Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Juli 2002
Anlage 2
Anlage 2 – (zu § 1 Abs. 2)Anwaltsberufe in anderen Staaten
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1453 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle col1 1 50* col2 2 10* – in Kosovo: 1 Avokat, Advokat 1 – in Serbien: 1 Advokat 1 top left 50 2 0 0 none %yes;
Kurz erklärt
- Der Text bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2005.
- Es werden Änderungen erwähnt, die in einer Fußnote aufgeführt sind.
- Der Begriff "Avokat" wird für Kosovo und "Advokat" für Serbien verwendet.
- Es handelt sich um eine rechtliche Bestimmung, die möglicherweise die Anwaltsberufe in diesen Ländern betrifft.
- Es sind keine spezifischen Details zu den Änderungen oder Regelungen im Text enthalten.