Gesetzklar

STVOUAVSAUSNV 3 – stvouavsausnv_3

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 1990-06-05

Eingangsformel –

§ 1 –

§ 2 –

Abweichend von § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen behinderte Kinder in Kraftfahrzeugen mitgenommen werden, wenn eine besondere Rückhalteeinrichtung im Sinne des § 1 benutzt wird und in einer ärztlichen Bescheinigung, die auf den Namen des behinderten Kindes ausgestellt ist, bestätigt wi…

§ 3 –

§ 4 –