Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 23. Juli 2007
Anlage 5

Anlage 5 – (zu § 20)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1030 – 1042) Fundstelle Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen center col1 1 1 .75* col2 2 1 3* col3 3 5.5* Berufs- bild- position 1 center col1 1 middle Teil des Ausbildungsberufsbildes 1 center col2 1 middle Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 center col3 middle 1 center col1 1 1 center col2 1 1 center col3 bottom 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden normal normal b) Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen normal normal c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen normal normal d) Bearbeitungswerkzeuge messen und Korrekturwerte berücksichtigen normal normal e) Bauteile durch manuelle und maschinelle Schleif- oder Abtragsverfahren aus verschiedenen Werkstoffen nach betrieblichen Fertigungsunterlagen herstellen normal normal f) Änderungen aufgrund konstruktiver und technischer Anforderungen durchführen normal normal g) Stoffeigenschaften ändern normal normal h) Bearbeitungsverfahren auswählen normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen normal normal b) Bauteile und Baugruppen, insbesondere zu Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen oder Instrumenten, funktionsgerecht nach Montageplänen zusammenbauen, passen, Lage sichern und kennzeichnen normal normal c) Baugruppen demontieren und kennzeichnen, den Zustand von Bauteilen prüfen und dokumentieren normal normal d) Betriebsbereitschaft, insbesondere von Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen und Instrumenten, herstellen normal normal e) Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen normal normal f) unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden, insbesondere Verschrauben, Einpressen, Kleben oder Schweißen normal normal g) Normteile auswählen normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 Erprobung und Übergabe (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) 1 col2 a) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen normal normal b) Funktionsfähigkeit herstellen und dokumentieren normal normal c) mechanische oder pneumatische Komponenten prüfen, Betriebssicherheit herstellen normal normal d) Erprobung durchführen oder veranlassen und Prozess unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte optimieren normal normal e) Muster oder Probestücke, insbesondere auf Maß- und Formhaltigkeit und Funktion, prüfen normal normal f) Bemusterungsvorgang dokumentieren normal normal g) Maschinen unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften bedienen, Transportmittel einsetzen normal normal h) Sicherheitseinrichtungen prüfen, Sicherheit im Arbeitsbereich gewährleisten normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechanischen Prüfgeräten normal normal b) Ist-Zustand dokumentieren normal normal c) Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen normal normal d) Verschleiß feststellen und beheben, Verschleißteile austauschen normal normal e) Funktion prüfen und dokumentieren normal normal f) Instandhaltungsmaßnahmen nach betrieblichen Vorschriften durchführen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 Programmieren von Maschinen und Anlagen (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) 1 col2 a) Dateneingabe- und Datenausgabegeräte sowie Datenträger handhaben normal normal b) rechnerunterstützte Techniken zur Programmierung anwenden normal normal c) Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern normal normal d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen normal normal b) Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal c) Baugruppen auf Lageabweichungen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal d) Oberflächenbeschaffenheit mit verschiedenen Verfahren prüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 0 Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 20) 1 col2 0 a) Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen normal normal b) Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten normal normal c) Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen normal normal d) Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen normal normal e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben, durchführen normal normal f) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren normal normal g) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren normal normal h) Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren normal normal i) technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen normal normal j) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen normal normal k) Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen normal normal l) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten normal normal normal alpha 1 col3 0 top left 50 3 1 1 all 1 Ausbildung %yes; Teil B: Zeitliche Gliederung Abschnitt I: center col1 1 1.75* col2 2 4.5* col3 3 8.5* col4 4 2.5* Berufs- bild- position 1 center col1 middle Teil des Ausbildungsberufsbildes 1 center col2 middle Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind 1 center col3 middle Zeitrahmen in Monaten 1 center col4 middle 1 col1 1 center col2 1 center col3 1 center col4 middle bottom 1 col1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 19 Absatz 1 Nummer 1) 1 col2 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären normal normal b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen normal normal c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen normal normal d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen normal normal e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 19 Absatz 1 Nummer 2) 1 col2 a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern normal normal b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären normal normal c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen normal normal d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3) 1 col2 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen normal normal b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden normal normal c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten normal normal d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten normal normal e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Umweltschutz (§ 19 Absatz 1 Nummer 4) 1 col2 Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären normal normal b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden normal normal c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen normal normal d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen normal normal normal alpha 1 justify col3 während der gesamten Ausbildung 1 col4 0 1 col1 Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 19 Absatz 1 Nummer 5) 1 col2 a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen normal normal b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren normal normal c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren normal normal d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden normal normal e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden normal normal f) Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten normal normal g) digitale Lernmedien nutzen normal normal h) die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen normal normal i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten normal normal j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen normal normal k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen normal normal l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 