§ 5 – Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken)
(1) Als Promovierende gelten Personen, die von einer zur Promotion berechtigten Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand in dieser Einrichtung erhalten haben. Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn. (2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Promovierenden jährlich zum 1. Dezember folgende Erhebungsmerkmale erfasst: Geschlecht; normal normal Geburtsmonat und -jahr; normal normal Staatsangehörigkeit, weitere Staatsangehörigkeit; normal normal Land, Kreis und Jahr des Erwerbs sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung; bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs; normal normal Bezeichnung der Hochschule sowie Semester und Jahr der Ersteinschreibung für ein Studium; bei Ersteinschreibung an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der Hochschule; normal normal Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des bereits abgelegten Prüfungsabschlusses sowie Prüfungserfolg und Gesamtnote abgelegter Prüfungen; normal normal Hochschule, an der der vorherige Abschluss erworben wurde; bei Erwerb des vorherigen Abschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde; normal normal Bezeichnung der Hochschule, an der promoviert wird; normal normal Art der Promotion; normal normal Promotionsfach; normal normal Art der Registrierung als Promovierender; normal normal Immatrikulation als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender; normal normal Monat und Jahr des Promotionsbeginns und der Beendigung des Promotionsverfahrens; normal normal Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm; normal normal Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule; normal normal Art der Dissertation. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Promovierende sind Personen, die eine schriftliche Bestätigung zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand von einer berechtigten Einrichtung erhalten haben.
- Der Zeitpunkt der Bestätigung markiert den Beginn der Promotion.
- Jährlich am 1. Dezember werden verschiedene Daten zu den Promovierenden erfasst, darunter Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit.
- Weitere erfasste Informationen umfassen die Hochschule, an der die Promovierenden eingeschrieben sind, sowie Details zu vorherigen Abschlüssen und Prüfungen.
- Es werden auch Angaben zur Art der Promotion, zur Dissertation und zur Teilnahme an strukturierten Promotionsprogrammen erfasst.