Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 21. März 2019
Art 1

Art 1 – Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Kurz erklärt

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