Inhaltsverzeichnis – rheinschpv_1994
col1 1 0.14* col2 2 1.24* Erster Teil 1 col2 col1 Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen 1 col2 col1 1 Kapitel 1 1 1 Allgemeine Bestimmungen 1 1 col2 col1 § 1.01 1 Begriffsbestimmungen 1 § 1.02 1 Schiffsführer 1 § 1.03 1 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord 1 § 1.04 1 Allgemeine Sorgfaltspflicht 1 § 1.05 1 Verhalten unter besonderen Umständen 1 § 1.06 1 Benutzung der Wasserstraße 1 § 1.07 1 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste 1 § 1.08 1 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge 1 § 1.09 1 Besetzung des Ruders 1 § 1.10 1 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord 1 § 1.10a 1 Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord 1 § 1.11 1 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord 1 § 1.12 1 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schiffahrtshindernisse 1 § 1.13 1 Schutz der Schiffahrtszeichen 1 § 1.14 1 Beschädigung von Anlagen 1 § 1.15 1 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in die Wasserstraße 1 § 1.16 1 Rettung und Hilfeleistung 1 § 1.17 1 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen 1 § 1.18 1 Freimachen des Fahrwassers 1 § 1.19 1 Besondere Anweisungen 1 § 1.20 1 Überwachung 1 § 1.21 1 Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge 1 § 1.22 1 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde 1 § 1.22a 1 Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt 1 § 1.23 1 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen 1 § 1.24 1 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze 1 § 1.25 1 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen 1 § 1.26 1 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug 1 1 col2 col1 1 Kapitel 2 1 1 Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung 1 1 col2 col1 § 2.01 1 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe 1 § 2.02 1 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge 1 § 2.03 1 Schiffseichung 1 § 2.04 1 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger 1 § 2.05 1 Kennzeichen der Anker 1 § 2.06 1 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen 1 1 col2 col1 1 Kapitel 3 1 1 Bezeichnung der Fahrzeuge 1 1 col2 col1 1 Abschnitt I: Allgemeines 1 1 col2 col1 § 3.01 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungen 1 § 3.02 1 Lichter 1 § 3.03 1 Flaggen, Tafeln und Wimpel 1 § 3.04 1 Zylinder, Bälle und Kegel 1 § 3.05 1 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen 1 § 3.06 1 (ohne Inhalt) 1 § 3.07 1 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw. 1 1 col2 col1 1 Abschnitt II: Nacht- und Tagbezeichnung 1 1 Titel A: Bezeichnung während der Fahrt 1 1 col2 col1 § 3.08 1 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 1 § 3.09 1 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt 1 § 3.10 1 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt 1 § 3.11 1 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt 1 § 3.12 1 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt 1 § 3.13 1 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt 1 § 3.14 1 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter 1 § 3.15 1 top Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist 1 § 3.16 1 Bezeichnung der Fähren in Fahrt 1 § 3.17 1 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen 1 § 3.18 1 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt 1 § 3.19 1 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt 1 1 col2 col1 1 Titel B: Bezeichnung beim Stilliegen 1 1 col2 col1 § 3.20 1 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen 1 § 3.21 1 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter 1 § 3.22 1 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen 1 § 3.23 1 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen 1 § 3.24 1 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger 1 § 3.25 1 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge 1 § 3.26 1 top Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker 1 1 col2 col1 1 Abschnitt III: Sonstige Bezeichnung 1 1 col2 col1 § 3.27 1 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden 1 § 3.28 1 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten im Fahrwasser ausführen 1 § 3.29 1 Schutz gegen Wellenschlag 1 § 3.30 1 Notzeichen 1 § 3.31 1 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten 1 § 