Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 13. Dezember 2010
Anlage 18

Anlage 18 – (zu § 44 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 373, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle bgbl1_2014_j0373_0010_thumb.gif bgbl1_2014_j0373_0010.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt

Kurz erklärt

  • Der Abschnitt bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
  • Die Veröffentlichung erfolgte im Jahr 2014 und ist unter der Fundstelle BGBl. I 2014, 373 zu finden.
  • Es gibt Hinweise auf verschiedene Änderungen, die im Text erwähnt werden.
  • Eine Fußnote verweist auf die spezifischen Änderungen des Gesetzes.
  • Ein PDF-Dokument mit weiteren Informationen ist verfügbar und wird in einem neuen Fenster angezeigt.