Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Juli 2002
Anlage 2

Anlage 2 – (zu § 1 Abs. 2)Anwaltsberufe in anderen Staaten

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1453 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle col1 1 50* col2 2 10* – in Kosovo: 1 Avokat, Advokat 1 – in Serbien: 1 Advokat 1 top left 50 2 0 0 none %yes;

Kurz erklärt

  • Der Text bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2005.
  • Es werden Änderungen erwähnt, die in einer Fußnote aufgeführt sind.
  • Der Begriff "Avokat" wird für Kosovo und "Advokat" für Serbien verwendet.
  • Es handelt sich um eine rechtliche Bestimmung, die möglicherweise die Anwaltsberufe in diesen Ländern betrifft.
  • Es sind keine spezifischen Details zu den Änderungen oder Regelungen im Text enthalten.