Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. Februar 2015
§ 8

§ 8 – Betriebsbezogene Angaben

(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben: Name oder Firma einschließlich Rechtsform, normal normal Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt, normal normal Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen, normal normal Anschrift, normal normal Betriebsnummer, normal normal Bankverbindung des Betriebsinhabers, normal normal das zuständige Finanzamt, normal normal im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile, normal normal im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person. normal normal normal arabic (2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.

Kurz erklärt

  • Der Betriebsinhaber muss im Antrag verschiedene Informationen angeben, wie Name, Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) und Gründungsdatum (bei anderen).
  • Weitere erforderliche Angaben sind die Anschrift, Betriebsnummer, Bankverbindung und das zuständige Finanzamt.
  • Bei mehreren Betriebsteilen müssen deren Namen, Adressen und Registriernummern angegeben werden.
  • Wenn eine bevollmächtigte Person vorhanden ist, müssen deren Name und Anschrift im Antrag genannt werden.
  • Zusätzlich kann der Betriebsinhaber freiwillig Kontaktdaten wie Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.