§ 14.09 – Wesseling
Die Reede erstreckt sich vor Wesseling am linken Ufer von km 668,80 bis km 672,80 vor Köln-Godorf. normal normal Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen wollen oder dort geladen oder gelöscht haben, werden bestimmt: normal Liegestellen normal von km 669,65 bis km 670,10, normal von km 670,34 bis km 670,45, normal von km 670,60 bis km 670,75, normal von km 670,85 bis km 671,00. normal normal normal arabic Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen wollen oder dort geladen oder gelöscht haben, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 671,00 bis km 671,35. normal normal normal arabic Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen wollen oder dort geladen oder gelöscht haben, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 671,65 bis km 671,80. normal normal normal arabic Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, und für Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen wollen oder dort geladen oder gelöscht haben, werden bestimmt: normal Liegestellen normal von km 668,80 bis km 669,20, normal von km 672,30 bis km 672,80. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Reede vor Wesseling erstreckt sich von km 668,80 bis km 672,80.
- Es gibt spezielle Liegestellen für verschiedene Fahrzeugkategorien, die in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen möchten.
- Fahrzeuge ohne spezielle Bezeichnung können an bestimmten Liegestellen zwischen km 669,65 und km 671,00 anlegen.
- Fahrzeuge mit der Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 dürfen an einer Liegestelle zwischen km 671,00 und km 671,35 anlegen.
- Fahrzeuge mit der Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 dürfen an einer Liegestelle zwischen km 671,65 und km 671,80 anlegen.