Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
23. Juli 2007
§ 36
§ 36 – Bestandsschutz
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326) geändert worden ist, weiter anzuwenden.
Kurz erklärt
- Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse vor dem 1. August 2018 bleiben von der alten Regelung betroffen.
- Die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen gilt weiterhin.
- Diese Verordnung stammt vom 23. Juli 2007.
- Eine Änderung dieser Verordnung erfolgte am 1. März 2011.
- Die Regelungen der alten Verordnung bleiben für die betroffenen Ausbildungen gültig.