Gesetzklar

BPRÄSFLAGGENANO – bpr_sflaggenano

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 1956-05-25

(XXXX) –

(1) Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders. (2) Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes…