Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 14. Dezember 1976

#78 – aoeg_1977

Soweit in Rechtsvorschriften auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.

Kurz erklärt

  • Alte Vorschriften, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, verlieren ihre Gültigkeit.
  • Anstelle der aufgehobenen Vorschriften gelten die entsprechenden Regelungen der Abgabenordnung.
  • Dies betrifft alle Rechtsvorschriften, die auf die aufgehobenen Vorschriften verweisen.
  • Die Abgabenordnung übernimmt die Regelungen, die zuvor in den alten Vorschriften standen.
  • Es erfolgt ein automatischer Wechsel zu den neuen Vorschriften der Abgabenordnung.