top left 50 4 1 1 all 1 Ausbildung %yes; Abschnitt II: center col1 1 1.75* col2 2 4.5* col3 3 8.5* col4 4 2.5* Berufs- bild- position 1 center col1 middle Teil des Ausbildungsberufsbildes 1 center col2 middle Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind 1 center col3 middle Zeitrahmen in Monaten 1 center col4 middle 1 col1 1 center col2 1 center col3 1 center col4 middle bottom 1 col1 0 Zeitrahmen 1 1 col2 0 1. Ausbildungsjahr 1 col4 col3 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 a) technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten normal normal b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen normal normal c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen normal normal j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen normal normal k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 3 1 center col4 0 bottom 1 col1 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) 1 col2 a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben normal normal b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 top 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen normal normal b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen normal normal c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen normal normal d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 2 1 col4 col2 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 a) technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen normal normal b) Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen normal normal c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen normal normal j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) 1 col2 b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen normal normal b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen normal normal c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen normal normal d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen normal normal normal alpha 1 col3 5 bis 7 1 center col4 0 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 b) Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen normal normal c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen normal normal b) Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 3 1 col4 col2 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 a) technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen normal normal b) Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten normal normal b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen normal normal c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen normal normal j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen normal normal k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) 1 col2 b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen normal normal normal alpha 1 col3 2 bis 3 1 center col4 0 middle 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen normal normal e) Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen normal normal b) Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 4 1 col4 col2 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 b) Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden normal normal d) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten normal normal k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Warten von Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) 1 col2 a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren normal normal c) Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 2 1 center col4 0 1 col1 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechanischen Prüfgeräten normal normal c) Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 5 1 col2 0 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr 1 col4 col3 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 a) technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen normal normal b) Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden normal normal e) Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten normal normal g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen normal normal h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen normal normal i) unterschiedliche Lerntechniken anwenden normal normal j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen normal normal k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 2 1 center col4 0 bottom 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden normal normal c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen normal normal c) Baugruppen demontieren und kennzeichnen, den Zustand von Bauteilen prüfen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Erprobung und Übergabe (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) 1 col2 a) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen normal normal b) Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 6 1 col4 col2 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 b) Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen normal normal c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen normal normal j) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen normal normal k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) 1 col2 b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen normal normal b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 3 1 center col4 0 middle 1 col1 Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) 1 col2 a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden normal normal b) Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen normal normal c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 a) Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen normal normal b) Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal c) Baugruppen auf Lageabweichung mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 7 1 col4 col2 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen normal normal b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen normal normal c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen normal normal d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen normal normal e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Steuerungstechnik (§ 19 Absatz 1 Nummer 11) 1 col2 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten normal normal b) Steuerungstechnik anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Kundenorientierung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) 1 col2 a) auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 bottom 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden normal normal b) Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen normal normal c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen normal normal normal alpha 1 col3 2 bis 3 1 center col4 0 1 col1 Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen normal normal b) Bauteile und Baugruppen, insbesondere zu Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen oder Instrumenten, funktionsgerecht nach Montageplänen zusammenbauen, passen, Lage sichern und kennzeichnen normal normal d) Betriebsbereitschaft, insbesondere von Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen und Instrumenten, herstellen normal normal e) Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 8 1 col2 0 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr, 3. und 4. Ausbildungsjahr 1 col4 col3 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen normal normal b) Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen normal normal d) Bearbeitungswerkzeuge messen und Korrekturwerte berücksichtigen normal normal