Anlage 7b – (zu § 6b Absatz 3 und 4)Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2938 – 2939) Fundstelle Allgemeines normal Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. normal normal Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen normal Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 1 des Fahrlehrergesetzes besitzt. normal normal Schulungsstoff Theoretischer Schulungsstoff normal normal normal 8.5 arabic Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Praktischer Übungsstoff normal normal normal 8.5 arabic Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig. normal normal Schulungsfahrzeuge normal Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren. normal normal Abschluss der Schulung normal Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. normal normal Muster einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung: col1 0.99* col2 1.01* Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde 1 center col2 col1 0 middle Name, Vorname 1 ............................................................................................................................................................................................................................................................... 1 col2 col1 0 1 col2 col1 0 geboren am 1 ................................................................................................................................... in 1 ................................................................................................... 1 col2 col1 0 1 col2 col1 0 hat vom 1 ................................................................................................... bis 1 ............................................................................. erfolgreich an einer Fahrerschulung (Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV) teilgenommen. 1 col2 col1 0 1 col2 col1 0 Führerscheinnummer 1 ............................................................................................................................................................................................................................. 1 col2 col1 0 1 col2 col1 0 Ort 1 .......................................................................................................................................................................................................................................................... 1 col2 col1 0 1 col2 col1 0 Ausgehändigt am 1 .................................................................................................................................................................................................................................... 1 col2 col1 0 1 0 0 1 0 1 0 0 1 0 1 0 0 1 0 1 ............................................................................................................. 1 col1 0 0 1 ................................................................................................................... 1 col2 0 (Stempel und Unterschrift der Fahrschulinhaberin/des Fahrschulinhabers oder der verantwortlichen Leitung) 1 center col1 0 (Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers) 1 center col2 top left 50 2 all 1 %yes; normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Um die Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 zu erhalten, muss man an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten teilnehmen.
- Die Schulung umfasst theoretische und praktische Inhalte, wobei mindestens vier Einheiten theoretisch und fünf Einheiten praktisch sind.
- Die Fahrerschulung muss in einer Fahrschule stattfinden, die von einem lizenzierten Fahrlehrer geleitet wird.
- Für die praktischen Übungen sind geeignete Krafträder mit Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Fahrlehrer und Teilnehmer erforderlich.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme.