Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 23. Juli 2007

#0 – indmetausbv_2007

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kurz erklärt

  • Die Rechtsverordnung regelt die Ausbildung in einem bestimmten Beruf.
  • Sie ist im Einklang mit dem Berufsbildungsgesetz.
  • Ein Rahmenlehrplan für die Berufsschule wurde von den Kultusministern beschlossen.
  • Die Ausbildungsordnung wird bald im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Die Veröffentlichung erfolgt als Beilage zum Bundesanzeiger.