normal alpha 1 col3 3 bis 5 1 center col4 0 middle 1 col1 Programmieren von Maschinen und Anlagen (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) 1 col2 a) Dateneingabe- und Datenausgabegeräte sowie Datenträger handhaben normal normal c) Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 9 1 col4 col2 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 c) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen normal normal f) Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren normal normal g) Konflikte im Team lösen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten normal normal f) Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen normal normal g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen normal normal k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren normal normal l) Aufgaben im Team planen und durchführen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 19 Absatz 1 Nummer 8) 1 col2 a) Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Warten von Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10) 1 col2 b) mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandsetzung veranlassen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Steuerungstechnik (§ 19 Absatz 1 Nummer 11) 1 col2 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten normal normal b) Steuerungstechnik anwenden normal normal normal alpha 1 col3 3 bis 5 1 center col4 0 bottom 1 col1 Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 19 Absatz 1 Nummer 12) 1 col2 a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen normal normal b) Transportgut absetzen, lagern und sichern normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Kundenorientierung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) 1 col2 b) Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 g) Stoffeigenschaften ändern normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) 1 col2 f) unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden, insbesondere Verschrauben, Einpressen, Kleben oder Schweißen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) 1 col2 a) Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechanischen Prüfgeräten normal normal b) Ist-Zustand dokumentieren normal normal c) Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen normal normal d) Verschleiß feststellen und beheben, Verschleißteile austauschen normal normal e) Funktion prüfen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 10 1 col4 col2 1 col1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9) 1 col2 c) Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen normal normal d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 e) Bauteile durch manuelle und maschinelle Schleif- oder Abtragsverfahren aus verschiedenen Werkstoffen nach betrieblichen Fertigungsunterlagen herstellen normal normal f) Änderungen aufgrund konstruktiver und technischer Anforderungen durchführen normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 3 1 center col4 0 bottom 1 col1 Programmieren von Maschinen und Anlagen (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) 1 col2 b) rechnerunterstützte Techniken zur Programmierung anwenden normal normal c) Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern normal normal d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Prüfen (§ 19 Absatz 1 Nummer 19) 1 col2 d) Oberflächenbeschaffenheit mit verschiedenen Verfahren prüfen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 11 1 col4 col2 1 col1 Steuerungstechnik (§ 19 Absatz 1 Nummer 11) 1 col2 a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten normal normal b) Steuerungstechnik anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 2 1 center col4 2 middle 1 col1 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) 1 col2 h) Bearbeitungsverfahren auswählen normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 Programmieren von Maschinen und Anlagen (§ 19 Absatz 1 Nummer 18) 1 col2 d) Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen normal normal normal alpha 1 col3 1 col1 0 Zeitrahmen 12 1 col4 col2 1 col1 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6) 1 col2 c) Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen normal normal f) Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 middle 1 col1 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7) 1 col2 b) Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen normal normal d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Kundenorientierung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13) 1 col2 a) auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten normal normal b) Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 1 col1 Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) 1 col2 g) Normteile auswählen normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 0 bottom 1 col1 Erprobung und Übergabe (§ 19 Absatz 1 Nummer 16) 1 col2 a) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen normal normal b) Funktionsfähigkeit herstellen und dokumentieren normal normal c) mechanische oder pneumatische Komponenten prüfen, Betriebssicherheit herstellen normal normal d) Erprobung durchführen oder veranlassen und Prozess unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte optimieren normal normal e) Muster oder Probestücke, insbesondere auf Maß- und Formhaltigkeit und Funktion, prüfen normal normal f) Bemusterungsvorgang dokumentieren normal normal g) Maschinen unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften bedienen, Transportmittel einsetzen normal normal h) Sicherheitseinrichtungen prüfen, Sicherheit im Arbeitsbereich gewährleisten normal normal normal alpha 1 col3 1 bis 2 1 center col4 0 1 col1 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen (§ 19 Absatz 1 Nummer 17) 1 col2 f) Instandhaltungsmaßnahmen nach betrieblichen Vorschriften durchführen und dokumentieren normal normal normal alpha 1 col3 1 col4 1 col1 0 Zeitrahmen 13 1 col4 col2 1 col1 0 Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 20) 1 col2 0 a) Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen normal normal b) Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten normal normal c) Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen normal normal d) Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen normal normal e) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben, durchführen normal normal f) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren normal normal g) Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren normal normal h) Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren normal normal i) technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen normal normal j) Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen normal normal k) Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen normal normal l) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten normal normal normal alpha 1 col3 0 10 bis 12 1 center col4 0 middle top left 50 4 1 1 all 1 Ausbildung %yes;

Kurz erklärt

  • Der Abschnitt beschreibt die fachlichen Qualifikationen, die in der beruflichen Ausbildung vermittelt werden müssen.
  • Es werden verschiedene Tätigkeiten aufgeführt, wie das Anfertigen, Montieren, Prüfen und Instandhalten von Bauteilen und Baugruppen.
  • Die Ausbildung umfasst auch die Programmierung von Maschinen sowie die Anwendung von Prüfverfahren und -geräten.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie Umweltschutzaspekte sind ebenfalls Teil der Ausbildung.
  • Die Bedeutung von Kommunikation, Planung und Organisation in der Arbeit wird hervorgehoben, um die Qualität und Effizienz der Arbeitsabläufe zu gewährleisten.