Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. November 1990
§ 3

§ 3 – Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken)

(1) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Studierenden, die Prüfungsteilnehmenden sowie die Exmatrikulierten semesterweise, jeweils nach Ablauf der Immatrikulationsfrist oder nach bestandener oder endgültig nicht bestandener Abschlussprüfung folgende Erhebungsmerkmale erfasst: Geschlecht; normal normal Geburtsmonat und -jahr; normal normal Staatsangehörigkeit; weitere Staatsangehörigkeit; normal normal Land und Kreis des Heimat- sowie des Semesterwohnsitzes; normal normal Land, Kreis und Jahr des Erwerbs sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung; bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs; normal normal berufspraktische Tätigkeit vor Aufnahme des Studiums; normal normal Praxissemester und Semester an Studienkollegs; normal normal Bezeichnung der Hochschule; Bezeichnung des Standorts der Hochschule, sofern an diesem Standort regelmäßig und dauerhaft Lehrveranstaltungen von mehr als 100 Semesterwochenstunden angeboten werden; verschiedene Hochschulstandorte innerhalb desselben Landkreises oder derselben kreisfreien Stadt sind nicht gesondert auszuweisen; für Stadtstaaten gilt die gleiche Regel wie für kreisfreie Städte; normal normal Bezeichnung der gleichzeitig besuchten weiteren Hochschule; bei einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der gleichzeitig besuchten Hochschule; normal normal Bezeichnung der Hochschule sowie Semester und Jahr der Ersteinschreibung; Bezeichnung der im vorangegangenen Semester besuchten Hochschulen; bei Ersteinschreibung an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Besuch einer solchen Hochschule im vorangegangenen Semester der Staat der Hochschule; normal normal Studiengänge einschließlich Studiengänge im vorangegangenen Semester sowie an der gleichzeitig besuchten weiteren Hochschule; normal normal Ort der angestrebten Abschlussprüfung; bei einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der angestrebten Abschlussprüfung; normal normal Regelstudienzeit des Studiengangs; normal normal Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses; normal normal Prüfungserfolg und Gesamtnote abgelegter Prüfungen; normal normal Hochschule, an der der vorherige Abschluss erworben wurde; bei Erwerb des vorherigen Abschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde; normal normal Art und Dauer der Studienunterbrechungen; normal normal Grund, Semester und Jahr bei Beurlaubung und Exmatrikulation; normal normal Hörerstatus; normal normal Fach- und Hochschulsemester; normal normal Art des Studiums. normal normal normal arabic (2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jeweils im Wintersemester für jeden Gasthörer folgende Erhebungsmerkmale erfasst: Bezeichnung der Hochschule; normal normal Geschlecht; normal normal Geburtsmonat und -jahr; normal normal Staatsangehörigkeit; normal normal Fachrichtung. normal normal normal arabic (3) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die im Kalenderjahr Habilitierten zum Zeitpunkt ihrer Habilitation folgende Erhebungsmerkmale erfasst: Bezeichnung der Hochschule; normal normal Geschlecht; normal normal Geburtsmonat und -jahr; normal normal Staatsangehörigkeit; normal normal Monat und Fach der Habilitation; normal normal Art des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses; normal normal fachliche und organisatorische Zugehörigkeit. normal normal normal arabic (4) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jährlich zum 1. Dezember für das Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht, folgende Erhebungsmerkmale erfasst: Bezeichnung der Hochschule; normal normal fachliche und organisatorische Zugehörigkeit; normal normal Geschlecht; normal normal Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule oder zu einem Mitglied der Hochschule; normal normal tarifliche Einstufung; normal normal Art der Finanzierung. normal normal normal arabic (5) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für das wissenschaftliche und künstlerische Personal in allen Laufbahngruppen und für das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal im höheren Dienst sowie in vergleichbaren Laufbahngruppen jährlich zum 1. Dezember zusätzlich zu den Merkmalen nach Absatz 4 folgende Merkmale erfasst: Staatsangehörigkeit; normal normal Geburtsmonat und -jahr; normal normal höchster Hochschulabschluss; Jahr des Erwerbs des höchsten Hochschulabschlusses; Studienfach, in dem der höchste Hochschulabschluss erworben wurde; Hochschule, an der der höchste Hochschulabschluss erworben wurde; bei Erwerb des höchsten Hochschulabschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der höchste Hochschulabschluss erworben wurde; normal normal Art der Qualifizierungsposition; normal normal Vorqualifikation bei Erstberufung zur Professur; Jahr der Erstberufung zur Professur; normal normal die Tatsache, ob sich die Person in einem Promotions- oder Habilitationsverfahren befindet; normal normal Position in der Hochschulleitung; normal normal für Habilitierte zusätzlich zu den Merkmalen nach den Nummern 1 bis 7 die Merkmale Jahr, Fachgebiet und Hochschule der Habilitation; bei Habilitation außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem die Habilitation erworben wurde. normal normal normal arabic (6) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen wird jährlich zum 1. Dezember die Anzahl der Mitglieder von Hochschulräten nach Geschlecht erfasst. (7) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen mit kameralistischem Rechnungswesen werden die Ausgaben und Einnahmen erfasst. Bei Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen werden die Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben erfasst. Des Weiteren wird die Bezeichnung der Hochschule erfasst. Die Erfassung nach den Sätzen 1 und 2 erfolgt jeweils einschließlich der auf Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel und der internen Leistungsverrechnungen: jährlich: a) nach Arten; normal normal b) in fachlicher und organisatorischer Gliederung; normal normal normal alpha normal normal vierteljährlich: nach Arten. normal normal normal arabic Die Erfassung der Drittmittel erfolgt zusätzlich nach Mittelgebern und Zweckbestimmung.

Kurz erklärt

  • An den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden verschiedene Daten von Studierenden, Prüfungsteilnehmenden und Exmatrikulierten erfasst, darunter Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnort.
  • Für Gasthörer werden im Wintersemester ähnliche Daten wie Hochschule, Geschlecht und Fachrichtung erfasst.
  • Bei Habilitierten werden zum Zeitpunkt der Habilitation Informationen wie Hochschule, Geschlecht und Fach der Habilitation erfasst.
  • Für das Personal der Einrichtungen werden jährlich zum 1. Dezember Daten wie Geschlecht, Dienstverhältnis und fachliche Zugehörigkeit erfasst.
  • Die finanziellen Daten der Einrichtungen werden ebenfalls erfasst, einschließlich Einnahmen und Ausgaben, sowie Drittmittel und deren Verwendung.