Gesetzklar
Bund außer Kraft / künft. BGBl: BGBl I Erstverkündet: 15. Juli 2006
§ 12

§ 12 – Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage

Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Kurz erklärt

  • Die Investitionszulage zählt nicht zu den Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz.
  • Sie beeinflusst nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
  • Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Investitionen.
  • Die Zulage hat keine Auswirkungen auf die Steuerlast.
  • Sie wird separat von den Einkünften betrachtet.