Ergebnisse für „Anlage 3“ – 88 Treffer traffic
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BundAnlage 8a – (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)Anlage 8a
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BundAnlage 8b – (zu § 48a)Anlage 8b
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BundAnlage 8c – (zu § 25b Absatz 2)Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926Anlage 8c
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BundAnlage 8d – (zu § 25b Absatz 3)Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968Anlage 8d
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BundAnlage 8e – (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter FührerscheineAnlage 8e
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BundAnlage 9 – (zu § 25 Absatz 3)Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den FührerscheinAnlage 9
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BundAnlage 10 – (zu den §§ 26 und 27)Dienstfahrerlaubnisse der BundeswehrAnlage 10
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BundAnlage 11 – (zu § 31)Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen FahrerlaubnisAnlage 11
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BundAnlage 12 – (zu § 34)Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)Anlage 12
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BundAnlage 13 – (zu § 40)Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und OrdnungswidrigkeitenAnlage 13
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BundAnlage 14 – (zu § 66 Absatz 2)Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für FahreignungAnlage 14
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BundAnlage 14a – (zu § 71a Absatz 3)Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für StraßenwesenAnlage 14a
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BundAnlage 15 – (zu § 70 Absatz 2)Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der KraftfahreignungAnlage 15
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BundAnlage 15a – (zu § 71b)Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für StraßenwesenAnlage 15a
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BundAnlage 16 – (zu § 42 Absatz 2)Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FahreignungsseminarsAnlage 16