Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
14. Dezember 1976
#78 – aoeg_1977
Soweit in Rechtsvorschriften auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.
Kurz erklärt
- Alte Vorschriften, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, verlieren ihre Gültigkeit.
- Anstelle der aufgehobenen Vorschriften gelten die entsprechenden Regelungen der Abgabenordnung.
- Dies betrifft alle Rechtsvorschriften, die auf die aufgehobenen Vorschriften verweisen.
- Die Abgabenordnung übernimmt die Regelungen, die zuvor in den alten Vorschriften standen.
- Es erfolgt ein automatischer Wechsel zu den neuen Vorschriften der Abgabenordnung.