1