§ 14.05 – Bingen
Die Reede erstreckt sich vor Bingen am linken Ufer von km 524,20 bis km 528,50. normal normal Für Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden bestimmt: normal col1 0.25* col2 1.75* Liegestellen von 1 0 0 km 527,55 bis km 527,97 und 1 0 1 0 km 528,20 bis km 528,50. 1 top left 50 2 none 1 %yes; normal normal Für alle Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 526,50 bis km 526,70 längs des Hafendamms im Kemptener Fahrwasser. Es dürfen zwei Fahrzeuge neben - einander stillliegen. normal normal Für alle Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 526,71 bis km 527,30 längs des Hafendamms im Kemptener Fahrwasser. normal normal Für alle Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 oder 3 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 524,20 bis km 524,70 entlang der Ilmenaue. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Reede vor Bingen erstreckt sich von km 524,20 bis km 528,50 am linken Ufer.
- Für Fahrzeuge ohne spezielle Bezeichnung sind Liegestellen von km 527,55 bis km 527,97 und von km 528,20 bis km 528,50 vorgesehen.
- Zwei Fahrzeuge dürfen nebeneinander an der Liegestelle von km 526,50 bis km 526,70 am Hafendamm im Kemptener Fahrwasser liegen.
- Fahrzeuge mit der Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 haben eine Liegestelle von km 526,71 bis km 527,30 am Hafendamm.
- Fahrzeuge mit der Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 oder 3 dürfen an der Liegestelle von km 524,20 bis km 524,70 entlang der Ilmenaue liegen.