§ 4.07 – Inland AIS und Inland ECDIS
Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät nach Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN ausgerüstet sein. Das Inland AIS Gerät muss in gutem Betriebszustand sein. Satz 1 gilt nicht für folgende Fahrzeuge: normal a) Fahrzeuge von Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen, ausgenommen das Fahrzeug, das die Hauptantriebskraft stellt, normal normal b) Kleinfahrzeuge, ausgenommen normal - Polizeifahrzeuge, die mit einem Radargerät ausgerüstet sind, und normal normal - Fahrzeuge, die ein Schiffsattest nach der Rheinschiffsuntersuchungsordnung oder ein nach dieser Ordnung als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen, normal normal normal arabic normal normal c) Schubleichter ohne eigenen Antrieb, normal normal d) schwimmende Geräte ohne eigenen Antrieb. normal normal normal arabic normal normal Das Inland AIS Gerät muss folgende Anforderungen erfüllen: normal a) das Inland AIS Gerät muss ständig eingeschaltet sein; normal normal b) das Inland AIS Gerät muss mit maximaler Leistung senden; dies gilt nicht für Tankschiffe mit dem Navigationsstatus „festgemacht“; normal normal c) es darf immer nur ein Inland AIS Gerät an Bord eines Fahrzeugs oder Verbands im Sendebetrieb sein; normal normal d) die eingegebenen Daten des im Sendebetrieb befindlichen Inland AIS Geräts müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen. normal normal normal arabic normal normal 2a. Nummer 2 Buchstabe a gilt nicht, a) wenn sich die Fahrzeuge in einem Übernachtungshafen nach § 14.11 Nummer 1 befinden, normal normal normal arabic b) wenn die zuständige Behörde eine Ausnahme für Wasserflächen, die von der Fahrrinne baulich getrennt sind, gewährt hat, normal normal normal arabic c) für Fahrzeuge der Polizei, wenn die Übermittlung von AIS Daten die Erfüllung polizeilicher Aufgaben gefährden würde. normal normal normal arabic normal normal Fahrzeuge, die mit einem Inland AIS Gerät ausgerüstet sein müssen, ausgenommen Fähren, müssen zusätzlich mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder einem vergleichbaren Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten, das mit dem Inland AIS Gerät verbunden sein muss, ausgestattet sein und dieses zusammen mit einer aktuellen elektronischen Binnenschifffahrtskarte nutzen. Das Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus muss den Bestimmungen von Teil I des ES-RIS entsprechen. normal normal Es müssen mindestens folgende Daten gemäß den Bestimmungen von Teil II des ES-RIS übermittelt werden: normal a) User Identifier (Maritime Mobile Service Identity, MMSI); normal normal b) Schiffsname; normal normal c) Fahrzeug- oder Verbandstyp gemäß Bestimmungen von Teil II des ES-RIS; normal normal d) einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI), oder für die Seeschiffe, sofern keine ENI erteilt wurde, die IMO Nummer; normal normal e) Länge über alles des Fahrzeugs bzw. Verbandes mit einer Genauigkeit von 0,1 m; normal normal f) Breite über alles des Fahrzeugs bzw. Verbandes mit einer Genauigkeit von 0,1 m; normal normal g) Position (WGS 84); normal normal h) Geschwindigkeit über Grund; normal normal i) Kurs über Grund; normal normal j) Zeitangabe der elektronischen Positionsermittlung; normal normal k) Navigationsstatus gemäß Anlage 11; normal normal l) Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug mit einer Genauigkeit von 1 m gemäß Anlage 11; normal normal m) Rufzeichen. normal normal normal arabic normal normal Der Schiffsführer muss folgende Daten bei Änderungen umgehend aktualisieren: normal a) Länge über alles mit einer Genauigkeit von 0,1 m gemäß Anlage 11; normal normal b) Breite über alles mit einer Genauigkeit von 0,1 m gemäß Anlage 11; normal normal c) Fahrzeug- oder Verbandstyp gemäß den Bestimmungen von Teil II des ES-RIS; normal normal d) Navigationsstatus gemäß Anlage 11; normal normal e) Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug mit einer Genauigkeit von 1 m gemäß Anlage 11. normal normal normal arabic normal normal Kleinfahrzeuge, die AIS nutzen, dürfen nur ein Inland AIS Gerät nach Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN, ein nach den Vorschriften der IMO typzugelassenes AIS Gerät der Klasse A oder ein AIS Gerät der Klasse B verwenden. AIS Geräte der Klasse B müssen den einschlägigen Anforderungen der Empfehlung ITU-R M.1371, der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG und der internationalen Norm IEC 62287-1 oder 2 (einschließlich DSC Kanalmanagement) entsprechen. Das AIS Gerät muss in einem guten Betriebszustand sein und die in das AIS Gerät eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen. normal normal Kleinfahrzeuge, denen keine einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) erteilt wurde, brauchen die Daten nach Nummer 4 Buchstabe d nicht zu übermitteln. normal normal Kleinfahrzeuge, die AIS nutzen, müssen zusätzlich mit einer in einem guten Betriebszustand befindlichen und auf Empfang geschalteten Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät ausgestattet sein, außer für bestimmte Ausnahmen wie Schubverbände und Kleinfahrzeuge.
- Das Inland AIS Gerät muss ständig eingeschaltet sein, mit maximaler Leistung senden und die tatsächlichen Fahrzeugdaten übermitteln.
- Fahrzeuge, die ein Inland AIS Gerät benötigen, müssen zusätzlich ein Inland ECDIS Gerät oder ein vergleichbares Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten haben.
- Der Schiffsführer muss bestimmte Daten wie Länge, Breite und Navigationsstatus bei Änderungen umgehend aktualisieren.
- Kleinfahrzeuge dürfen nur bestimmte Typen von AIS Geräten verwenden und müssen zusätzlich mit einer funktionierenden Sprechfunkanlage ausgestattet sein.