3.32 1 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden 1 § 3.33 1 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander 1 § 3.34 1 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern 1 1 col2 col1 1 Kapitel 4 1 1 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte 1 1 col2 col1 1 Abschnitt I: Schallzeichen 1 1 col2 col1 § 4.01 1 Allgemeines 1 § 4.02 1 Gebrauch der Schallzeichen 1 § 4.03 1 Verbotene Schallzeichen 1 § 4.04 1 Notzeichen 1 1 col2 col1 1 Abschnitt II: Sprechfunk 1 1 col2 col1 § 4.05 1 Sprechfunk 1 1 col2 col1 1 Abschnitt III. Informations- und Navigationsgeräte 1 1 col2 col1 § 4.06 1 Radar 1 1 col2 col1 § 4.07 1 Inland AIS und Inland ECDIS 1 1 col2 col1 1 Kapitel 5 1 1 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße 1 1 col2 col1 § 5.01 1 Schiffahrtszeichen 1 § 5.02 1 Bezeichnung der Wasserstraße 1 1 col2 col1 1 Kapitel 6 1 1 Fahrregeln 1 1 col2 col1 1 Abschnitt I: Allgemeines 1 1 col2 col1 § 6.01 1 Schnelle Schiffe 1 § 6.02 1 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen 1 § 6.02a 1 Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander 1 1 col2 col1 1 Abschnitt II: Begegnen und Überholen 1 1 col2 col1 § 6.03 1 Allgemeine Grundsätze 1 § 6.04 1 Begegnen: Grundregeln 1 § 6.05 1 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln 1 § 6.06 1 Begegnen von schnellen Schiffen mit anderen Fahrzeugen und untereinander 1 § 6.07 1 Begegnen im engen Fahrwasser 1 § 6.08 1 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen 1 § 6.09 1 Überholen: Allgemeine Bestimmungen 1 § 6.10 1 Überholen: Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge 1 § 6.11 1 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen 1 1 col2 col1 1 Abschnitt III: Weitere Regeln für die Fahrt 1 1 col2 col1 § 6.12 1 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs 1 § 6.13 1 Wenden 1 § 6.14 1 Verhalten bei der Abfahrt 1 § 6.15 1 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes 1 § 6.16 1 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen 1 § 6.17 1 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge 1 § 6.18 1 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten 1 § 6.19 1 Schiffahrt durch Treibenlassen 1 § 6.20 1 Vermeidung von Wellenschlag 1 § 6.21 1 Zusammenstellung der Verbände 1 § 6.22 1 Sperrung der Schiffahrt und gesperrte Wasserflächen 1 § 6.22a 1 Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen 1 1 col2 col1 1 Abschnitt IV: Fähren 1 1 col2 col1 § 6.23 1 Verhalten der Fähren 1 1 col2 col1 1 Abschnitt V: Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen 1 1 col2 col1 § 6.24 1 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines 1 § 6.25 1 Durchfahrt unter festen Brücken 1 § 6.26 1 Durchfahrt durch Schiffbrücken 1 § 6.27 1 Durchfahren der Wehre 1 § 6.28 1 Durchfahren der Schleusen 1 § 6.28a 1 Schleuseneinfahrt und -ausfahrt 1 § 6.29 1 Vorrecht auf Schleusung 1 1 col2 col1 1 Abschnitt VI: Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar 1 1 col2 col1 § 6.30 1 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter 1 § 6.31 1 Stillliegende Fahrzeuge 1 § 6.32 1 Mit Radar fahrende Fahrzeuge 1 § 6.33 1 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge 1 1 col2 col1 1 Kapitel 7 1 1 Regeln für das Stilliegen 1 1 col2 col1 § 7.01 1 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen 1 § 7.02 1 Liegeverbot 1 § 7.03 1 Ankern und Benutzung von Ankerpfählen 1 § 7.04 1 Festmachen 1 § 7.05 1 Liegestellen 1 § 7.06 1 Besondere Liegestellen 1 § 7.07 1 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stilliegen 1 § 7.08 1 Wache und Aufsicht 1 1 col2 col1 1 Kapitel 8 1 1 Zusatzbestimmungen 1 1 col2 col1 § 8.01 1 Geschleppte und schleppende Schubverbände 1 § 8.02 1 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen 1 § 8.03 1 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen 1 § 8.04 1 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes 1 § 8.05 1 Kupplungen der Schubverbände 1 § 8.06 1 Sprechverbindung auf Verbänden 1 § 8.07 1 Begehbarkeit der Schubverbände 1 § 8.08 1 Zusammenstellung der Schleppverbände 1 § 8.09 1 Bleib-weg-Signal 1 § 8.10 1 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind 1 § 8.11 1 Sicherheit an Bord der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen 1 1 col2 col1 Zweiter Teil 1 col2 col1 Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken 1 col2 col1 1 Kapitel 9 1 1 