STVOUAVSAUSNV 3 – stvouavsausnv_3
Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet: 1990-06-05
Eingangsformel –
§ 1 –
§ 2 –
Abweichend von § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen behinderte Kinder in Kraftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn eine besondere Rückhalteeinrichtung im Sinne des § 1 benutzt wird und in einer ärztlichen Bescheinigung, die auf den Namen des behinderten Kindes ausgestellt ist, bestätigt wi…