§ 20 – Inhalt der Anzeigen
(1) Die Anzeigen müssen enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Identifikationsnummer gemäß § 139b der Abgabenordnung oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung des Veräußerers und des Erwerbers, den Namen desjenigen, der nach der vertraglichen Vereinbarung die Grunderwerbsteuer trägt, sowie Name und Anschrift dessen gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls die Angabe, ob und um welche begünstigte Person im Sinne des § 3 Nummer 3 bis 7 es sich bei dem Erwerber handelt; bei nicht natürlichen Personen sind bis zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung die Register- und die für die Besteuerung nach dem Einkommen vergebene Steuernummer des Veräußerers und des Erwerbers anzugeben; normal normal die Bezeichnung des Grundstücks nach Grundbuch, Kataster, Straße und Hausnummer, den Anteil des Veräußerers und des Erwerbers am Grundstück und bei Wohnungs- und Teileigentum die genaue Bezeichnung des Wohnungs- und Teileigentums sowie den Miteigentumsanteil; normal normal die Größe des Grundstücks und bei bebauten Grundstücken die Art der Bebauung; normal normal die Bezeichnung des anzeigepflichtigen Vorgangs, den Tag der Beurkundung und die Urkundennummer, bei einem Vorgang, der einer Genehmigung bedarf, auch die Bezeichnung desjenigen, dessen Genehmigung erforderlich ist, bei einem Vorgang unter einer Bedingung auch die Bezeichnung der Bedingung; normal normal den Kaufpreis oder die sonstige Gegenleistung (§ 9); normal normal den Namen und die Anschrift der Urkundsperson. normal normal normal arabic (2) Die Anzeigen, die sich auf Anteile an einer Gesellschaft beziehen, müssen außerdem enthalten: die Firma, den Ort der Geschäftsführung sowie die Wirtschafts-Identifikationsnummer der Gesellschaft gemäß § 139c der Abgabenordnung; bis zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung ist die Register-und die für die Besteuerung nach dem Einkommen vergebene Steuernummer der Gesellschaft anzugeben; normal normal die Bezeichnung des oder der Gesellschaftsanteile; normal normal bei mehreren beteiligten Rechtsträgern eine Beteiligungsübersicht. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Anzeigen müssen persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Identifikationsnummer des Verkäufers und Käufers enthalten.
- Es ist anzugeben, wer die Grunderwerbsteuer trägt, sowie die Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters.
- Bei nicht natürlichen Personen sind die Steuernummern und Registerdaten erforderlich.
- Die Anzeige muss Details zum Grundstück, wie Größe, Art der Bebauung und Kaufpreis, beinhalten.
- Für Gesellschaftsanteile sind zusätzlich die Firmendaten und eine Beteiligungsübersicht notwendig.