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen 1 1 col2 col1 § 9.01 1 Beschränkungen der Schiffahrt in Basel 1 § 9.02 1 Großer Elsässischer Kanal und kanalisierter Rhein 1 § 9.03 1 Vorbeifahrt an der Fähre Seltz-Plittersdorf 1 § 9.04 1 Geregelte Begegnung 1 § 9.05 1 Fahrt von Fahrzeugen und Verbänden auf gleicher Höhe 1 § 9.06 1 Befahren der Altrheine zwischen Mannheim und Mainz 1 § 9.07 1 Beschränkungen der Schiffahrt 1 § 9.08 1 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar 1 § 9.09 1 Beschränkung der Schifffahrt zwischen Bad Salzig (km 564,30) und Gorinchem (km 952,50) 1 § 9.10 1 Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der Bundeswehr zwischen den Schleusen Iffezheim und der Spyck'schen Fähre 1 § 9.11 1 Fahrt bei unsichtigem Wetter unterhalb der Spyck'schen Fähre 1 1 col2 col1 1 Kapitel 10 1 1 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser 1 1 col2 col1 § 10.01 1 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre 1 § 10.02 1 Beschränkung der Schiffahrt bei Niedrigwasser zwischen Bingen und St. Goar 1 1 col2 col1 1 Kapitel 11 1 1 Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen 1 1 col2 col1 § 11.01 1 Höchstabmessungen der Fahrzeuge 1 § 11.02 1 Höchstabmessungen der Schubverbände und der gekuppelten Fahrzeuge 1 1 col2 col1 1 Kapitel 12 1 1 Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung 1 1 col2 col1 § 12.01 1 Meldepflicht 1 § 12.02 1 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel – St. Goar 1 § 12.03 1 Besondere Regeln für die Fahrt in der Wahrschaustrecke 1 1 col2 col1 1 Kapitel 13 1 1 Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim 1 1 col2 col1 § 13.01 1 Anwendungsbereich 1 § 13.02 1 Kennzeichnung der Fahrzeuge 1 § 13.03 1 Einsenkungsmarken 1 § 13.04 1 Tiefgangsanzeiger 1 § 13.05 1 Unterscheidungszeichen der Anker 1 § 13.06 1 Zusammenstellung der Verbände 1 1 col2 col1 1 Kapitel 14 1 1 Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein 1 1 col2 col1 § 14.01 1 Allgemeine Bestimmungen 1 § 14.02 1 Basel 1 § 14.03 1 Mannheim-Ludwigshafen 1 § 14.04 1 Mainz 1 § 14.05 1 Bingen 1 § 14.06 1 Bad Salzig 1 § 14.07 1 Koblenz 1 § 14.08 1 Andernach 1 § 14.09 1 Wesseling 1 § 14.10 1 Duisburg-Ruhrort 1 § 14.11 1 Übernachtungshäfen Boven-Rijn, Waal und Lek 1 § 14.12 1 Schutz- und Sicherheitshafen Emmerich 1 § 14.13 1 Ijzendoorn und Haaften 1 1 col2 col1 Dritter Teil 1 col2 col1 Umweltbestimmungen 1 col2 col1 1 Kapitel 15 1 1 Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen 1 1 col2 col1 § 15.01 1 Begriffsbestimmungen 1 § 15.02 1 Allgemeine Sorgfaltspflicht 1 § 15.03 1 Verbot der Einbringung und Einleitung 1 § 15.04 1 Sammlung und Behandlung an Bord 1 § 15.05 1 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen 1 § 15.06 1 Sorgfaltspflicht beim Bunkern 1 § 15.07 1 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG) 1 § 15.08 1 Bilgenentölungsboote 1 § 15.09 1 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge 1 1 col2 col1 Anlagen 1 col2 col1 1 col2 col1 Anlage 1: 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt 1 Anlage 2: 1 (ohne Inhalt) 1 Anlage 3: 1 Bezeichnung der Fahrzeuge 1 Anlage 4: 1 (ohne Inhalt) 1 Anlage 5: 1 (ohne Inhalt) 1 Anlage 6: 1 Schallzeichen 1 Anlage 7: 1 Schiffahrtszeichen 1 Anlage 8: 1 Bezeichnung der Wasserstraße 1 Anlage 9: 1 Lichtwahrschau Oberwesel – St. Goar Rhein-km 548,50 – 555,43 1 Anlage 10: 1 Muster für das Ölkontrollbuch 1 Anlage 11: 1 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen „Navigationsstatus“ und des Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug 1 Anlage 12: 1 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten 1 Anlage 13: 1 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV 1 top left 50 2 0 0 none %yes;
Kurz erklärt
- Der Abschnitt regelt allgemeine Bestimmungen für die Schifffahrt auf dem Rhein, einschließlich der Pflichten von Schiffsführern und Besatzungen.
- Es gibt Vorschriften zur Sicherheit, wie die Anforderungen an die Beladung, Sicht und die Höchstzahl der Fahrgäste.
- Fahrzeuge müssen entsprechend gekennzeichnet sein, und es gibt spezielle Regeln für die Nutzung von Schallzeichen und Sprechfunk.
- Es werden Fahrregeln für das Begegnen und Überholen von Schiffen sowie für das Verhalten bei unsichtigem Wetter festgelegt.
- Umweltbestimmungen betreffen den Gewässerschutz und die Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen.